Der Begriff der ergänzenden Rücksendung bezeichnet die dem Käufer bzw. Auftraggeber (bei einem Arbeits- und Werkvertrag) eingeräumten Gewährleistungsrechte nach deutschem Recht. Diese Rechte bestehen, wenn der im Rahmen eines Kauf- oder Arbeitsvertrages gelieferte Retourengegenstand zum Zeitpunkt der Lieferung mangelhaft ist. In diesem Fall kann der Käufer eine spätere Rückerstattung in Form einer Nacherstattung oder Nachlieferung verlangen.
Nachträgliche Leistungsansprüche in der Praxis
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist nicht sofort möglich
Für den Rechtsträger klingt der Begriff „Nacherfüllungsanspruch“ zunächst recht abstrakt. Trotzdem begegnet es den Verbrauchern fast täglich. Voraussetzung für die nachträgliche Rückzahlung ist schließlich das vor allem gesetzliche Bürgschaftsrecht gilt für alle KaufverträgeDazu gehören auch alltägliche Kaufverträge – etwa der Einkauf im Einzelhandel oder der Kauf eines gebrauchten Smartphones von einer Privatperson.
Wird ein Artikel im Rahmen dieses Kaufvertrags an den Käufer geliefert, zum Zeitpunkt der Lieferung bereits ungenügend das heißt, das Erfordernis der Nacherfüllung ergibt sich aus dem Gesetz. Sie gibt dem Käufer dann die Möglichkeit, gemäß § 437 BGB Nachbesserung (Nachbesserung) oder Nachlieferung (Umtausch) der Kaufsache zu verlangen.
Das Recht auf Nacherfüllung gilt auch bei mündlichen Verträgen!
Es ist nicht einmal erforderlich, den Kaufvertrag schriftlich festzuhalten, damit die Gewährleistungsrechte eingreifen und der Anspruch auf nachträgliche Rückgabe entstehen kann. Vielmehr genügt ein mündlicher Vertrag.
Spätere Rückkehr vor Rückkehr
Wichtig ist auch zu beachten: Liegt ein Mangel des Kaufgegenstandes vor, kann der Käufer zuerst einen Antrag stellen sich ausschließlich auf seinen Anspruch auf Nacherfüllung beziehenWeitergehende Rechte – wie Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung oder Schadensersatzanspruch – stehen nur zu, wenn der Verkäufer zuvor die Möglichkeit der Nacherfüllung eingeräumt hat.
In der Praxis bedeutet dies, dass ein Produkt aufgrund eines Mangels einfach nicht gegen Rückerstattung zurückgegeben werden kann. Vielmehr muss sich der Käufer zunächst mit Reparaturen oder Austausch begnügen.
Überprüfung – Was genau erlaubt der Anspruch?
Der Käufer muss die Reparatur annehmen
Ist ein Kaufgegenstand mangelhaft, kann sich der Käufer auf seinen Anspruch auf nachträgliche Rückgabe an den Verkäufer berufen. Im Kontext dieser Behauptung kann es entweder Reparatur oder spätere Lieferung anfordernDie
Entscheidet er sich für eine Nachbesserung, gibt dies dem Verkäufer die Möglichkeit, das Vorhandene des Kaufgegenstandes zu nutzen. Beseitigen Sie den Mangel durch ReparaturAllerdings muss der Käufer den Mangel zunächst genau feststellen können – andernfalls kann der Verkäufer die Nachbearbeitung berechtigt verweigern.
Der Verkäufer kann genau bestimmen, wie die Reparatur durchgeführt wird. Er hat jedoch in der Regel alle durch die Mehrleistung entstehenden Kosten zu tragen.
Nachlieferung – Umtauschrecht des Käufers
Entscheidet sich der Käufer im Rahmen seines Nacherfüllungsanspruchs für eine Nachlieferung, ist das mangelhafte Produkt vom Verkäufer durch dasselbe Produkt zu ersetzen.
Hinweis: Der Käufer kann auf die nachträgliche Rückgabepflicht in Form einer Nachlieferung (Umtausch) bestehen, wenn das mangelhafte Kaufprodukt durch ein identisches Produkt ersetzt werden kann. Dies gilt nur für regelmäßig neue Produkte.
Nachlieferung gebrauchter Produkte
Hat der Käufer hingegen beispielsweise einen defekten Gebrauchtwagen erhalten, wird es für den Verkäufer in der Regel unmöglich sein, einen anderen Gebrauchtwagen mit identischen Eigenschaften zu erhalten. Bei gebrauchter Ware ist eine Nachlieferung unwahrscheinlich, Reparaturen sollten hier vorgenommen werden.
Was ist, wenn der Verkäufer den Nachtrag ablehnt oder falsch zurücksendet?
In der Praxis kommt es manchmal vor, dass sich der Verkäufer für den Mangel des Kaufgegenstandes nicht verantwortlich fühlt und eine erneute Rücksendung ablehnt. Auch eine mehrfach fehlerhafte Verarbeitung (Reparatur) durch den Verkäufer ist denkbar.
Falls der Verkäufer die zusätzliche Rücksendung beschließt und endgültig ablehnt, muss der Käufer diese nicht akzeptieren. Stattdessen hat der Kunde dann die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten und Zahlung des Kaufpreises zu verlangen. Das gleiche gilt, wenn der Verkäufer versucht, es zu reparieren, dies jedoch dreimal falsch gemacht hat.
Zusammenfassung
Wenn ein Produkt von Anfang an mangelhaft ist, muss der Verkäufer den Kunden nicht sofort zur Rücksendung auffordern. Stattdessen erlauben ihm die Gesetze, mangelhafte Produkte zu reparieren (Nachbesserung) oder auszutauschen (spätere Lieferung). Schlägt die Reparatur dreimal fehl oder ist eine Nachlieferung nicht möglich, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten.