Bei Online-Bestellungen und Urlaubssouvenirs können zusätzliche Kosten in Form von Zöllen und Steuern anfallen – das ist den meisten Reisenden und Online-Shoppern bekannt. Auf der anderen Seite ist weniger klar, welche Mengen- oder Wertgrenzen für die angebotenen oder bestellten Waren sowie die erhaltenen Geschenke gelten. Dass vermeintlich günstige Angebote im Ausland so schnell zur Kostenfalle werden, versteht sich von selbst, wenn neben dem Kaufpreis plötzlich Steuern und Zollkosten zu zahlen sind.
Daher zeigen wir hier, welche Wert- und Mengenbeschränkungen für die persönliche Einfuhr von Waren nach Deutschland gelten, sowie für die Entgegennahme von Sendungen aus dem Ausland und wann diese Waren verzollt werden müssen.
Zollausgaben auch innerhalb der EU?
Grundsätzlich können Waren von Privatpersonen innerhalb der Europäischen Union frei transportiert und auch per Post abgeholt werden. Schließlich werden aufgrund des freien Warenverkehrs keine Zölle erhoben, wenn Waren von einem EU-Land in ein anderes exportiert oder importiert werden.
Zum Entsetzen von Reisenden und Online-Shoppern bedeutet der steuerfreie Warenfluss jedoch nicht, dass dem Erhalt oder Erhalt von Waren niemals zusätzliche Kosten entstehen können. Schließlich können einige Waren steuerpflichtig sein.
Zusätzliche Kosten für Souvenirs aus einem EU-Land
Es ist erlaubt für diejenigen, die ein EU-Land verlassen und in ein anderes Land einreisen Artikel für persönliche Bedürfnisse, grundsätzlich versandkostenfrei und zollfrei. Solange die transportierte Ware nur für private Zwecke und nicht für den Handel bestimmt ist, entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Ausgenommen von dieser Verordnung sind jedoch Produkte, bei denen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten besonders große Steuerstreitigkeiten bestehen. Dies sind insbesondere Genussmittel wie Tabak, Alkohol oder Kaffee.
Dementsprechend sind für diese Waren maßgebende Mengen festgelegt, die für private Zwecke ohne Mehrkosten von einem EU-Land in ein anderes importiert werden können. Werden diese Fahrerzahlen jedoch überschritten, erscheint die Beförderung zu privaten Zwecken fragwürdig und es können zusätzliche Kosten in Form von Steuern anfallen.
Um dies zu vermeiden, sollten maximal folgende Gütermengen pro Person transportiert werden:
- 800 Zigaretten das
- 400 Zigarren das
- 200 Zigarren das
- 1 kg Tabak
Sie können auch folgende Mengen Alkohol mitbringen:
- 10 Liter Alkohol das
- 10 Liter Alkohol das
- 20 Liter alkoholische Zwischenprodukte und
- 60 Liter Sekt und
- 110 Liter Bier
10 kg Kaffee und kaffeehaltige Produkte können ebenfalls ohne Aufpreis transportiert werden.
Zollkosten für Sendungen aus einem anderen EU-Land
Wie bei von Reisenden selbst mitgeführten Waren gilt auch für Postsendungen in der EU die Warenverkehrsfreiheit, aus diesem Grund können Waren ohne Vorankündigung und ohne Zollkosten von einem EU-Land in ein anderes versandt werden.
Eine wichtige Ausnahme hiervon gilt jedoch, wenn verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Alkohol, Kaffee oder Tabak per Post verschickt werden. Reisekostenzuschüsse, die ohne Aufpreis mitgeführt werden können, fallen hier schließlich nicht anGrund dafür ist die Tatsache, dass per Post empfangene Waren – im Gegensatz zu im Gepäck mitgeführten – vom Zoll immer als gewerblich hergestellt gelten.
Daher fallen auch bei kleinen Mengen solcher Postsendungen keine Zölle für den Empfänger an!
Die Höhe der erhobenen Verbrauchsteuer ist je nach Produkt unterschiedlich und beträgt beispielsweise:
- für Bier 0,787 Euro pro Grad Plato und pro Hektoliter (Weizenbier hat beispielsweise 13 Grad Plato)
- für Zigaretten zu 9,44 Cent plus 21,8 Prozent des Verkaufspreises
- für Kaffee zu 2,19 Euro für 1 kg Röstkaffee und 4,78 Euro für 1 kg Instantkaffee
Zollausgaben für Waren aus Drittstaaten
Werden Waren aus Nicht-EU-Staaten – sogenannten Drittstaaten – nach Deutschland importiert, sind strengere Zollbestimmungen vorgesehen. Unabhängig davon, ob die Waren persönlich und zu privaten Zwecken transportiert oder per Post empfangen werden, sind bestimmte Warenwert- und Mengengrenzen standardisiert. Bei Überschreitung sind Steuern und Abgaben zu entrichten.
Zollrechner
Hier können Sie Ihre voraussichtlichen Zollkosten berechnen: Zollkostenrechner
Zollkosten für Souvenirs aus Drittstaaten
Grundsätzlich dürfen Luft- und Seereisende Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 Euro zoll- und steuerfrei aus Nicht-EU-Ländern einführen, für Kinder unter 15 Jahren beträgt die steuerfreie Wertgrenze nur 175 Euro. Bei Überschreitung dieser Wertgrenzen muss das Transportgut am Eingang deklariert und verzollt werden.
Unabhängig von ihrem Wert gibt es auch für bestimmte Waren Mengenbeschränkungen. Für Reisende bedeutet dies: Werden größere Mengen dieser Güter befördert als unten angegeben, müssen zusätzlich Zölle und Steuern erhoben werden, sofern der Warenwert 430 Euro nicht übersteigt.
- 200 Zigaretten das
- 50 Zigarren das
- 100 Zigarren das
- 250 Gramm Tabak das
- proportionale Warenvielfalt
Sie können auch folgende Mengen Alkohol mitbringen:
- 1 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent das
- 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem maximalen Alkoholgehalt von 22 Volumenprozent das
- proportionale Vielfalt dieser Waren und
- 4 Liter Wein und
- 16 Liter Bier
Zollkosten für Sendungen aus einem Drittland
Bei postalisch erhaltener Ware können zusätzliche Kosten durch Zoll- und Steuerabgaben anfallen. Welcher Warenwert überschritten werden muss, um Zollkosten zu erheben, hängt insbesondere davon ab, ob die Ware von einem Händler in Empfang genommen oder geschenkt wurde.
In beiden Fällen ist jedoch zu beachten, dass der für die Reise geltende Warenwert von 430 Euro für postalisch erhaltene Waren in keinem Fall gilt.
Für Online-Bestellungen aus Drittstaaten gilt:
- Jeder mit einer Mission von geringem Wert (höchstens 22 Euro), die von einem Nicht-EU-Händler verschickt wurden, bei Erhalt des Pakets bis Juli 2021 weder Zölle noch Umsatzsteuer zahlen mussten. Diese Freigrenze gilt nicht mehr.
- Wer eine Warensendung von einem Händler in ein Drittland erhält, deren Wert bis 150 Euro muss lediglich bei der Einfuhr 19 oder 7 Prozent des Warenwertes versteuern.
- Übersteigt den Wert der von einem Händler erhaltenen Ware 150 €, Zölle sind gemäß der Zollrechnung zu entrichten. Der zu zahlende Gesamtbetrag setzt sich aus einer allgemeinen Abgabe, ggf. Verbrauchsteuer auf bestimmte Waren und einer Einfuhrsteuer zusammen.
Programme, die Alkohol, Tabakwaren, Parfums, Toiletten oder Kaffee enthalten, können jedoch niemals kostenlos bezogen werden. In diesem Fall ist in jedem Fall (also auch bei geringem Warenwert) die Verbrauchsteuer auf das jeweilige Produkt zu entrichten.
Für private Geschenksendungen aus Drittländern gilt:
- Geschenke, die von einer Person aus einem Drittland verschickt und in Deutschland empfangen werden, bleiben bis zu einem Warenwert 45 Euro gratisDie
Geschenkartikel mit einem realen Wert von weniger als 45 Euro dürfen jedoch nur in begrenzten Mengen bestimmte verbrauchsteuerpflichtige Waren enthalten.
Hier gelten folgende Höchstmengen:
- 500 Gramm Kaffee
- 50 Zigaretten das
- 25 Zigarren das
- 10 Zigarren das
- 50 Gramm Tabak das
- proportionale Warenvielfalt
- 1 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent das
- 1 Liter alkoholische Getränke oder Schaumweine mit einem maximalen Alkoholgehalt von 22 Vol.-% das
- proportionale Vielfalt dieser Waren und
- 2 Liter Wein
- 50 Gramm Parfüm das
- 0,25 Liter Wassertoilette
- Für Geschenkartikel, deren wahrer Wert dazwischen liegt 45 und 700 Euro Es gelten Pauschalabgaben. Die Höhe der Zollausgaben beträgt in der Regel 17,5 Prozent des Warenwertes.
- Für die Zusendung von Geschenken aus einem Drittland, davon Der Wert übersteigt 700 Euro, die Abgaben werden nach der Zollrechnung berechnet. Auch hier bestehen sie aus einem Zoll, ggf. Verbrauchsteuern auf bestimmte Waren und einer Einfuhrsteuer.
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Verantwortungsverweigerung:
Trotz intensiver Recherche ist diese Liste der Zoll- und Einreisebestimmungen unvollständig und nicht immer aktuell. Im Zweifelsfall kann nur der Zoll verbindliche Auskunft geben. Dieser Artikel ist nicht als Rechtsberatung gedacht. Jegliche Haftungsansprüche gegen den Autor dieses Artikels sind ausgeschlossen.