Spontankäufe und einfache Rückgabe der gekauften Ware, wenn der Verbraucher den Kauf bereut – dies wird durch das Rückgabe- und Widerrufsrecht bei Online- oder stationären Käufen ermöglicht. Das vermuten zumindest viele Käufer. Vielen Käufern ist jedoch nicht klar, wo genau der Unterschied zwischen Widerruf und Widerruf liegt und wann Verbraucher sich auf solche Rechte berufen können.
Daher zeigen wir auf, was Widerruf und Widerruf unterscheidet und unter welchen Bedingungen Verbraucher auf Rückgabe der gekauften Ware durch Rückzahlung des Kaufpreises bestehen können.
Widerruf und Widerruf in wenigen Worten
Im stationären Einzelhandel besteht grundsätzlich kein Rückgabe- oder Umtauschrecht
Abgeschlossene Verträge sind sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer bindend
Das Widerrufsrecht des Verbrauchers für 14 Tage gilt nur für Produkte, die telefonisch oder über das Internet bestellt wurden
Das Widerrufsrecht beim Online-Shopping ist gesetzlich vorgeschrieben – es kann vom Verkäufer nicht gekürzt werden
Auch Händler können dem stationären Handel freiwillig Rückgabe- oder Umtauschrechte übertragen – die Rückgabebedingungen kann der Verkäufer dann jedoch selbst bestimmen.
Widerruf gegen Widerruf
Gefällt dem Käufer das Auftragen der neuen Hose nicht oder ist die Käuferküche überflüssig, will der Käufer meist nur eines: die Liebsten loswerden und sein Geld zurückbekommen.
Um dieses Ziel zu erreichen, stehen ihm – zumindest vermeintlich – mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Schließlich kann er aufgrund der Stellung des Verbrauchers das Umtausch- oder Rückgaberecht sowie das Widerrufsrecht bei Online-Käufen geltend machen. In einigen Fällen gibt es jedoch zur großen Enttäuschung vieler Käufer solche Rechte gar nicht und auch nicht immer das Wahlrecht zwischen Rückgabe und Widerruf.
Um dieses Problem zu umgehen und zu klären, auf welche Rechte Käufer sich im Einzelfall tatsächlich berufen können, ist es notwendig, die Unterschiede zwischen Widerruf und Widerruf zu kennen.
Rückgabe mit freundlicher Genehmigung des Händlers?
Für viele Käufer ist es selbstverständlich, dass die an einem Verkaufsstand gekaufte Ware innerhalb einer bestimmten Frist zurückgegeben oder zumindest umgetauscht werden kann. Ein solches Recht besteht jedoch nicht immer.
Endlich meins“Rückzug“ und „Austausch„Eine Situation, in der ein gekaufter Artikel ohne triftigen Grund gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben oder gegen einen anderen gekauften Artikel umgetauscht werden soll. Es gibt jedoch nur einen Rechtsgrund, der Ihnen das Recht gibt, das gekaufte Produkt zurückzugeben oder umzutauschen, wenn das gekaufte Produkt defekt istDie
Schließlich hat der Käufer in § 437 BGB nur dann Anspruch auf Ersatz einer neuen mangelfreien Sache, wenn die Kaufsache mangelhaft war. Das gesetzliche Rückgaberecht der Kaufsache gegen Zahlung des Kaufpreises ist gesetzlich an weitere, strengere Voraussetzungen geknüpft.
Kein gesetzliches Rückgaberecht
Folglich besteht nur dann das Recht, ein mangelfreies Produkt zurückzugeben oder gegen eine andere Kaufart umzutauschen, wenn der Käufer von Anfang an mangelhafte Produkte erhalten hat. Ist der Kaufgegenstand jedoch mangelfrei, entspricht aber nicht den Erwartungen des Käufers, besteht grundsätzlich kein gesetzliches Rückgabe- oder UmtauschrechtDie
Etwas anderes kann nur passieren, wenn der Verkäufer bei Vertragsschluss ausdrücklich das Rückgabe- oder Umtauschrecht eingeräumt hat. In diesen Fällen ist der Unternehmer an die bei Vertragsschluss abgegebene Rückerstattungszusage gebundenDie
Besonders häufig sind solche freiwilligen Austrittsversprechen, zum Beispiel in Form von „Zufriedenheitsgarantie„Und dem Käufer das Recht zu geben, Artikel, die nicht defekt sind, innerhalb einer bestimmten Frist umzutauschen oder sogar zurückzugeben.
In jedem Fall stellen solche Umtausch- oder Rückgabeversprechen für einwandfreie Ware jedoch eine freiwillige Kulanzrückgabe des Verkäufers dar. Da hierauf grundsätzlich kein Rechtsanspruch besteht, sollte der Gewerbetreibende nur die seinem Kunden bei Vertragsschluss zugesagten Leistungen erbringenDie
Es gibt keine gesetzlichen Regelungen für Tausch und Erwerb
Bietet der Verkäufer einen freiwilligen Umtausch oder eine Rückgabe an, kann er selbst bestimmen, zu welchen Konditionen er diese abgeben möchte. Der Händler kann festlegen, in welchem Zeitraum eine Rückerstattung erfolgen kann und ob beispielsweise ein Empfangsnachweis erforderlich ist. Dafür gibt es keine gesetzliche Regelung.
Gesetzliche Ausnahme: Widerrufsrecht
Aus den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches geht eindeutig hervor, dass kein gesetzliches Recht auf Umtausch oder Rückgabe mangelfreier Ware bestehen darf. Im Gegenteil, nach Abschluss eines Kaufvertrags sollte dieser für Käufer und Verkäufer gleichermaßen bindend seinDaher sollte es keine Möglichkeit geben, innerhalb einer bestimmten Frist von den abgeschlossenen Verträgen nach Belieben zurückzutreten.
Etwas anderes passiert, wenn Produkte aus der Ferne von einem Verbraucher zu einem Händler bestellt werden. Bei einem solchen über das Internet, telefonisch oder auf sonstige Weise außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Kaufvertrag gelten die Regelungen für den sogenannten Fernabsatzvertrag (§ 312b BGB).
Besteht ein solcher Fernabsatzvertrag, räumt das Gesetz dem Verbraucher ein außerordentliches 14 356 35 355 BGB-Widerrufsrecht für 14 Tage einDadurch kann der Käufer innerhalb der angegebenen Frist von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und die Ware ohne Angabe von Gründen und unter vollständiger Rückerstattung des Kaufpreises ohne Mängel an den Verkäufer zurücksenden.
Im Gegensatz zum Umtausch- oder Rückgaberecht, das der Verkäufer freiwillig zusprechen kann, ist das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen gesetzlich vorgeschrieben. Daher kann es vom Verkäufer nicht gekürzt oder eingeschränkt werdenDie
Es ist dem Verkäufer jedoch möglich, das Widerrufsrecht zu verlängern oder zu verlängern oder ein freiwilliges Rückgaberecht einzuräumen, was auch dann gelten soll, wenn die 14-tägige Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist.
Wahlrecht zwischen Rückgabe und Widerruf?
Während dem stationären Handel das Rückgabe- oder Umtauschrecht freiwillig eingeräumt werden kann, ist das Widerrufsrecht insbesondere im Online-Handel gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Das führt zu: Rücksendungen und Rückrufe betreffen unterschiedliche Geschäftsfelder (stationärer oder Online-Handel) und existieren grundsätzlich nicht parallel. Daher ist die Notwendigkeit, zwischen Rückgabe und Widerruf zu wählen, seltenDie
Denkbar ist jedoch, dass ein Online-Händler neben dem gesetzlichen Widerrufsrecht ein zusätzliches, weitergehendes Umtausch- oder Rückerstattungsrecht einräumt. Eine echte Wahl zwischen Rückgabe und Widerruf ist auch hier nicht erforderlich, da ein eventuelles Rückgabe- oder Umtauschrecht erst nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsfrist von 14 Tagen eingreifen kann.
Es ist jedoch zu beachten, dass für die Ausübung des Widerrufs- oder Rückgaberechts abweichende Voraussetzungen gelten können. Will der Käufer oder Kunde eines dieser Rechte ausüben, müssen die gesetzlichen oder vereinbarten Voraussetzungen stets erfüllt sein.Die
Ausübung des Widerrufsrechts
Für das gesetzliche Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen gelten genaue Voraussetzungen. Dazu ist es notwendig:
Absenden einer Widerrufserklärung: Es reicht nicht aus, die Produkte innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt an den Verkäufer zurückzusenden. Stattdessen muss der Widerruf ausdrücklich erklärt werden. Dies kann zum Beispiel erfolgen:
„Ich möchte den Kauf der am (Bestelldatum) bestellten Ware (Kaufgegenstand) stornieren„.
Der Widerruf kann auch per E-Mail erklärt werden.
Senden Sie die Produkte an den Verkäufer zurück: Die bestellte Ware ist innerhalb von 14 Tagen ab Widerrufserklärung an den Verkäufer zurückzusenden. Um die Frist einzuhalten, ist der Liefertermin bei der Post oder beim Paketdienst wichtig.
Ausübung des Rückgabe- oder Umtauschrechts
Wie bereits erwähnt, ist das Rückgabe- oder Umtauschrecht im Festnetz- oder Online-Handel gesetzlich nicht vorgesehen. Ist jedoch zwischen Verkäufer und Käufer ein Umtauschrecht vereinbart, ist der Verkäufer auch rechtlich an das Rückgabe- oder Umtauschversprechen gebunden.
Das Gesetz regelt nicht, ob für die Ausübung des Umtausch- oder Rückgaberechts beispielsweise der Erhalt der Quittung oder das Vorhandensein der Originalverpackung erforderlich ist und welche Fristen eingehalten werden müssen. Hier hängt alles von der Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer ab.
Individuelles versus allgemeines Rückgaberecht
Ein Rückgabe- oder Umtauschrecht gilt auch dann als vereinbart, wenn sich Käufer und Verkäufer nicht ausdrücklich darauf geäußert haben, sondern der Händler beispielsweise auf Plakaten oder Displays mit dem Recht geworben hat.
In diesem Fall gelten die anderen vom Händler festgelegten Rückerstattungsbedingungen. Es ist jedoch auch möglich, einen Umtausch oder eine Rückgabe individuell zu vereinbaren. Der Käufer muss diese Vereinbarungen jedoch schriftlich bestätigen