Wenn Sie falsch oder ohne das erforderliche Parkticket geparkt haben, erhalten Sie schnell ein Parkticket. Die Höhe der Abmahnung richtet sich nach dem konkreten Verstoß. Doch wie wird ein Parkticket wirklich bezahlt und wie geht man mit einem fehlerhaften Parkticket um? Wir klären hier alles.
Nicht jedes Ticket ist gerechtfertigt
Wenn Sie falsch parken oder auf ähnliche Weise gegen Verkehrsregeln verstoßen, erhalten Sie schnell ein Parkticket. Je nach Delikt kann dies sein „Knöllchen“ es stellt sich als mehr oder weniger teuer heraus.
Erkennt der Ticketempfänger sein Vergehen, ist es ratsam, zahlen Sie die erforderliche Kündigungsgebühr so schnell wie möglichAllerdings hat der Regler nicht immer Recht. In diesem Fall stellt sich die Frage, wie der Empfänger gegen das falsch erhaltene Parkticket vorgehen kann. Schließlich ist gegen das durch ein Parkticket erforderliche Abmahngeld nichts einzuwenden. In diesem Fall ist es daher notwendig, das Bußgeld abzuwarten und damit fortzufahren.
Berechtigte Parktickets sofort bezahlen
Die meisten Parkscheine sind gerechtfertigt. In diesem Fall muss der Empfänger des Mahngeldes das Ticket schnellstmöglich bezahlen. Dies ist nur deshalb sinnvoll, weil eine schnelle Zahlung unnötige Zusatzkosten vermeidet. Grundsätzlich bleibt der Empfänger eine Wochedie Mahngebühr zu zahlen.
Das Parkticket kann direkt per Banküberweisung an die auf dem Ticket angegebene Bankverbindung bezahlt werden. Damit die Zahlung auch zugeordnet werden kann, muss der Überweisungszweck wie im Parkschein angegeben angegeben werden.
- Merken Sie sich die Frist: normalerweise 1 Woche
- Zahlung per Banküberweisung: Lastschrift ist nicht möglich, Bargeld nicht immer möglich
- Den Verwendungszweck richtig definieren: Nur der Name reicht nicht
Bartickets bezahlen
Wenn Sie Ihr Ticket lieber in bar bezahlen möchten, müssen Sie sich an die Kontaktstelle auf dem Ticket wenden. Erst hier kann verbindlich geklärt werden, ob Barzahlung möglich ist. Wie auch immer es ist Barzahlungsanweisungen sind landesweit nicht einheitlichEine Barzahlung kann daher im Einzelfall nicht möglich sein.
Strafzettel verloren
Wenn der Empfänger das Ticket verloren hat und nicht über die notwendigen Daten verfügt, kann er helfen wenden Sie sich an die zuständige AufsichtsbehördeAlternativ besteht die einzige Möglichkeit darin, auf die Verhängung der Geldbuße zu warten. Dieser wird bei Nichtzahlung der Geldbuße per Post zugestellt. Allerdings ist die Geldbuße häufig an eine zusätzlich zur Abmahnung zu zahlende Gebühr geknüpft und beträgt 28,50 €.
Gehen Sie gegen ein ungerechtfertigtes Parkticket vor
Parkscheine sind größtenteils gerechtfertigt und werden nur bei echten Verstößen gegen die Verkehrsregeln ausgesetzt. Im Einzelfall kann es jedoch vorkommen, dass das Ordnungsamt falsch liegt und ein Anspruch nicht begründet ist. In diesem Fall lohnt es sich, gegen den Knoten vorzugehen.
Dies ist wie folgt möglich:
Wird ein Ticket ausgestellt, ist dies mit einer Geldstrafe verbunden. Gegen das Ende der Abmahnung kann zwar kein Einspruch erhoben werden. Bei dir selbst ist es jedoch möglich kommentieren Sie diesen Vorwurf bei einer AnhörungGleichzeitig kann auch die Zahlung der Mahngebühr verweigert werden.
Kann die Anklage in der mündlichen Verhandlung nicht fallengelassen werden, wird eine Geldstrafe verhängt. Der Empfänger erhält es per Post. Im Gegensatz zur Abmahnung kann der Empfänger gegen die Geldbuße Berufung einlegen. Allerdings muss er sich erneut rechtfertigen. Der Widerspruch wird dann von der zuständigen Behörde geprüft und darüber entschieden. Nach der Entscheidung kann auf die Zahlungsaufforderung durch Rücknahme des Bußgeldbescheides verzichtet werden. Andererseits ist es auch wahrscheinlich, dass die Nachfrage weiter aufrechterhalten wird.
Zahlen Sie keine ungerechtfertigten Ausgaben!
Übrigens: Wer meint, dass eine falsche Mahngebühr verlangt wird, sollte diese nicht bezahlen! Einmal bezahlt, kann das Parkticket nicht mehr behandelt werden.
Die typischen Gründe für Ticketfehler sind:
- Eine andere Person war der Fahrer des Fahrzeugs
- Die Kategorie beschreibt Ihr Auto nicht (zB anderes Modell, falsches Kennzeichen)
- Damals gab es kein Park- oder Halteverbot
- Das Nummernschild war abgedeckt
Kann das Ticket verfallen?
Wer ein Ticket erhalten hat und sich weigert, die Mahngebühr zu zahlen, wird mit einer Geldstrafe belegt. Diese muss innerhalb von drei Monaten schriftlich erfolgen. Erreicht der Bußgeldbescheid den Empfänger nach Ablauf dieser Frist, kann er als unerheblich angesehen werden.
Parkscheine gibt es auch auf Privatparkplätzen
Es ist keine Seltenheit mehr, dass Tickets auf privaten Parkplätzen verteilt werden – zum Beispiel vor einem Supermarkt oder Baumarkt. Hält der Nutzer die gesetzten Fristen für die Nutzung des Parkplatzes nicht ein oder nutzt er keine Parkscheibe, kann ein Bußgeld verhängt werden.
Die Einhaltung der Nutzungsbedingungen des Parkhauses wird jedoch nicht durch das Ordnungsamt, sondern hauptsächlich durch private Sicherheitsunternehmen überwacht. Parkscheine für illegales (Langzeit-)Parken werden ebenfalls vom Sicherheitsunternehmen oder dem Parkplatzbesitzer ausgestellt.
Obwohl viele Parknutzer das Gegenteil vermuten, ist der Parkplatzbesitzer berechtigt, auf diese Weise zu widersprechen „Parking-Straftäter“ Vorgehen. Dies gilt zumindest, wenn die Parkbedingungen gemeldet wurden. Um (Zivil-)Streitigkeiten zu vermeiden, wie z „Privatknöllchen“ sofort zu zahlen.