Prozesskostenhilfe – auch mit PKH abgekürzt – entwickelt, um Menschen ohne Vermögen oder geringem Einkommen zu helfen, einen Rechtsstreit zu bezahlen. Wird Prozesskostenhilfe gewährt, trägt der Staat die Kosten eines Verfahrens, damit der Betroffene trotz begrenzter finanzieller Mittel seine Rechte vor Gericht ausüben kann. Allerdings entlastet der Staat den Betroffenen nicht immer vollständig von den Prozesskosten und kann unter Umständen die Rückgabe von Prozesskostenhilfe verlangen. Hier legen wir fest, ob und wie es möglich ist, PKH in Raten zurückzuzahlen.
Was ist Prozesskostenhilfe und wer kann sie erhalten?
Es ist einer Person aufgrund ihrer Vermögensverhältnisse nicht möglich, die Kosten eines Rechtsstreits zu tragen – insbesondere für Gerichts-, Anwalts- und Sachverständigenkosten – Um es selbst zu bezahlen, können Sie Prozesskostenhilfe beantragen.
Erscheint eine Klage oder Verteidigung im Einzelfall nicht ganz aussichtslos und muss sie nicht von einer anderen Person (zB Prozesskostenhilfe oder Unterhaltsperson) getragen werden, kann der Staat die Kosten tragen. 114 ZPO.
Angeklagt oder betroffen von kriminellen oder Geldstrafen
Ausgenommen hiervon sind Angeklagte oder Betroffene in Bußgeld- und Strafsachen. Hier gibt es keine Rechtshilfe. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch ein Pflichtverteidiger bestellt werden.
Grund für die teilweise Gewährung von Prozesskostenhilfe ist Art. 3 des Grundgesetzes. Das ist schließlich die wichtige Garantie „Jeder ist vor dem Gesetz gleich.“ An. Daher sollte niemand aufgrund seiner finanziellen Situation schlechter sein als andere. In manchen Fällen kann diese Garantie den Staat dazu verpflichten, die Gerichtskosten zu übernehmen oder zumindest vorzuschießen.
Soll Prozesskostenhilfe zurückgegeben werden?
Das Gericht, das später über eine gerichtliche Auseinandersetzung entscheidet, kann Prozesskostenhilfe durch Beschluss gewähren. Deckt die Finanzhilfe auch die Kosten eines Rechtsanwalts, muss gleichzeitig die Bestellung eines Rechtsbeistandes beantragt werden.
Das Gericht kann auf zwei verschiedene Arten Rechtshilfe leisten. Einerseits können die Verfahrenskosten erlassen werden. Der Staat übernimmt dann die Gerichts- und Gerichtskosten. Andererseits können die Kosten nur an den Interessenten weitergegeben werden. In diesem Fall müssen sie später bezahlt werden.
Welche Variante das Gericht entscheidet, hängt von der finanziellen Situation des Antragstellers ab.
In welchen Fällen sollte Prozesskostenhilfe zurückgegeben werden?
Wie wir bereits gesehen haben, kann Prozesskostenhilfe auf zwei Arten gewährt werden. Einerseits kann der Staat den Antragsteller vollständig von den Kosten des Gerichtsverfahrens befreien. Andererseits kann PKH auch als Darlehen gewährt werden.
Letzteres gilt, wenn das Gericht zu dem Schluss kommt, dass der Antragsteller aus seinem Bruttoeinkommen (abzüglich Steuern und sonstiger Aufwendungen und unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse) über ausreichende Mittel verfügt, um die Kosten erstatten zu können.
Kann PKH in Raten zurückgezahlt werden?
Wurde die Prozesskostenhilfe nur als Darlehen gewährt, muss sie vom Antragsteller zurückgezahlt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass bei der Prüfung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe geprüft wird, ob der Antragsteller als mittellos gilt oder nicht.
Erscheint der Antragsteller aufgrund seiner finanziellen Situation nicht bedürftig, wird der Antrag auf Prozesskostenhilfe trotzdem abgelehnt. Erscheint es hingegen zumindest teilweise bedürftig, wird Prozesskostenhilfe gewährt.
Da es notwendig ist, Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen, steht für das Gericht fest, dass der Antragsteller nicht die gesamten Prozesskosten in einer Höhe erstatten kann. Aus diesem Grund ist es ein Ratenzahlung der PKH ist sogar gesetzlich vorgesehenDie
Doch wie hoch sind die Rückzahlungsraten nicht individuell verhandelt Ich werde. Stattdessen werden die monatlichen Rückzahlungsraten vom Gericht unter Berücksichtigung der individuellen finanziellen Situation des Antragstellers festgelegt.
Wie lange muss Prozesskostenhilfe zurückgezahlt werden?
Sind die Einnahmen und damit die Rückzahlungsraten der Prozesskostenhilfe gering, die Kosten für das Verfahren aber hoch, kann dies zu einer besonders langen Rückzahlungsfrist führen. Einige Interessengruppen fragen sich, ob die Prozesskostenhilfe nicht nach einer bestimmten Rückzahlungsfrist zurückgegeben wird „Verjährungsfrist“Die
Wie oben dargestellt, hängt es davon ab, ob eine Rückzahlung und die Höhe der Raten zur Rückzahlung der Prozesskostenhilfe Einkommen oder Vermögen der betroffenen Person. Verfügt der Betroffene nur über ein geringes Einkommen, muss er lediglich eine kleine monatliche Rate abwarten, um die PKH zu bezahlen.
Dennoch spielt es auch bei einer kleinen monatlichen Rate keine Rolle, wie lange mit der monatlichen Zusatzgebühr zu rechnen ist. Wenn der Zinssatz niedrig, aber die tatsächlichen Kosten des Rechtsstreits hoch sind, kann die Rückzahlung schließlich viele Jahre dauern.
Allerdings sieht Satz 115 II Satz 4 ZPO vor, dass Rückzahlungen für maximal 48 Monate – dh für 4 Jahre – müssen bereitgestellt werden. Dies gilt auch dann, wenn die vollen Verfahrenskosten innerhalb dieser Frist und aufgrund der individuellen finanziellen Situation nicht erstattet werden können. Ein eventueller Restbetrag wird nach 48 Monaten abgezogen.
Kann die Rückzahlung der Prozesskostenhilfe auf einmal bezahlt werden?
In Ausnahmefällen muss die Prozesskostenhilfe möglicherweise sofort und in einer bestimmten Höhe zurückgezahlt werden. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn es sich um seine eigene Person handelt Informationspflicht gegenüber dem Gericht nicht einhält, siehe § 120a II ZPO.
Schließlich hat der Betroffene unverzüglich das Gericht zu informieren, wenn sich seine Vermögensverhältnisse wesentlich verbessern oder sich seine Anschrift ändert. Andernfalls kann die Prozesskostenhilfe sofort und in Höhe des Betrags zurückerstattet werden.
Deutliche Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
Eine deutliche Verbesserung der finanziellen Verhältnisse tritt beispielsweise ein, wenn der Betroffene erbt oder mehr als 100 Euro im Monat verdient. In diesem Fall muss er das Gericht informieren.
Fazit zur Rückzahlung der Prozesskostenhilferate
Prozesskostenhilfe zur Deckung von Gerichts-, Anwalts- und sonstigen Prozesskosten wird nur gewährt, wenn der Antragsteller einen besonderen Bedarf hat. Gewährt das Gericht Prozesskostenhilfe als Darlehen, ist bereits bekannt, dass der Antragsteller dieses Darlehen nicht pauschal zurückzahlen kann. Daher ist die Erstattung der Verfahrenskosten bereits gesetzlich als Ratenzahlung vorgesehen, die nie mehr als 48 Raten umfasst. Kann der Interessent aufgrund seiner finanziellen Situation nicht innerhalb von 48 Monaten die vollen Verfahrenskosten bezahlen, wird ihm ein allfälliger Saldo abgezogen.