Wer eine Immobilie kauft, muss auch die entsprechenden Nebenkosten kalkulieren. Dazu gehört auch die Grunderwerbsteuer. Aber wofür und wann ist das wirklich fällig? Und wie sieht es mit der Grunderwerbsteuer beim Ratenkauf aus?
die Grundlagen kurz
- Beim Kauf einer Immobilie muss die Grunderwerbsteuer vom Käufer bezahlt werden.
- Die Grunderwerbsteuer variiert von Staat zu Staat.
- Auch bei einer Ratenzahlung des Kaufpreises ist die volle Grunderwerbsteuer sofort fällig.
- Neben der Grunderwerbsteuer fallen beim Immobilienkauf weitere Nebenkosten an.
Was ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer ist eine Landessteuer, die beim Erwerb einer Immobilie vom Käufer im jeweiligen Bundesland zu entrichten ist.
- der Kauf eines leeren Feldes
- beim Kauf eines unbebauten Grundstücks mit geplantem Neubau
- beim Kauf einer Immobilie
Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist der notariell beurkundete Kaufpreis, der im Kaufvertrag festgehalten wird. Dieser wird mit dem entsprechenden Grunderwerbsteuersatz des Bundeslandes, in dem sich die Immobilie befindet, multipliziert.
Grunderwerbsteuersatz in den Bundesländern
Die Sätze für die Grunderwerbsteuer sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich:
Zustand | Höhe der Grunderwerbsteuer |
---|---|
Baden-Württemberg | 5% |
Bayern | 3,5 % |
Berlin | 6% |
Brandenburg | 6,5 % |
Bremen | 5% |
Hamburg | 4,5% |
Hessen | 6% |
Mecklenburg-Vorpommern | 6% |
Niedersachsen | 5% |
Nordrhein-Westfalen | 6,5 % |
Rheinland-Pfalz | 5% |
Saarland | 6,5 % |
Sachsen | 3,5 % |
Sachsen-Anhalt | 5% |
Schleswig-Holstein | 6,5 % |
Thüringen | 6,5 % |
Beispiel für unterschiedliche Grunderwerbsteuersätze
Wer in Bayern ein Grundstück für 500.000 Euro kauft, muss insgesamt 17.500 Euro Grunderwerbsteuer (3,5 %) an das zuständige Finanzamt abführen. Der Kauf eines Grundstücks zum gleichen Preis im benachbarten Baden-Württemberg ist dagegen deutlich teurer. Hier verlangt das Finanzamt 25.000 Euro (5%) Grunderwerbsteuer.
Wann ist die Grunderwerbsteuer zu zahlen?
Wird der notarielle Kaufvertrag sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer unterzeichnet, informiert der Notar das für den Kauf zuständige Finanzamt und teilt die Höhe des notariellen Kaufpreises mit. nachher das Finanzamt übersendet umgehend den Grunderwerbsteuervoranschlag zum Käufer. Für die Begleichung dieser Steuerschuld gilt gemäß §15 GrEStG Frist von vier WochenInnerhalb dieser Frist muss die Grunderwerbsteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Andernfalls geraten Sie in Zahlungsverzug, was weitere Konsequenzen bis hin zu Ihrer Kontopfändung haben kann. Mit der Zahlung der Grunderwerbsteuer ist die Eigentumsübertragung auf den Käufer vollzogen. Der Notar erhält vom Finanzamt eine Liquidationsbescheinigung. Erst damit kann sich der neue Eigentümer im Grundbuch eintragen lassen.
Wenn keine Grunderwerbsteuer zu zahlen ist
Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 und § 3 Abs. 1 GrEStG fällt in folgenden Fällen keine Grunderwerbsteuer an:
- Immobilienverkauf zwischen Verwandten ersten Grades (Eltern und Kinder, Ehepartner oder eingetragene Partner)
- Schenkungen & Erbschaft (kann Schenkungs- oder Erbschaftssteuer anfallen)
Wie sieht es mit der Grunderwerbsteuer beim Ratenkauf aus?
Die häufigste Variante beim Kauf einer Immobilie mit oder ohne Gebäude ist, dass der Käufer den Kaufpreis über eine Bank finanziert. Dadurch erhält der Verkäufer sofort den vollen Kaufpreis und der Käufer zahlt ihn gemäß den Finanzierungsbedingungen in Raten an die Bank zurück, inklusive aufgelaufener Zinsen. Es ist jedoch auch möglich, den Kaufpreis in Raten direkt vom Verkäufer zurückzuzahlen. Es muss eine solche Verschiebung des Kaufpreises geben schriftlich im notariellen Kaufvertrag ist. Dies geschieht beispielsweise bei einem Mietkauf oder wenn der Käufer noch nicht über das volle Kapital verfügt, um den Kaufpreis zu bezahlen.
Auch wenn sich der Kaufpreis verschiebt, bleibt die Die Grunderwerbsteuer ist direkt und in voller Höhesobald der Kaufvertrag von beiden Parteien unterzeichnet und damit rechtsverbindlich ist. Auch wenn Sie eine Immobilie in Raten kaufen, muss die Grunderwerbsteuer also sofort und vollständig an das Finanzamt abgeführt werden.
Kann die Grunderwerbsteuer in Raten gezahlt werden?
Grundsätzlich muss die Grunderwerbsteuer direkt auf einen Betrag beim Finanzamt überwiesen werden. Ausnahmen hiervon sind nur bei Schwierigkeiten möglich ein Antrag wird beim Finanzamt gestellt und muss nachgewiesen werden.
- Finanzielle Schwierigkeiten aufgrund einer plötzlichen Krankheit
- Ein Unfall
- Persönliche und finanzielle Notlagen, die nicht vorhersehbar waren
Eine solche Stundung der Steuerschuld, also Ratenzahlung der Grunderwerbsteuer, wird vom Finanzamt im Einzelfall geprüft und kann dann genehmigen.
Auch wenn das Finanzamt einer Ratenzahlung der Grunderwerbsteuer zustimmt, führt dies zu einer Benachteiligung des Käufers. Die Eintragung in das Grundbuch und damit die vollständige Eigentumsübertragung kann nur erfolgen, wenn die Grunderwerbsteuer vollständig entrichtet wurde.
Fazit
Auch beim Mietkauf ist die Grunderwerbsteuer sofort und vollständig an das Finanzamt zu entrichten. Da der Kaufpreis in Raten gezahlt wird, entfallen zufällige Anschaffungskosten. Die Zahlung der Rate der Grunderwerbsteuer ist nur auf Antrag und nur bei Schwierigkeiten möglich.
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