Fehler beim Einkaufen sind keine Seltenheit. Die gekaufte Ware kann zu groß, zu klein, überzählig oder nicht frisch genug sein. Gerade bei großen Handelsketten wie den echten, die neben Lebensmitteln noch viele andere Haushaltsartikel anbieten, sind solche Fehlkäufe besonders einfach und verführen so zu Spontankäufen.
Hier zeigen wir, auf welche Tauschrechte Verbraucher sich in real (www.real.de) berufen können, wenn sich der Kauf von Lebensmitteln oder Haushaltsgegenständen als Fehlkauf erweist.
Einfach Lebensmittel und Haushaltsgegenstände tauschen, wenn sie dir nicht gefallen?
Während viele Verbraucher einen Anspruch auf Rückerstattung oder Umtausch gerade beim Kauf von Kleidung und anderen (Alltags-)Produkten für selbstverständlich halten, auch wenn sie ihnen nicht gefallen, werden solche Rechte beim Kauf von Lebensmitteln selten erwartet.
Tatsächlich unterscheiden die für alle Arten von Kaufverträgen geltenden gesetzlichen Regelungen jedoch nicht zwischen dem Kauf verderblicher und unverderblicher Waren. Vielmehr entsteht ein gesetzlicher Anspruch auf Umtausch, Reparatur oder gar Rückgabe der Ware nur dann, wenn sich das gekaufte Produkt von vornherein als mangelhaft erweistErst dann gelten die sogenannten BGB-Garantieansprüche und der Käufer kann ein Umtauschrecht begründen.
Das heisst: Wie alle anderen gekauften Waren können auch Lebensmittel nicht zurückgegeben werden, nur weil sie dem Käufer nicht mehr gefallen oder er seine Meinung später geändert hat.
Sollte sich jedoch nach dem Kauf herausstellen, dass das Lebensmittel oder andere Produkte mangelhaft sind, kann sich der Käufer auf das Gewährleistungsrecht berufen und einen Umtausch gegen ein anderes mangelhaftes Kaufprodukt verlangen. Von einer Lebensmittelknappheit kann immer dann ausgegangen werden, wenn zum Zeitpunkt des Kaufs das Mindesthaltbarkeitsdatum bereits überschritten ist oder die Lebensmittel einen ungepflegten oder unangenehmen Geschmack, Geruch oder eine seltsame Konsistenz aufweisen.
Bei anderen Waren liegt ein Mangel beispielsweise dann vor, wenn die Kaufsache keine zugesicherten Eigenschaften besitzt oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für den üblichen Gebrauch geeignet ist.
Darüber hinaus wird Verbrauchern insbesondere von größeren Handelsketten häufig die Möglichkeit eingeräumt, gekaufte Waren umzutauschen oder bei Nichtgefallen zurückzugeben. Solche Umtausch- oder Rückgabeangebote sind jedoch keine rechtliche Verpflichtung des Verkäufers, sondern eine Nettorückgabe von Kulanz.Wurde der Umtausch jedoch von vornherein versprochen oder gar aus Kulanz beworben, ist der Verkäufer an sein Versprechen gebunden.
Der Verkäufer kann selbst entscheiden, welche Rückgabe- oder Umtauschbedingungen für mangelfreie Ware gelten sollen.
Rückgabeversprechen für fast alle Produkte tatsächlich
Real (www.real.de) wirbt mit der sehr praktischen Umtauschgarantie auf der Firmenwebsite sowie in den einzelnen Filialen. Demnach können fast alle im echten Leben gekauften Artikel grundlos umgetauscht werden – auch wenn sie dem Käufer später nicht gefallen.
- Die Ware muss unbenutzt und originalverpackt sein.
- Der Umtausch muss innerhalb von vier Wochen nach dem Kauf erfolgen.
- Der Nachweis muss erbracht werden.
Es ist auch zu beachten, dass einige Artikel nur in der Originalverpackung und mit intaktem Siegel umgetauscht werden könnenDies betrifft insbesondere Elektrokleingeräte wie Laptops, eBook-Reader, Tablets, Telefone, Konsolenspiele und medizinische Geräte.
Wer beim Kauf solcher Geräte nicht sicher sein soll, kann die Produkte im eigentlichen Kundencenter (www.real.de) versiegeln und sich so die Möglichkeit des Umtauschs sichern.
- Telefonkarten
- Unterwäsche
- Badeanzug
- Genießen Sie auch Gutscheine und Geschenkboxen
- Mobilfunk- und elektronische Coupons
Sonderregelungen für die Rückgabe von Lebensmitteln
Für echte Lebensmittel gelten andere Umtausch- und Rückgabebedingungen. Zu diesem Zweck gibt das Unternehmen ein besonderes „Frischegarantie“ Weit weg.
- Geflügel
- Fleisch
- Wurst und Käse
- Fisch
- Wild
- Obst und Gemüse
- Milchprodukte
- Feinkost und Salate
- Alle Produkte aus dem heimischen Backofen
Wenn Käufer mit der Frische dieser Produkte nicht zufrieden sind, können die Produkte – sofern sie mit Quittung oder einem anderen Kaufbeleg vorgelegt werden – gegen Rückerstattung zurückgegeben werden.
Auch die Frischegarantie durch die tatsächliche und relative Rückgabemöglichkeit für Lebensmittel ist natürlich keine RechtssacheWenn Lebensmittel zum Zeitpunkt des Kaufs nicht mehr genießbar (und damit rechtlich ungenügend) sind, gilt zwar das Gewährleistungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches, Dies ermöglicht jedoch grundsätzlich nur den Umtausch, nicht jedoch die sofortige Rückgabe der Ware gegen Erstattung des KaufpreisesDie
Der eigentliche Frischegarant ist also auch eine Kulanzleistung des Unternehmens.
Es gelten auch Gewährleistungsrechte
Neben der echten Frischegarantie für Lebensmittel und der Möglichkeit einer 4-wöchigen Rückgabe für alle anderen Produkte gilt das gesetzliche Garantierecht selbstverständlich auch für alle im echten Leben gekauften Produkte.
Für Käufer bedeutet dies: Erweist sich ein bei Real erworbenes Produkt von vornherein als mangelhaft, kann auch über das von Real eingeräumte Rückgaberecht hinaus bis zu 24 Monate nach dem Kauf ein Umtausch oder eine Reparatur verlangt werden.
Rückgabe und Umtausch gegen Echtgeld auch ohne Nachweis?
Grundsätzlich können mangelfreie Ware, die im Rahmen der eigentlichen Rückgabegarantie retourniert wird, gegen Vorlage des Kassenbons umgetauscht oder der Kaufpreis zurückerstattet werden.
Bei Rücksendung der Lebensmittel mit tatsächlicher Frischegarantie werden andere Kaufbelege (zB Bankkopie) akzeptiert.
Umtausch oder Rückgabe von Waren, die im echten Leben im Internet gekauft wurden
Die im Online-Shop www.real.de bestellte Ware kann auch bei Nichtgefallen problemlos an real zurückgesendet werden. Der Kaufpreis wird dem Kunden zurückerstattet. Es gibt jedoch keine über das Gesetz hinausgehenden Regelungen. Vielmehr gilt hier nur das Widerrufsrecht des Verbrauchers aus 2 312g, 355 BGBDie
Dann können fast alle Waren, die ein Verbraucher bei einem Händler bestellt, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen gegen volle Rückerstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden. Hierfür ist lediglich der Widerruf des abgeschlossenen Kaufvertrages und die Rücksendung der Ware erforderlichDie
Um einen Kaufvertrag zu widerrufen und die Rücksendung zu veranlassen, sind folgende Schritte erforderlich:
- Aufgegebene Bestellungen können über das eigentliche Kundenkonto (www.real.de) eingesehen werden.
- Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware können Sie auf „Aufträge„Die Taste“Artikel zurückgeben„ausgewählt werden.
- Ein Rücksendeetikett wird dann vom tatsächlichen Kundenservice an den Käufer gesendet.
- Das ausgedruckte Rücksendeetikett muss außen an den verpackten und versiegelten Rücksendungen angebracht werden.
- Das zurückzusendende Paket kann bei der Post oder in einem echten Geschäft abgegeben werden.
Wenn die Sendung bei real eingegangen und verifiziert wurde, wird der Rechnungsbetrag zurückerstattet. Es ist jedoch zu beachten, dass die Kosten der Rücksendung bei Bestellungen mit einem Warenwert unter 40 Euro vom Käufer getragen werdenDie
Kostet Sie die Rückgabe des Bären selbst?
Real weist auf seiner Website (www.real.de) darauf hin, dass im Falle eines Widerrufs die Rücksendekosten erst ab einem Warenwert von 40 Euro übernommen werden. Daher hat der Kunde die Versandkosten für die Rücksendung von Waren im Wert von weniger als 40 Euro zu tragen. Dies gilt auch dann, wenn die zurückzugebenden und online bestellten Produkte in einem echten Geschäft zurückgegeben werdenDie
Obwohl dies nicht bei allen Online-Händlern üblich ist, ist diese Praxis rechtlich zulässig. Denn wenn der Verbraucher vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat, ist er verpflichtet, die Produkte innerhalb von 14 Tagen selbst an den Verkäufer zurückzusenden. Eine gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers zur Kostentragung besteht nicht.
Schließlich sieht § 357 Abs. 6 BGB vor, dass die Kosten der Rücksendung der Waren vom Käufer zu tragen sind. Ansonsten gilt nur, wenn der Unternehmer den Käufer nicht vorab auf seine Kostentragungspflicht hingewiesen hatDie
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