Das Fahren eines Krankenwagens ist manchmal die einzige Möglichkeit, bei einer lebensbedrohlichen Krankheit oder einem Unfall rechtzeitig ins Krankenhaus zu kommen. Aber was passiert, wenn eine Krankheit oder Verletzung schmerzhaft oder einschränkend, aber nicht lebensbedrohlich ist? Ist jemand in Gefahr, wegen eines nicht lebensbedrohlichen Gesundheitsproblems einen Krankenwagen zu rufen, um die Rettung selbst zu bezahlen? Wir zeigen, wann die Krankenkasse die Kosten für die Rettungsaktion übernimmt und wann nicht.
Wie wird ein Krankenwagenruf rechtlich abgewickelt?
Versicherungen zahlen bei Bedarf
Wer einen Krankenwagen ruft, fährt dorthin – legal Transport- und Behandlungsvertrag einer. Die Hauptaufgabe des Rettungspersonals besteht darin, Mitzubringen, dass die hilfesuchende Person so schnell wie möglich transportiert und ins Krankenhaus gebracht werden kann und betreut ihn während der Reise.
Ruft der Patient selbst den Rettungswagen, kommt (stillschweigend) ein entsprechender Vertrag mit dem Eintreffen des Rettungswagens und des medizinischen Personals zustande. Kann der Patient den Rettungswagen nicht selbst rufen, wird ein entsprechender Vertrag über die rechtliche Ausgestaltung des Rettungswagens abgeschlossen. autorisierte Verwaltung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB).
Grundsätzlich gilt für ähnliche und ähnliche Verträge: Wer eine Leistung bestellt, muss diese auch selbst bezahlen. In den allermeisten Fällen greift jedoch die Krankenversicherung des Patienten ein und übernimmt die Kosten des Rettungsdienstes.
Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für einen Krankenwagen?
Wird ein Rettungswagen gerufen, kommt zunächst ein Vertragsverhältnis zwischen dem Hilfesuchenden und dem Rettungsdienst zustande. Wie er bereits gesehen hat, muss der Hilfesuchende theoretisch den Krankenwagen selbst bezahlen. Schließlich war er der einzige, der zum konventionellen Partner des Rettungsdienstes wurde.
In den allermeisten Fällen muss der Patient die Kosten der Operation jedoch nicht tragen. Vielmehr übernimmt seine Krankenversicherung die später zu erbringenden Rettungsleistungen. Dies gilt zumindest, wenn jemand medizinische Notwendigkeit, einen Krankenwagen zu benutzen Vorlage. Der Notarzt oder der behandelnde Arzt des Krankenhauses bescheinigt dem Patienten, dass dieser Bedarf tatsächlich bestand.
Wann ist ein Krankenwagen medizinisch notwendig?
Es kann oft für den einfachen oder sogar für die betroffene Person sein Es kann schwierig sein zu entscheiden, ob eine Krankenwagenfahrt wirklich notwendig ist ist oder nicht. Dies liegt insbesondere daran, dass die medizinische Notwendigkeit von Krankenwagentransporten von individuellen Faktoren, wie etwa Vorerkrankungen, abhängen kann. Die Mitarbeiter der 112 Call Center helfen Patienten und deren Angehörigen gerne weiter und beraten sie auch bei notwendigen Patiententransporten.
Hält das Callcenter-Personal die Verlegung jedoch nicht für notwendig, besteht der Anrufer aber darauf, dass der Rettungswagen mit dem Rettungswagen transportiert wird, muss er die Kosten ggf. selbst tragen. Gleiches gilt, wenn ein Krankenwagen gerufen wird, der Hilfesuchende aber den Transport in die Klinik verweigert. Auch in dieser Konstellation besteht oft kein Anspruch auf Erstattung der anfallenden Gebühren durch die Krankenkasse.
TIPP: Verwenden Sie ein Taxi oder einen Krankenwagen
Wenn Sie sich nicht in der Lage fühlen, alleine ins Krankenhaus zu kommen, können Sie ein Taxi rufen. Darüber hinaus gibt es spezielle Krankenwagentransporte, die besonders für Menschen mit eingeschränkter Mobilität nützlich sind. Diese bringen Hilfesuchende auch ohne Blaulicht zum Arzt oder ins Krankenhaus und können oft von den Krankenkassen bezahlt werden.
Fehlalarme und Missbrauch von Notrufen
Viele Notrufe kommen ohne triftigen Grund. Diese betrügerischen Anrufe sind einfach „Falscher Wecker“wo sich ein Notfall als weniger schwierig erweist. Immerhin ist es unangemessene Notrufe für diejenigen, die verlassen werden, um schneller oder ohne Taxikosten ins Krankenhaus zu kommen.
Kommt es jedoch zu einem Notruf, obwohl keine echte Notsituation vorliegt, muss der Anrufer nicht nur die Betriebskosten tragen. Vielmehr droht ihm sogar eine Strafe. Nach § 145 StGB ist der Missbrauch von Notrufen strafbar.