Die Hundesteuer ist für viele Hundebesitzer wohl ein Ärgernis – sie wird aber von den meisten Kommunen in Deutschland erhoben. Hier zeigen wir Ihnen, wer die Sondergebühr zahlen muss, wie hoch diese ist und weitere Informationen zur Hundesteuer.
Was ist schließlich eine Hundesteuer?
Es gibt einen unter der Hundesteuer Gemeindesteuer zu verstehen, dass es immer auftritt, wenn ein Hund gehalten wird. Die Hundesteuer ist wie alle anderen Steuern eine öffentlich-rechtliche Steuer. Dies ergibt sich aus dem Beitrag kein Anspruch auf eine bestimmte GegenleistungStattdessen werden die Einnahmen aus der Hundesteuer zur Finanzierung aller kommunalen Abgaben verwendet.
Zuallererst muss die Hundesteuer wird regelmäßig von jedem Hundebesitzer bezahlt Ich werde. Diese Regelung unterscheidet sich deutlich von Deutschland in anderen europäischen Ländern. In den meisten anderen europäischen Ländern fallen für die Hundehaltung keine Gebühren an. Lediglich in der Schweiz, Österreich und Luxemburg müssen Hundehalter zusätzlich eine Gebühr zahlen.
Wer unterliegt der Hundesteuer?
In fast allen Kommunen in Deutschland muss jeder, der einen Hund hat, Hundesteuer zahlen. Dies gilt zumindest dann, wenn das Tier ausschließlich zum persönlichen Genuss gehalten wird.
Ausgenommen sind nur Menschen, die auf ihren Hund angewiesen sind, um ihre Arbeit zu erledigen oder ihren Alltag zu meistern.
Für diese Personengruppen gibt es Ausnahmen:
- Hundezüchter
- Blinde B. Für Blindenhunde, aber auch Gehörlose oder andere Hilflose, wenn der Hund hilft oder schützt
- Personen, die einen Rettungs- oder Rettungshund halten
- Schäfer
Darüber hinaus müssen Personen, die einen Hund zu anderen gewerblichen Zwecken halten, keine oder eine ermäßigte Hundesteuer zahlen.
Darüber hinaus gibt es eine Befreiung von oder a Steuerermäßigung für Hunde es ist auch für Personen möglich, die staatliches Wohngeld beziehen. Ihnen kann auch von der zuständigen Gemeinde eine Ermäßigung oder sogar eine Befreiung von der Hundesteuer gewährt werden.
Legen Sie regelmäßig Nachweise vor!
Die Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung muss jedes Jahr neu beantragt werden. Hierfür müssen in der Regel bestimmte Informationen an die Gemeinde übermittelt werden.
Wie hoch ist die Hundesteuer?
Wie bereits erwähnt, ist die Hundesteuer eine Gemeindesteuer. Das heißt, weder der Staat noch der Staat bestimmen ihre Höhe. Stattdessen entscheidet jede Gemeinde selbst, wie hoch die Hundesteuer sein soll. Die Höhe der Gebühr und andere Details sind unten aufgeführt Hundesteuersatzung der Gemeinde geregelt ist.
Dies führt zu gravierenden lokalen Unterschieden in der Höhe der Hundesteuer. Manche Kommunen verlangen nur etwa 30 Euro pro Jahr. In anderen Gemeinden – vor allem in den Großstädten – schulden sie bis zu 189 Euro pro Jahr.
Generell aber keine Gemeinde ist verpflichtet, die Hundesteuer zu erhöhenAllerdings gibt es noch einige Kommunen, die darauf verzichten. Die einzigen steuerfreien Gemeinden sind daher Eschborn in Hessen sowie Windorf und Wildpolsried in Bayern.
An wen wird die Steuer gezahlt?
Wie sich herausstellt, ist die Hundesteuer eine Tourismusabgabe. Es liegt an der Gemeinde, in der der Haupthund seinen Hauptwohnsitz hat. Nach der Anmeldung des Hundes wird die Gebühr direkt bei der jeweiligen Gemeinde eingezogen.
Wie wird der Hund in der Gemeinde registriert?
Jeder private Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund in der Gemeinde oder Stadt seines Hauptwohnsitzes anzumelden. Nach dem Umzug oder Kauf eines Hundes haben Hundebesitzer regelmäßig zwei bis vier Wochen Zeit, um sich anzumelden.
In vielen Gemeinden kann sich der Hund dann innerhalb dieses Zeitfensters online oder schriftlich anmelden. Eine persönliche Anhörung ist in der Regel nicht erforderlich. Vielmehr reicht es in der Regel aus, das ausgefüllte und unterschriebene Meldeformular per E-Mail, Brief oder Fax an die Gemeinde zu senden.
Der Hundehalter erhält dann einen Steuerprüfungsbescheid sowie eine Kostenlose Hundesteuermarke Gesendet.
Warum Hundesteuer zahlen?
Die Hundesteuer ist eine Form der Luxussteuer. Es muss bezahlt werden, da das Halten eines Hundes zum privaten Vergnügen keine Belastung für die Gemeinschaft darstellen sollte. Darüber hinaus können Hunde potenziell gemeinsame Bereiche infizieren oder beschädigen.
Dennoch gilt: Wenn Sie Hundesteuer zahlen, kaufen Sie sich keine Befreiung von der Verpflichtung zur Entfernung von Hundekot! Allerdings werden vielerorts die passenden Säcke zur Entmistung von der Gemeinde kostenlos zur Verfügung gestellt.