Ein EuGH-Urteil hinterlässt bei Online-Händlern großen Eindruck: Bieten sie das Lastschriftverfahren als Zahlungsmöglichkeit an, müssen sie auch Kunden mit Auslandskonten die Nutzung des Bezahlverfahrens ermöglichen. Für den Durchschnittsmenschen mag das zunächst nicht viel klingen – für Händler ist die Entscheidung jedoch mit hohen Kosten verbunden. Könnte das Gerichtsurteil also sogar das Ende der SEPA-Lastschrift bedeuten?
Direktgebühren: praktisch für Kunden, kompliziert für Händler
Das Lastschriftverfahren ist bei deutschen Verbrauchern eine der beliebtesten Zahlungsmethoden. Das hat zum einen damit zu tun, dass die Bezahlmethode in vielen Online-Shops schnell und einfach genutzt werden kann. Andererseits ist es auch für den Verbraucher sehr sicher:
Falsche Buchungen zurückbuchen
Im Falle einer falschen Abrechnung hat der Verbraucher 8 Wochen lang die Möglichkeit, seine Bankgebühren zu stornieren. Kommt es zudem zu einer Kontobelastung, die der Kontoinhaber nicht vorab genehmigt hat, kann er sogar volle 13 Monate zurückerstattet werden.
Für den Verbraucher ist das sicher und bequem – für den Handel bereiten diese Regelungen aber auch Schwierigkeiten. Letztlich müssen sie, wenn sie Lastschriftzahlungen als Zahlungsoption anbieten, die Zahlungsbereitschaft ihrer Kunden einschätzen. Ist das Konto des Kunden ausreichend gut gefüllt oder besteht die Gefahr einer Rückbuchung? Oder besteht sogar die Gefahr, dass der Kunde nach Erhalt der Ware den Kaufpreis ohne Angabe von Gründen einfach bei seiner Bank storniert?
Um genau diese Fragen beantworten und die Zahlungsbereitschaft des Kunden einschätzen zu können, erhalten Händler vor der Freigabe eine Zahlungsmöglichkeit. „Abrechnungsgebühr“ normalerweise eins Kreditbericht über Ihren Kunden. So können Sie seine Zahlungsbereitschaft vor Vertragsabschluss besser einschätzen.
Für Kunden mit einem deutschen Bankkonto ist die Bonitätsauskunft kein Problem. ich werde Das Kundenkonto wird jedoch in einem anderen EU-Land geführt, ist die Frage oft komplizierter.
Das EuGH-Urteil verteuert den Lastschrifteinzug für Händler
Wie wir bereits gesehen haben, ist die Direktabrechnung als Zahlungsmittel insbesondere für Online-Händler nicht ganz risikofrei. Dies kann durch Einholung einer Bonitätsauskunft für den jeweiligen Kunden erfolgen Zahlungsausfallrisiko für den Händler hingegen – zumindest dann, wenn der Kunde sein Bankkonto in Deutschland hat.
Hat der Kunde hingegen ein Konto in einem anderen Land, ist die Einholung einer Bonitätsauskunft schwieriger, mit höheren Kosten verbunden oder teilweise gar nicht möglich. Aus diesem Grund haben sich einige Händler entschieden, Kunden, die kein Girokonto in Deutschland haben, die Nutzung des Direktabrechnungsverfahrens in ihren Filialen nicht zu erlauben.
Allerdings lässt der EuGH mit seiner Entscheidung im September 2019 genau dieses Verfahren nicht mehr zu. Das Gericht entschied, dass auch Kunden mit einem Girokonto in einem anderen EU-Land die Möglichkeit haben sollen, das Lastschriftverfahren als Zahlungsmittel anzubieten. Eine Entscheidung, die damit einhergeht Zusatzkosten und Risiken für Online-Händler.
Ist die Lastschrift jetzt bedroht und welche Alternativen gibt es?
Anlass der EuGH-Entscheidung war die Berufung eines österreichischen Verbraucherschutzverbandes. Dies wurde ursprünglich von der Deutschen Bahn verklagt. Der Grund: Die Bahn bot Verbrauchern mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands keine Direktgebühren als Zahlungsmittel für ihre Einkäufe an. Dies kommt nach Ansicht des Verbraucherschutzverbandes gleichbedeutend damit, dass die Bahn ihren Kunden vorschreibt, in welchem Land sie ihr Konto führen müssen.
Dieser Argumentation hat der EuGH teilweise zugestimmt und entschieden, dass es – sofern das Lastschriftverfahren als Zahlungsmittel angeboten wird – egal in welchem Land der Kunde ein Konto hat. Wie bereits erwähnt, kann diese Entscheidung in Zukunft zu Mehrkosten und Mehraufwand für den Handel führen. Aber es bedeutet auch, dass Händler in Zukunft können bieten keine Zahlungen per Lastschrift mehr anzusätzliche Kosten vermeiden?
Die Folgen der Krise
Grundsätzlich haben Händler nach dem EuGH-Urteil zwei Möglichkeiten: Entweder das Lastschriftverfahren allen Kunden anzubieten oder ganz auf diese Zahlungsart zu verzichten. Da das Lastschriftverfahren in vielen anderen EU-Ländern jedoch deutlich weniger verbreitet ist als in Deutschland, dürfte das Angebot dieser Zahlungsart für Händler kaum zu extremen Kosten führen. Dennoch ist zu befürchten, dass einige Händler aufgrund des EuGH-Urteils auf die Lastschrift als Zahlungsmittel komplett verzichten könnten.
Dennoch ist der Verzicht auf Individualgebühren aber sicher nicht dasselbe wie die Abschaffung der Direktbelastung SEPA. Bleiben Sie außerdem Kunde „Indirekt“ Zahlungen von seinem Bankkonto (zum Beispiel über PayPal oder per Kreditkarte) sind weiterhin möglich, wenn sich Händler für Lastschrift entscheiden.
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