REWE-Supermärkte sind nicht nur in ganz Deutschland vertreten und werden mit einem breiten Sortiment bewertet – die gut sortierten REWE Group-Supermärkte befinden sich auch in Österreich, der Schweiz und Frankreich. Sehr praktisch: Lebensmittel, Apotheken und Haushaltsartikel können nicht mehr in einer REWE-Filiale vor Ort gekauft werden, vielerorts ist es auch möglich, REWE online unter www.rewe.de einzukaufen und sich alle Waren mit Erlaubnis nach Hause liefern zu lassen.
Was aber, wenn sich die von REWE bestellten oder in der Filiale gekauften Produkte als nicht frisch oder aus anderen Gründen als mangelhaft erweisen? Und welche Rechte haben Kunden, wenn sie die gekauften Produkte nicht behalten möchten? Wir zeigen, auf welche Umtauschmöglichkeiten Kunden nach dem Kauf in der Filiale oder der Bestellung im Online-Shop tatsächlich zurückgreifen können.
Umtauschrechte auch für Lebensmittel?
Wer Kleidung, Elektrogeräte oder Haushaltsartikel im Einzelhandel kauft, geht in der Regel davon aus, dass er diese Produkte innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf zurückgeben oder zumindest umtauschen kann, wenn er nicht zufrieden ist. Bei Lebensmittelgeschäften werden solche Rückgabemöglichkeiten jedoch selten erwartet. Aus rechtlicher Sicht unterscheiden sich die Rückgabemöglichkeiten für verderbliche und nicht verderbliche Produkte jedoch nicht und unterscheiden sich stark von dem, was Verbraucher oft erwarten.
Schließlich ist die Wahl zwischen Umtausch oder Rückgabe bei einwandfreier Ware grundsätzlich nicht gesetzlich vorgesehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Lebensmittel oder andere Waren handelt.
Grund dafür ist, dass die Vorschriften des BGB 3 433 ff. für nahezu alle Arten von Kaufverträgen gelten. Diese Standards wiederum sehen ein berechtigtes Umtauschrecht nur dann vor, wenn der Käufer von Anfang an mangelhafte Produkte erhalten hat.
Ist der Kaufgegenstand jedoch für den normalen Gebrauch geeignet und weist alle beim Kauf zugesagten Eigenschaften auf, besteht kein Anspruch auf Umtausch oder Rückgabe der Ware.
Kann der Verkäufer dennoch einwandfreie Ware zurückgeben, ist dies eine freiwillige Leistung – jedoch ist kein Händler gesetzlich verpflichtet, diese anzubieten.
Umtausch in der REWE-Filiale
Wie bereits erwähnt, ist REWE legal er ist nicht verpflichtet, einwandfreie Ware abzunehmen oder ihren Austausch zulassen. Es steht dem Unternehmen jedoch frei, seinen Kunden aus Kulanz Alternativen anzubieten.
Es ist jedoch zu beachten:
Alle REWE-Supermärkte werden von unabhängigen und unabhängigen Händlern betrieben. Daher gibt es keine einheitliche und verbindliche Regelung für alle REWE-Märkte für Umtausch und Rückgabe.
Aus diesem Grund ist es selbstverständlich, dass einige Waren umgetauscht und an eine Filiale zurückgegeben werden können, während für eine andere Filiale abweichende Regelungen gelten. Daher ist es wichtig, sich vor dem Kauf in der entsprechenden Filiale über die geltenden Umtauschrichtlinien zu informieren.
- Nur wenn einer perfektes Produkt Daher sollte es zurückgegeben werden, da es dem Käufer später nicht mehr gefällt, es ist hängt vom guten Willen des Händlers abDie
- Wenn sich jedoch ein Produkt als von Anfang an unzureichend oder ein Lebensmittel, das zum Zeitpunkt des Kaufs bereits verdorben oder nicht verzehrt ist, die sogenannte Käuferhilfe gesetzliche GewährleistungsansprücheDie
Umtausch bei REWE ohne Quittung?
Wie bereits erläutert, können die Tauschmöglichkeiten bei REWE von Filiale zu Filiale variieren. Auch die Möglichkeit des Warenaustausches ohne Nachweis kann anders behandelt werden.
Umtausch elektronisch bestellter Waren durch REWE
Im Einzelhandel gekaufte einwandfreie Ware – wie oben beschrieben – kann zwar nicht gesetzeskonform umgetauscht werden, ist aber gültig für online bestellte Produkte in der Regel andere Regelungen:
Schließlich sehen 2 312 g, 355 BGB grundsätzlich vor, dass dem Verbraucher nach einem Online-Kauf eine 14-tägige Widerrufsmöglichkeit eingeräumt werden soll. So kann er sich die erhaltenen Waren anschauen und in Ruhe kontrollieren. Wenn ihm der versandte Artikel nicht gefällt, kann er den Vertrag widerrufen und die Produkte an den Händler zurücksenden.
Was aber, wenn der Verbraucher im REWE-Online-Shop (www.rewe.de) frische, verderbliche Produkte bestellt hat? Kann er sie auch zwei Wochen lang prüfen und sie dann zurückschicken, wenn sie nicht zufrieden sind?
Die Antwort ist:
Nein, natürlich gelten in diesem Fall die Regeln, die normalerweise für Online-Kaufverträge gelten, nicht. Denn das Risiko des Verkäufers, nicht mehr verkaufsfähige Ware zurückzubekommen und gleichzeitig den erhaltenen Kaufpreis zu liefern, wäre einfach zu groß und einseitig nachteilig.
Aus diesem Grund ist das Gesetz in § 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB schließt das Widerrufsrecht bereits bei Verträgen über die Lieferung verderblicher Waren aus.
Darüber hinaus gilt auch:
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt REWE klar, dass bei einer Online-Bestellung ein Kaufvertrag erst dann zustande kommt, wenn der Kunde die Produkte vor der Haustür abnimmt. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte keine Vertragsbindung und damit auch keine Verpflichtung des Kunden zur tatsächlichen Abnahme der Ware bestehen.
Für Käufer bedeutet dies:
Es besteht zwar kein Recht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Rücksendung der von REWE online bestellten Produkte nach Annahme der Bestellung, aber wenn der Kunde seine Meinung geändert hat und beschließt, die gesamte Bestellung oder einzelne Produkte nicht anzunehmen, ist er dazu auch nicht verpflichtet .. Also. Auch bei Nichtannahme fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Zusätzliche Gewährleistungsrechte auch bei REWE
Wie bereits erwähnt, ist der Verkäufer einer Ware nur dann ist nicht zum Umtausch verpflichtet, wenn die Kaufsache mangelfrei ist Liefert der Verkäufer hingegen von vornherein mangelhafte Ware an den Käufer, hat er seine Verpflichtung aus dem Kaufvertrag nicht erfüllt. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Produkt vor Ort im Laden gekauft oder online bestellt wurde.
Entsprechendes gilt: Erwirbt ein Verbraucher in einer REWE-Filiale einen Artikel, der nicht die übliche Qualität aufweist (dh das Verfallsdatum oder das Produkt hat eine informelle Konsistenz oder einen seltsamen Geschmack), kann er sich auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche berufen. Diese ermöglichen es ihr wiederum, den Austausch defekter Produkte gegen ein anderes fehlerfreies Produkt zu verlangen. Diese Rechte gelten auch, wenn das betreffende Produkt online bestellt wurde.
Dieser Gewährleistungsanspruch ist gesetzlich vorgeschrieben und kann vom Verkäufer nicht ausgeschlossen werden. Auch bei einem Umtausch wegen eines Mangels ist die Vorlage der Quittung unerheblich.
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