Die Normalverbrauchsteuer – kurz NoVA – ist eine Art der Verbrauchsteuer, die von denjenigen zu zahlen ist, die in Österreich ein Fahrzeug kaufen oder zulassen. Die Steuer wird in Form einer zusätzlichen Umsatzsteuer beim Autokauf erhoben und soll die in Österreich nicht mehr geltende Luxussteuer ablösen. Hier klären wir, wer NoVa zahlen soll und andere wichtige Fragen zur üblichen Verbrauchsteuer.
Wann sollte NoVa gezahlt werden?
Die übliche Verbrauchsteuer ist immer fällig wenn ein neues Auto, Wohnmobil oder neues Motorrad an seinen Käufer in Österreich ausgeliefert wird oder ein solches Fahrzeug erstmals in Österreich zugelassen wirdDie
Das bedeutet, dass NoVA auch fällig wird, wenn:
- Kraftfahrzeuge werden aus dem Ausland nach Österreich importiert und dort erstmals zugelassen. In diesem Fall kann NoVa auch für Gebrauchtfahrzeuge gelten.
- Kraftfahrzeuge zur Übersiedlung nach Österreich transportiert und dort erstmals zugelassen.
Wann sollte NoVA nicht gezahlt werden?
Unter Umständen kann die NoVa entfallen, die sonst immer beim Kauf oder bei der Zulassung eines Fahrzeugs in Österreich berechnet wird. Dies ist jedoch nur unter bestimmten, genau definierten Bedingungen möglich.
- Dieses Kraftfahrzeug ist für die Beförderung von Menschen mit Behinderungen bestimmt.
Es ist wichtig, dass das Fahrzeug von einer Person mit einer körperlichen Behinderung „für den persönlichen Transport“ verwendet wird. Das bedeutet, dass der Betroffene trotz seiner Behinderung im Besitz eines Führerscheins sein muss oder zumindest nachweisen muss, dass das Fahrzeug hauptsächlich zum Fahren genutzt wird.
- Das Fahrzeug ist eins Wohnwagen oder anderer Anhänger oder LKW oder BusDie
- Das Fahrzeug ist ein sauberes Elektrofahrzeug oder ein Fahrzeug mit relativ geringen Emissionen (Plug-in-Hybride).
- Das Fahrzeug wurde früher angerufen Vorführ-, Fahrschul- oder Diplomatenfahrzeug Gebraucht. Auch Fahrzeuge, die zuvor als Taxis oder Mietwagen genutzt wurden, sind von NoVa ausgenommen.
- Das betreffende Fahrzeug Antikes Auto ist.
An wen und wo wird NoVa gezahlt?
Zuallererst NoVa vom Fahrzeugkäufer an das österreichische Finanzamt bezahlt werden. Wird das Fahrzeug jedoch bei einem Händler in Österreich gekauft, wird NoVa direkt an den Händler ausbezahlt und später von diesem bezahlt.
Der Wert des Fahrzeugs ist entscheidend!
Wichtig für Käufer: Grundsätzlich unterliegen alle Leistungen des Händlers vor der Fahrzeugübernahme der NoVA. Schließlich richtet sich die Steuer nach dem Wert des gesamten Fahrzeugs. Dies kann insbesondere dazu führen: Auch Sonderausstattungen im Fahrzeug können den NoVa nach oben treiben.
NoVA-Pflicht beim Import von Fahrzeugen nach Österreich
Grundsätzlich ist NoVa immer bei Verkauf und Erstzulassung eines Fahrzeugs in Österreich zu zahlen. Eine solche Erstzulassung in Österreich gilt selbstverständlich für Neufahrzeuge. Die Regelverbrauchsteuer kann jedoch auch gelten, wenn ein Fahrzeug zuvor nur außerhalb Österreichs zugelassen war.
So wird es a Neu- oder Gebrauchtwagen außerhalb Österreichs gekauft und dann zur Zulassung nach Österreich übersiedelt, gilt auch NoVa. Wer nach Österreich umzieht und sein vorhandenes Fahrzeug mitbringen und in Österreich anmelden möchte, muss zudem NoVa zahlen.
NoVA-Pflicht beim Import von Fahrzeugen nach Deutschland
Für den Erwerb eines in Österreich zulassungsfähigen Fahrzeugs gilt die NoVA grundsätzlich nur dann, wenn das Fahrzeug ins Ausland transportiert oder dort verkauft werden soll. Die Gebühr kann jedoch oft zurückerstattet werden.
- das Fahrzeug von einer Privatperson in Österreich gekauft und nach Deutschland transportiert wird oder
- Das Fahrzeug wird von einem österreichischen Händler direkt an eine Privatperson in Deutschland verkauft und ist nur dort zugelassen.
Wie wird NoVa berechnet?
Wie wir bereits gesehen haben, ist NoVA eine davon Pauschalbetrag, die regelmäßig beim Neuwagenkauf in Österreich berechnet wird. Gilt auch für Gebrauchtfahrzeuge, die nach Österreich transportiert werden.
Die Die Gebühr richtet sich nach den CO2-Emissionendurch das Fahrzeug verursacht. Je nachdem, wie hoch die Emissionen sind, wird ein bestimmter Prozentsatz festgelegt. NoVa wird dann der Betrag dieses Prozentsatzes des Fahrzeugwertes in Rechnung gestellt.
Die NoVa-Verpflichtung auf den Punkt gebracht
Die Abkürzung NoVa steht für die in Österreich auf Kraftfahrzeuge erhobene Regelverbrauchsteuer. Sie tritt immer dann auf, wenn ein Kraftfahrzeug in Österreich verkauft oder erstmalig zugelassen wird. Die Abgabe wird direkt an den Fahrzeughändler abgeführt, der sie dann an das österreichische Finanzamt abführt. Wie hoch die Gebühr ist, hängt vom Wert des Fahrzeugs und den durch das Fahrzeug verursachten Emissionen ab.