Mit Hilfe des Lastschriftverfahrens lassen sich wiederkehrende monatliche Rechnungen bequem begleichen. Der Kontoinhaber muss sich um nichts kümmern, dank der erteilten Einzugsermächtigung werden die offenen Rechnungsbeträge einfach und bequem von seinem Konto abgebucht.
Was aber, wenn der zugrundeliegende Vertrag gekündigt wird oder der Kontoinhaber Zahlungen lieber per Dauerauftrag oder Einzelüberweisung abwickelt, um sich einen genaueren Überblick über seine Ausgaben zu verschaffen?
Wir zeigen, wie in diesen Fällen eine erteilte Sofortabrechnungsermächtigung bzw. ein erteilter Lastschriftauftrag widerrufen werden kann und welche Formalitäten Kontoinhaber beachten sollten.
Die Direktbelastung SEPA
Das bisherige Lastschrift- und Lastschriftverfahren wird seit 2014 durch das SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. Seitdem wird in allen EU-Ländern sowie in Norwegen, Island, der Schweiz, Monaco und Liechtenstein ein einziges Zahlungsverfahren verwendet.
Das SEPA-Lastschriftverfahren folgt in allen teilnehmenden Ländern einem einheitlichen Prinzip:
Alle Personen, die grundsätzlich die SEPA-Hauptlastschrift nutzen, müssen eine doppelte Einzugsermächtigung erteilen: Einerseits ist der Begünstigte berechtigt, Geld vom Konto des Zahlers abzuheben. Andererseits darf die kontoführende Bank solche Lastschriften zulassen.
Grundsätzlich sind für die Erteilung dieser Doppelberechtigung keine besonderen rechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen, damit diese vom Kontoinhaber beispielsweise beim Online-Einkauf problemlos erteilt werden kann.
Gehen Sie zum SEPA-System
Für bestehende, ehemalige Lastschriftlizenzen galt eine Übergangsfrist bis Anfang 2016 – danach wurden bestehende Aufträge auf das SEPA-Verfahren umgestellt. Verbraucher haben dies jedoch kaum mitbekommen – schließlich sind bestehende Lastschriften oder Lastschriften innerhalb der Bank zu Basis-SEPA-Lastschriften geworden.
Wann sollte der Lastschriftauftrag widerrufen werden?
Wie bereits erwähnt, ermöglicht der Lastschriftauftrag – wie die bekannte Lastschriftlizenz – dem Auftragnehmer, Rechnungsbeträge einfach von seinem eigenen Konto abzubuchen. In vielen Fällen ist die Lastschrift mit einer Dauerschuld verbunden und führt zur Zahlung monatlich wiederkehrender Rechnungen. Es ist aber auch möglich, eine Einmalrechnung per Lastschriftauftrag zu bezahlen – in beiden Fällen ist die Lastschrift jedoch mit einem Rechtsgeschäft verbunden.
- Bei einem einmaligen Kauf ist ein Widerruf des Lastschriftauftrages nicht erforderlichIn jedem Fall wurde der Vertragspartner ermächtigt, die fällige Pauschalrechnung per Lastschrift einzuziehen. In dieser Konstellation ist es nicht erforderlich, ihm weitere direkte Anklagen zu verbieten.
- Anders verhält es sich jedoch, wenn es sich um einen Lastschriftauftrag für laufende Zahlungen handelt: In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass das Schuldverhältnis fortbesteht (zB Zeitungsabonnement oder Mobilfunkvertrag), der Kontoinhaber möchte aber dennoch zukünftige Rechnungen mit einem einzigen Überweisungsauftrag oder Dauerauftrag begleichen. In diesem Fall ist ein Widerruf des Lastschriftauftrages erforderlich.
Widerruf der Lastschrift bei Vertragsende?
Ist der Lastschriftauftrag an ein Dauerschuldverhältnis (zB Miet- oder Telefonvertrag) geknüpft, ist im Kündigungsfall ein gesonderter Widerruf des Lastschriftauftrages nicht erforderlich. Schließlich entfällt bei einer wesentlichen Beendigung des Dauerschuldverhältnisses der Rechtsgrund für weitere Belastungen.
Widerruf des Lastschriftauftrags
Das Thema muss Der Vertrag wird verlängert, Zahlungen erfolgen jedoch nicht mehr mit Direktabrechnung, ist ein Widerruf des Lastschriftauftrages erforderlich.
Hier sind jedoch einige Formalitäten zu beachten:
Außerdem ist der Lastschriftauftrag …
- in geschriebener Form und
- an den Vertragspartner
… zurückrufen.
Es ist auch einer handschriftliche Unterschrift des Kontoinhabers für die Wirksamkeit des Rückrufs erforderlich ist. Das Widerrufsschreiben ist immer verhältnismäßig an den Vertragspartner zu sendenEin Rückruf per E-Mail oder bei der kontoführenden Bank reicht jedoch nicht aus.
Beim Widerruf eines Lastschriftauftrages müssen jedoch keine Kündigungsfristen eingehalten werden. Damit Ihnen dieser Betrag nicht in Rechnung gestellt wird, sollte für die Stornierungssendung eine Bearbeitungszeit von einigen Tagen eingeplant werden.
Bitte beachten Sie auch:
Durch den Widerruf des Lastschriftauftrages wird dem Vertragspartner die Erlaubnis zur Belastung des Rückrufers verweigert, zukünftige Rechnungen müssen jedoch selbstverständlich beglichen werden. Schließlich berührt der Widerruf des Lastschriftauftrags nicht das Bestehen des zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses. Diese muss – falls gewünscht – separat gekündigt werden.
Muster / Vorlage: Das Widerrufsschreiben
Wie bereits erwähnt, muss die Stornierung des Lastschriftauftrages dem Vertragspartner schriftlich mitgeteilt werden. Dazu muss ein Kündigungsschreiben erstellt und unterschrieben an den Vertragspartner verschickt werden.
Das Schreiben kann beispielsweise folgenden Inhalt haben:
Name und Anschrift des Kontoinhabers)
Vertragsnummer (oder ähnliche Referenznummer)
Name und Adresse
(des Vertragspartners)
Widerruf des erteilten Lastschriftauftrags
Ort und Zeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich möchte den am _________ (Datum / mit sofortiger Wirkung) erteilten Lastschriftauftrag aus obigem Vertrag widerrufen. Der erteilte Auftrag betrifft das __________________ (IBAN) Konto bei ___________ (Name der Bank).
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung meiner Stornierung.
Grüße
__________________________
(handschriftliche Unterschrift des Kontoinhabers)
- Vorlage als Word-Dokument (*.docx)
- Vorlage als PDF (* .pdf)
Wird der jeweilige Auftragnehmer auch nach Widerruf des Sofortabbuchungsauftrags weiter belasten, können sie bis zu 8 Wochen nach Belastung zurücküberwiesen werden. Hierzu ist es jedoch erforderlich, die kontoführende Bank zu kontaktieren, um die Direktbelastung rückgängig zu machen.
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