Bei Betreibern, die bewegliche Sachen mit Erwerbszweck erwerben und weiterverkaufen, kann eine Differenzbesteuerung im Sinne eines 25a UStG zur Anwendung kommen. Die besondere Form der Umsatzsteuerberechnung kann für Unternehmer interessant sein, die Produkte von Kleinunternehmern oder Privatpersonen beziehen. Was genau unter dem Begriff Differenzbesteuerung im Sinne eines 25a UStG zu verstehen ist, zeigen wir hier.
Wie genau funktioniert die Differenzbesteuerung?
Die Differenzbesteuerung ist für alle interessant, die Mobiliar als Wiederverkäufer werden. Am Ende „ersetzt„Der Differenzsteuersatz entspricht der normalen Verkaufssteuer, die beim Verkauf dieser Artikel erhoben wird.
Das Prinzip der Differenzbesteuerung ist ganz einfach: Um den Betrag der Differenzsteuer zu berechnen, der die Umsatzsteuer ersetzt, wird die Differenz zwischen dem Einkaufspreis und dem Wiederverkaufspreis des Artikels als Berechnungsgrundlage für die Umsatzsteuer verwendet. Lediglich auf die Differenz muss der Unternehmer Umsatzsteuer zahlen.
Die Differenzbesteuerungsregelung kann immer dann angewendet werden, wenn der Wiederverkäufer bewegliche Sachen von jemandem kauft, der nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Das bedeutet: Kauft das Wiederverkäuferunternehmen Waren von einem Kleinunternehmer oder von einer Privatperson, gelten die umsatzsteuerlichen Sonderregelungen.
Was sind die Kriterien für die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG?
- Der Unternehmer muss diese Artikel als Wiederverkäufer kaufen. Das heißt, es sollte gewinnbringender Handel mit beweglichen Sachen oder öffentlich in ihrem Namen versteigern
- Diese Gegenstände müssen in ein EG-Land geliefert es gab
- Der Verkäufer der Ware muss keine Umsatzsteuer zahlen oder kann selbst die Differenzbesteuerung anwenden (insbesondere Privatpersonen oder Kleinunternehmer)
Wie funktioniert die Differenzbesteuerung nach einem 25a UStG konkret?
Wie bereits dargestellt, errechnet sich der umsatzsteuerpflichtige Betrag im Rahmen der Differenzbesteuerung aus dem Verkaufspreis des jeweiligen Gegenstandes abzüglich seines Einkaufspreises.
Anwendungsbeispiel Differenzbesteuerung
Kauft ein Gewerbetreibender beispielsweise von einer Privatperson eine bewegliche Sache für 50.000 Euro, gelten grundsätzlich die Regelungen des § 25a UStG. Da der Unternehmer den Gegenstand von einer natürlichen Person erworben hat, fällt keine Vorsteuer an.
Verkauft der Händler diesen Artikel nach einiger Zeit für 75.000 Euro, kann der umsatzsteuerpflichtige Betrag ermittelt werden. Dieser ergibt sich, wie bereits gesehen, aus dem Verkaufspreis abzüglich des ursprünglichen Kaufpreises (hier: 75.000 Euro – 50.000 Euro). Der umsatzsteuerpflichtige Betrag bei der Differenzbesteuerung beträgt somit im Beispiel 25.000 €.
Differenzbesteuerung und Rechnungsstellung
Bei einer abweichenden Besteuerung sollten Unternehmer bei der Rechnungsstellung grundsätzlich zwei Punkte beachten:
- Der Unternehmer kann auf seiner Rechnung keine gesonderte Umsatzsteuer ausweisen
- Die Rechnung muss einen Hinweis auf die Differenzbesteuerung enthalten
Muss der Unternehmer trotz Anwendung der Differenzbesteuerung jedoch den Umsatzsteuerbetrag gesondert ausweisen, schuldet das Finanzamt sowohl den ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrag als auch den sich aus der Differenzbesteuerung ergebenden Betrag! Würde sie trotz Anwendung der Differenzbesteuerung Umsatzsteuer ausweisen, müsste sie doppelt bezahlen.
Differenzbesteuerung auch für neue Produkte?
Häufig wird davon ausgegangen, dass eine Differenzbesteuerung nur beim An- und Weiterverkauf gebrauchter Waren angewendet werden kann. Diese Auffassung stimmt jedoch nicht mit dem Wortlaut der Differenzbesteuerungsgesetzgebung überein. Schließlich lässt sich die entsprechende Beschränkung nicht aus § 25a UStG ableiten.
Zwar wird bei Gebrauchtgegenständen häufig eine Differenzbesteuerung angewendet. Die gesetzlichen Regelungen aber deren Anwendung im Hinblick auf neue Produkte nicht ablehnenDie
Kauft ein Einzelhändler beispielsweise Neuware von einem Kleinunternehmer, der ohnehin nicht umsatzsteuerpflichtig ist, oder kauft er Neuware von einer Privatperson, kann die Differenzbesteuerung auch beim Kauf und Weiterverkauf von Neuware anfallen.
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