Eine Hebamme unterstützt werdende Mütter nicht nur bei der Geburt ihres Kindes. Die Hebamme betreut Mutter und Baby während der Schwangerschaft, bei der Geburt zu Hause, im Kreißsaal und in der ersten Zeit nach der Geburt. Hier zeigen wir, welche Hebammenleistungen von der Krankenkasse bezahlt werden und welche dagegen privat erbracht werden müssen.
Warum Hebammen so wichtig sind
Die Hebamme ist nicht nur bei der Geburt eines Kindes dabei. Stattdessen gibt es werdenden Müttern Sicherheit in der Schwangerschaft und steht ihnen mit Tipps und Ratschlägen zur Seite. Bietet Hilfe in allen Aspekten von Schwangerschaft und Neugeborenen seitwärts. Wenn die Geburt des ersten Kindes näher rückt, ist die Hebammenarbeit für werdende Mütter besonders wichtig.
Gerade wenn die Themen Schwangerschaft, Wochenbett und Babypflege für eine Frau ein unbekanntes Gebiet sind, sind nicht nur regelmäßige Untersuchungen beim Frauenarzt wichtig. Vielmehr geht es um aktive Unterstützung und ein vertrauensvolles Verhältnis zu einer Hebamme.
Hebammenausbildung
Um Frauen ideal während Schwangerschaft und Geburt begleiten zu können und sie in der belastenden Zeit nach der Geburt zu unterstützen, absolvieren Hebammen eine dreijährige Ausbildung. In einer geburtshilflichen Schule lernen sie in theoretischen und praktischen Lehrmodulen alles zu den Themen Schwangerschaftsvorsorge, Geburtsverlauf und Betreuung des Kindes.
Hebammen müssen künftig ein Studium absolvieren.
Welche Aufgaben hat eine Hebamme?
Der Beruf der Hebamme ist sehr unterschiedlich und daher sind ihre Aufgaben breit gefächert. Die Hebamme ist jedoch gerade für Erstmütter eine sehr wichtige Anlauf- und Anlaufstelle. Es begleitet werdende Mütter in der spannenden und oft verstörenden Zeit der Schwangerschaft. Und auch nach der Geburt begleitet und unterstützt sie Mutter und Kind weiter.
Neben dem umfassenden Unterstützung und Beratung von werdenden Müttern gehört jedoch besonders zu Geburtshelferin im Krankenhaus sowie die Betreuung während der Stillzeit und während der Geburt in den Grundaufgaben einer Hebamme. Darüber hinaus erbringen Hebammen heute Zusatzleistungen wie z 24-Stunden-Rufbereitschaft kurz vor AuslieferungFür Schwangere werden Wochenbettgymnastik oder Sport angeboten.
Wer bezahlt eine Hebamme?
Die Hauptkosten der Hebamme trägt in der Regel diese gesetzliche Krankenversicherung akzeptabel. Allerdings gibt es auch einige Zusatzleistungen, die nur teilweise bezuschusst werden. Trifft letzteres zu, sind die Kosten für die jeweilige Leistung (ganz oder teilweise) aus eigener Tasche zu begleichen.
Schwangerschaftsbetreuung durch Hebamme
Das übernehmen alle gesetzlichen Krankenkassen Vollkosten der Vorsorge durch HebammeFür Schwangere bedeutet das: Neben den Ultraschalluntersuchungen besteht die Möglichkeit, alle Vorsorgeuntersuchungen durch eine Hebamme durchführen zu lassen.
- Gewicht und Blutdruck prüfen
- Untersuchen Sie Ihren Urin auch auf Zucker und Proteine
- den Bauch messen und fühlen
Er kann auch verschiedene Bluttests durchführen, den Herzschlag des Babys abhören und die Größe und Position des Babys überprüfen.
Geburtsvorbereitungskurs mit Hebamme
Bietet die Hebamme Geburtsvorbereitungskurse an, werden die Teilnahmekosten von der Krankenkasse übernommen. Während des Kurses gibt die Hebamme Auskunft über Der Schwangerschaftsverlauf, die verschiedenen Geburtsvarianten und der Verlauf der ersten Wochen mit dem NeugeborenenDarüber hinaus werden den Teilnehmern verschiedene Entspannungs- und Atemtechniken vermittelt.
Möchte der Partner auch am Geburtsvorbereitungskurs teilnehmen, werden die Kosten nicht unbedingt von der Krankenkasse übernommen. Auf Antrag kann die Krankenkasse jedoch die Kosten bewilligen.
Geburtshilfe bei der Geburt
Eine Geburt ist immer sehr individuell. Außerdem kann jede Mutter wählen, wo und wie sie ihr Kind zur Welt bringen möchte. Neben der Geburt im Krankenhaus kann auch eine Hausgeburt oder eine Geburt gewählt werden.
Bei Krankenhausentbindungen ist immer eine Hebamme anwesend. Die Kosten für die bereitgestellte Geburtshilfe werden von der Krankenkasse übernommen.
Entscheidet sich die Mutter jedoch für einen Lieferung ins Geburtshaus, all diese Kosten werden nicht zwingend von der Krankenkasse getragen. Häufig werden die Betriebskostenpauschalen für das Geburtshaus jedoch zumindest teilweise von den Krankenkassen übernommen.
Andere außerklinische Geburten (wie Hausgeburten) können gewählt werden, wenn die Schwangerschaft einfach war und Komplikationen während der Geburt ebenfalls unwahrscheinlich sind. Es kostet Geburt eines Privathauses, die durchschnittlich etwa 1.600 Euro hat, wird von der Krankenkasse nur maximal zur Hälfte erstattet.
Das gleiche gilt für a 24-Stunden-Rufbereitschaft kurz vor der Geburt. Auch diese Kosten werden von den Krankenkassen nur teilweise übernommen.
Betreuung durch die Hebamme nach der Geburt
Erstmals nach der Geburt begleitet die Hebamme Mutter und Kind weiter. Es hilft, den Umgang mit dem Neugeborenen zu erlernen und betreut und untersucht Mutter und Kind. Er oder sie kann Eltern auch in Fragen wie Stillen und Windelwechsel beraten. Die Kosten dafür betragen die ersten 12 Wochen nach Lieferung von der Krankenversicherung abgedeckt.
Wie viele Besuche werden gemacht?
Die Hebamme darf Mutter und Kind in den ersten zehn Tagen nach der Geburt bis zu zweimal täglich besuchen. Darüber hinaus können innerhalb der ersten 12 Wochen bis zu 16 zusätzliche Besuche durchgeführt werden. Darüber hinaus können bei Stillproblemen vier zusätzliche geburtshilfliche Besuche bezahlt werden.
Wird 12 Wochen nach der Geburt noch Hilfe benötigt, können diese Kosten auch von der Krankenkasse übernommen werden. Allerdings muss dann ein Arzt die Notwendigkeit eines Hebammenbesuchs bestätigen.
Wochenbettgymnastik mit der Hebamme
Für einige Zeit nach der Geburt besteht die Möglichkeit, an einem postnatalen Bildungsprogramm teilzunehmen. Diese wird von der Krankenkasse bezahlt und lehrt Übungen zur Stärkung des Beckenbodens und der Bauchmuskulatur. Findet der Unterricht später statt, muss er aus eigener Tasche bezahlt werden.
Viele Krankenkassen dauern maximal 10 Stunden. Bei einer natürlichen Geburt kann der Kurs sechs bis acht Wochen nach der Entbindung beginnen, bei einem Kaiserschnitt wahrscheinlich nach acht bis zehn Wochen (vorausgesetzt, die Wunde ist verheilt). Eine Teilnahme zu einem späteren Zeitpunkt ist auch möglich, jedoch wird oft der Regressionskurs benötigt Ende des neunten Monats des Babys abgeschlossen ist.
Welche geburtshilflichen Leistungen sollten immer privat bezahlt werden?
Wie wir bereits gesehen haben, werden die wichtigsten Hebammenleistungen rund um die Geburt von der Krankenkasse bezahlt. Allerdings werden die Kosten für Sonderleistungen wie Babysitting, Erste-Hilfe-Kurse für Babys, einmaliger Bereitschaftsdienst, Geburtsvorbereitungskurse und für die Partner- oder Kinderwunschberatung nicht vollständig übernommen. Oft lohnt es sich jedoch, bei Ihrer Krankenkasse zumindest eine Teilrückerstattung zu beantragen.
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