Wenn ein Coronavirus-Test durchgeführt werden soll, fragen sich viele Versicherte, wer den Koronartest bezahlen soll. Schließlich sind die Kosten für einen PCR-Test nicht gerade gering und ein günstiger Schnelltest hat auch seinen Preis. Wir zeigen Ihnen, in welchen Fällen Sie den Test selbst bezahlen müssen und wann die Krankenkasse die Kosten übernimmt.
Corona-Test: Diese Variationen gibt es
Bis 2020 wurden hauptsächlich PCR-Tests durchgeführt. Hier liegt das Ergebnis erst nach wenigen Stunden vor. Hinzu kommen Schnelltests, die von geschultem Personal durchgeführt werden müssen, und mittlerweile auch Selbsttests zur Feststellung einer möglichen Infektion.
- PCR-Test: Polymerase Kettenreaktion „ (Deutsch: Polymerasekettereaktion) durch Entnahme einer Probe aus den Atemwegen, meist durch Mund oder Nase. Die Probe wird im Labor getestet und das Ergebnis später bekannt gegeben.
- Schneller Antigentest: Entnahme einer Probe aus dem oberen Nackenbereich mit einem Teststäbchen, die dann in eine Testlösung gelegt und diese Lösung auf einen Teststreifen aufgetragen wird. Der Teststreifen verfärbt sich bei einer Infektion und liefert schnelle Ergebnisse innerhalb von 30 Minuten.
- Antigen-Selbsttests: Test zur Selbstanwendung durch Laien mit einem Belag auf der Vordernase oder einer Speichelprobe. Das Testergebnis liegt nach 15 bis 30 Minuten vor.
Das BfArM („Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte“) auf seiner Seite: Antigentests auf SARS-CoV-2 / Tests für den persönlichen Gebrauch durch den Menschen
Wer bezahlt meinen Kronentest?
Wer den Kronentest bezahlen soll, hängt vor allem davon ab, warum er durchgeführt wird.
Allgemein kann man sagen:
- Hält der Arzt oder das Gesundheitsamt die Ansteckung für möglich, zahlt die Krankenkasse den Test.
- Wünscht ein Versicherter Klarheit, zum Beispiel um reisen zu können, zahlt er dafür selbst.
Die Krankenkasse zahlt nicht nur den Test selbst, sondern auch den Labortest. Die Belastung erfolgt über die Gesundheitskarte.
Corona-Test für Privatversicherte
Für gesetzlich Krankenversicherte gelten folgende Regelungen. Für Versicherte einer privaten Krankenversicherung können die Regelungen zur Kostenübernahme abweichen. Oft müssen die Kosten zunächst selbst getragen und später ganz oder teilweise erstattet werden.
Auf Symptome testen
Sie haben Symptome, die auf eine COVID-19-Infektion hindeuten und Ihre eigenen hält der behandelnde Arzt eine Untersuchung für notwendig, übernimmt die Krankenkasse diese UntersuchungDazu muss der Test aber auch vom Arzt veranlasst werden.
Testen bei „Erhöhte Gefahr“ im Corona-Warnantrag
Wenden Sie sich an Ihren Arzt oder das Gesundheitsamt. In der Regel wird der Test danach organisiert oder arrangiert. Er muss nicht selbst bezahlen.
Test bei Kontakt mit einer infizierten Person
Die Einstufung als Kontaktperson muss durch den behandelnden Arzt oder das Gesundheitsamt erfolgen. Anschließend kann ein Test bestellt werden. Diese wird dann von der Krankenkasse übernommen.
Vor einer Reise testen
Wenn Sie keine Beschwerden oder Symptome haben und verreisen möchten, müssen Sie den Test selbst bezahlen. Werden Prüfungen nicht angeordnet, zum Beispiel per Allgemeinverfügung oder vom Gesundheitsamt, ist es egal, ob es sich um eine Auslands- oder Innenreise handelt und ob Sie in einem Hotspot wohnen oder nicht.
Wenn die Fluggesellschaft, das Hotel oder eine andere Person einen negativen PCR-Test verlangt, müssen Sie dies selbst bezahlen.
Test nach einer Reise
Wer aus einem vom RKI identifizierten Risikogebiet nach Deutschland zurückkehrt, hat die Pflicht zum kostenlosen Check-up bis 48 Stunden nach EinreiseBei einem Risikogebiet muss der Test vor der Einreise nach Deutschland durchgeführt werden. In diesem Fall werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Oft wird ein Test am Flughafen oder Bahnhof angeboten. Häufig geht mit der Untersuchungspflicht auch eine Quarantänepflicht zu Hause und eine PCR-Nachuntersuchung innerhalb von fünf Tagen einher.
In einem Rückreise aus einem ungefährlichen Bereich ist ein freiwilliger Kronentest, den Sie selbst bezahlen müssen.
Test bei der Arbeit
Verlangt der Arbeitgeber einen negativen PCR-Test oder Schnelltest, muss der Arbeitnehmer den Test selbst bezahlen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber die Kosten einer externen Prüfung übernimmt. Werden die Tests beispielsweise vom Arbeitgeber selbst durchgeführt, trägt der Arbeitgeber die Kosten trotzdem.
Für einige Berufe und Institutionen gibt es in Abstimmung mit dem örtlichen Gesundheitsamt die Möglichkeit zu regelmäßigen kostenlosen Untersuchungen.
Dies gilt zum Beispiel für:
- Krankenhäuser
- Rehabilitationseinrichtungen
- Pflegeeinrichtungen (Krankenhaus und ambulante Pflege)
- Einrichtungen für behinderte Menschen
- Kliniken & Zahnarztpraxen
Vorbehandlungstest / Operation
Wer ins Krankenhaus eingeliefert oder ambulant behandelt werden muss, wird oft zu einem negativen Testergebnis aufgefordert. Wird dieser Test vor Ort durchgeführt, werden in der Regel auch die Kosten übernommen. Wird im Vorfeld ein privater PCR-Test durchgeführt, werden die Gebühren möglicherweise nicht von der Krankenkasse übernommen.
Freiwilliger Test zur Klärung
Liegen keine Beanstandungen und kein Anlass vor, den Kronentest durchzuführen, sollten die Kosten immer privat getragen werden.
Ausnahme in Bayern:
Ab dem 1. Juli 2020 können sich alle Einwohner des Freistaates Bayern von Ärzten mit kassenärztlicher Zulassung auf Staatskosten auf das Coronavirus testen lassen. Die Gebühr wird von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns erhoben.
Kosten für Kronenschnellprüfung
Ab 8. März 2021 haben Bürger das Recht auf einen kostenlosen wöchentlichen Test. Dies gilt nur, wenn sie keine Symptome haben. Bei Auftreten von Symptomen wird ein regelmäßiger PCR-Test angeordnet.
Hier trägt der Bund die Kosten, nicht die Krankenkasse. Daher ist der kostenlose Schnelltest auch für Privatversicherte kostenlos.
Versicherte können den kostenlosen Schnelltest in Testcentern und Teststationen ablegen. In einigen Fällen ist ein Screening auch durch niedergelassene Ärzte möglich. Über die Testmöglichkeit informiert in der Regel die Kommune oder das Bundesland.
Übernahme der Kosten für die Selbstkontrolle
Wer eine Kronen-Selbstprüfung durchführt, muss die Kosten selbst tragen. Die Krankenkasse erstattet keine Beträge.
Dieser Beitrag kurz
Die gesetzliche Krankenkasse führt den Kronentest immer dann durch, wenn ein von der gesetzlichen Krankenkasse zugelassener Arzt den Test verordnet oder das Gesundheitsamt eine Untersuchung anordnet. Bei der privaten Krankenversicherung werden in den meisten Fällen auch Kosten erstattet, eine Abklärung muss im Vorfeld erfolgen.