Wer in den 16 Handelshof Cash & Carry-Märkten in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen oder dem Großraum Hamburg einkauft, kann aus einem großen Angebot an Lebensmittel, Home, Office und mehr wählen. Es kann jedoch sein, dass sie mehr im Warenkorb landen, als sie wirklich brauchen. Was also, wenn die Sachen, die Ihnen nicht gefallen oder übrig geblieben sind, umgetauscht oder an den Handelshof zurückgegeben werden? Hier klären wir, welche Rechte Käufer hier wirklich haben und was sie tun können, wenn sich ein bei Handelshof gekauftes Produkt als mangelhaft erweist.
Tausch am Handelshof: Diese Rechte haben Käufer tatsächlich
Umtausch und Rückgabe – das ist das Gesetz.
Wer nach dem Einkauf im Handelshof Cash & Carry-Markt feststellt, dass einige der gekauften Artikel nicht endgültig benötigt werden, geht oft davon aus, dass er Artikel, die ihm nicht gefallen, innerhalb einer bestimmten Frist einfach zurückgeben oder umtauschen können. Eine solche Umtausch- oder Rückgabemöglichkeit, die für die ersten 14 Tage nach dem Kauf gültig ist und auch bei Nichtgefallen, wird von vielen Käufern zumindest als gegeben angesehen. Und obwohl solche Rückgabe- und Umtauschmöglichkeiten von vielen Händlern tatsächlich angeboten werden, ist die Annahme, dass darauf ein Rechtsanspruch besteht, grundsätzlich falsch.Die
Denn die gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts, die für fast alle Arten von Kaufverträgen gelten und auch nicht zwischen Lebensmittel- und anderen Märkten unterscheiden, sehen ganz andere Regelungen vor. So in 433 f ff. BGB konkret kein grundsätzliches Rückgabe- oder Umtauschrecht des Käufers vorgesehen. Wenn das von Ihnen gekaufte Produkt keine Mängel aufweist, müssen Käufer und Verkäufer gleichermaßen und endgültig an den Kaufvertrag gebunden sein.
Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt jedoch auch vor, dass a Recht des Käufers auf Umtausch oder Reparatur ein gekaufter Artikel sollte immer vorhanden sein, wenn der Verkäufer ihm einen gibt fehlerhafte Art von Markt und daher seine Verpflichtung aus dem Kaufvertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt hat. Wurde dem Käufer ein Kaufgegenstand geliefert, der von Anfang an mangelhaft war (weil er nicht die zugesicherte Eigenschaft hat oder nicht für den normalen Gebrauch geeignet ist), kann er vom Verkäufer Umtausch oder Reparatur des Kaufgegenstandes verlangen.
Umtauschrechte können individuell vereinbart werden
Obwohl kein Rechtsanspruch auf Umtausch oder Rückgabe einwandfreier Ware besteht, können Käufer und Verkäufer unterschiedliche Vereinbarungen treffen. Individuelle Rückgabe- und Umtauschvereinbarungen, die nur mit einem bestimmten Kunden abgeschlossen werden, sind ebenso zulässig wie das Umtauschversprechen des Verkäufers an alle Kunden. Solche für den Verkäufer verbindlichen Umtauschversprechen kommen oft in Form von „Rückgabegarantien„Ähnliche ähnliche Werbeversprechen.
Handelshof ist zwar nicht verpflichtet, Ware in einwandfreiem Zustand nach den gesetzlichen Bestimmungen umzutauschen oder gar zurückzunehmen, wird aber vom Unternehmen bewirtet und auf Verlangen erklärt Rückgabe und Umtausch, auch bei mangelfreier Ware, sind in den Filialen selbstverständlich erlaubtDie
Auf diese Weise wird Handelshof:
- ungeöffnete Produkte in der Originalverpackung
- gegen Vorlage der Quittung
grundsätzlich wieder entfernt oder umgetauscht.
Die konkrete Frist für Rückgabe oder Umtausch bei Handelshof wird von der Firma nicht festgelegt. Da die Rückgabe- und Umtauschmöglichkeiten eine Gefälligkeit des Unternehmens gegenüber seinen Kunden und keine gesetzliche Verpflichtung sind, liegt im Ermessen der Mitarbeiter vor Ortentscheiden, wann bestimmte Artikel zurückgenommen werden sollen oder nicht. Stellt der Kunde jedoch kurz nach dem Kauf fest, dass er ein gekauftes Produkt nicht behalten möchte, sollte seine Rückgabe oder Umtausch kein Problem darstellen.
Ausnahmen vom Umtauschrecht:
Nur Tiefkühl- und Hygieneartikel sollten vom Umtausch- und Rückgabeangebot ausgenommen werden.
Umtausch im Handelshof ohne Quittung?
Das berichtet der Handelshof Nur die Produkte in der Originalverpackung mit Vorlage des Kaufbelegs zurückgezogen werden kann. Daher ist eine Rückreise ohne Nachweis leider nicht möglich.
Mangelhafter Umtausch: erweiterte Regelungen gelten auch für den Handelshof
Neben den freiwillig erteilten Umtauschregelungen gelten für den Handelshof auch die gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungspflichten bei einem mangelhaften Produkt. Diese Regelungen ermöglichen dem Käufer, wenn sich ein von Handelshof erworbenes Produkt zum Zeitpunkt des Kaufs als mangelhaft erweist, – ungeachtet der freiwilligen Umtauschmöglichkeit – stets den Umtausch oder die Reparatur des Kaufgegenstandes zu verlangen.
War ein bei Handelshof gekauftes Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs mangelhaft, braucht sich der Käufer nicht auf die Umtauschregelungen des Unternehmens zu berufen. Stattdessen kann er dann gemäß §§ 433, 437, 439 BGB Nachbesserung oder Austausch des mangelhaften Produkts verlangen.
Wie lange ist das Umtauschrecht gültig?
Fehlerhafte Produkte können bis zu 2 Jahre nach Kaufdatum ausgetauscht. Nach mehr als 6 Monate Der Käufer muss jedoch beweisen, dass er den Mangel nicht zu vertreten hat. Dies geschieht durch das sogenannte „Beweislastumkehr„Einstellbar.
Für den Käufer bedeutet dies: Erwirbt er beispielsweise ein Lebensmittel, dessen Mindesthaltbarkeitsdatum zum Zeitpunkt des Kaufs bereits abgelaufen ist, kann er sich auf die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen berufen und einen Umtausch des Lebensmittels verlangen.