Wer die Überweisung einer fälligen Rate vergisst oder aus anderen Gründen nicht in der Lage ist, muss mit kostspieligen Folgen rechnen – wobei vielen Schuldnern nicht klar ist, wann bei einer vereinbarten Rate ein Zahlungsverzug eintritt. Deshalb erläutern wir Ihnen, wenn eine Ratenzahlungsvereinbarung nicht eingehalten wird, welche Folgen dies hat und wie sich Schuldner bei Zahlungsschwierigkeiten verhalten sollten.
Was eine verspätete Zahlung bedeutet und wann es passiert
Der Verzug des Schuldners und die Folgen richten sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, insbesondere den §§ 286 ff. BGB. Zahlungsverzug ist gesetzlich definiert als „schuldhafte Nichterfüllung trotz Möglichkeit, Verjährung und Mahnung durch den Schuldner„.
Das heisst: Zahlt der Schuldner trotz Verjährung der Geldforderung und auch nach Mahnung des Schuldners nicht, gerät er in Verzug. Es sollte erwähnt werden, dass „Gelegenheit„Eine Zahlung zu leisten – zumindest im rechtlichen Sinne – wird wohl immer präsent sein. auch wenn der Schuldner die Zahlung nicht wirklich leisten kann.
Frist als zusätzliche Voraussetzung für den Verzug hingegen bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem der Schuldner die Zahlung nach Vertrag, Vereinbarung oder Gesetz hätte leisten müssen. Nach Ablauf dieser vereinbarten oder gesetzlich bestimmten Zahlungsfrist mahnt der Schuldner aus diesem Grund. Leistet der Schuldner trotz Mahnung keine Zahlung, gerät er in Verzug.
Für den Schuldner bedeutet dies zum einen: Ist dies standardmäßig der Fall, kann dies zu zusätzlichen Kosten führen. Neben Verzugszinsen und Kostenerstattung für weitere Mahnungen kann der Schuldner auch Ersatz des Verzugsschadens verlangen.
Andererseits bedeutet es auch: Grundsätzlich bekommt der Schuldner nicht „automatisch„Nichtzahlung, sobald ein vereinbartes Verfallsdatum überschritten ist. Stattdessen sieht das Gesetz vor, dass der Schuldner den Schuldner zunächst an die ausstehende Zahlung erinnern muss, um den Verzug zu rechtfertigen – dies wird auch als „Erinnerung, die die Vorgabe rechtfertigt„.
Gesetzliche Ausnahme: Zahlungsverzug in Raten
Das Gesetz kennt jedoch einige Ausnahmen von der gesetzlichen Grundregelung, dass der Schuldner nicht ohne Mahnung automatisch in Verzug gerät. Diese sind in § 286 Abs. 2 BGB geregelt und umfassen insbesondere den Fall, dass „eine Zeit wird gemäß dem Leistungskalender festgelegt„.
Und das ist beim Ratenzahlungsvertrag fast immer der Fall. Schließlich ist in den meisten Fällen vereinbart, dass die Leistung (dh die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages) immer zu einem bestimmten Datum (zB am 15. eines jeden Monats) vom Schuldner zu erbringen ist. Dies ist eine kalendermäßige Leistungsrückgabevereinbarung.
Folglich ist die gesetzliche Ausnahme von § 286 Abs. 2 Nr. 1 lit. 1 BGB gilt für die allermeisten Ratenzahlungsverträge, so dass der Schuldner die Zahlung einfach zum vereinbarten Zahlungstermin und ohne Mahnung zur Begründung des Verzuges aufschieben kann.
Bei Ratenzahlungsvereinbarungen können weitere Kosten und Folgen entstehen, wenn der Schuldner zum vereinbarten Termin keine Zahlung leistet. Der Gläubiger muss hingegen keine Maßnahmen ergreifen, um den Ausfall herbeizuführen.
Mögliche Folgen von Zahlungsverzug
Zahlt der Schuldner die Rate nicht rechtzeitig zum vereinbarten Termin, kann dies unangenehme Folgen haben. Je nachdem, ob es sich um den ersten oder wiederholten Zahlungsverzug handelt, besteht die Möglichkeit, die Aufwendungen zurückzuzahlen, Verzugszinsen zu zahlen und den Ratenvertrag durch den Gläubiger zu kündigen.
1. Ersatz des Finales
Leistet der Schuldner eine vereinbarte Ratenzahlung nicht, wird der Schuldner ihn häufig an die ausstehende Zahlung erinnern, bevor er weitere Schritte einleitet. Mit anderen Worten: Der Schuldner, der nicht zahlt, erhält eine Mahnung.
Bei einer schriftlichen Mahnung entstehen dem Gläubiger aber auch Kosten wie Porto, Papier und Kosten für die Brieferstellung. Diese Kosten in Höhe von ca. 2 bis 3 Euro muss der Schuldner dem Schuldner erstatten – daher addiert der Schuldner sie in der Regel einfach auf den geschuldeten Rechnungsbetrag.
2. Verzugszinsen
Ein weiterer Kostenfaktor, mit dem ein nicht zahlender Schuldner konfrontiert werden kann, ist der Anspruch des Schuldners auf Verzugszinsen. Schließlich sind nach § 288 BGB grundsätzlich Verzugszinsen zu zahlen. Hierfür wird ein gesetzlicher Zinssatz festgelegt, der sich aus dem von der Deutschen Bundesbank am 1. Januar bzw. 1. Juli eines jeden Jahres festgesetzten Leitzins zuzüglich 5 Prozentpunkten zusammensetzt.
3. Kündigung durch den Schuldner
Zahlt der Schuldner seine Raten nicht planmäßig, kann dies noch unangenehmere Folgen haben. Dies kann insbesondere zur Kündigung des Ratenzahlungsvertrages durch den Schuldner führen. In diesem Fall hat der Schuldner den gesamten Restbetrag des Kaufpreises unverzüglich zurückzuzahlenDie
Der Schuldner kann den Teilzahlungsvertrag kündigen und den gesamten Restbetrag fordern, wenn:
- der Schuldner mit mindestens 2 aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug ist,
- der fällige Betrag für die Laufzeit des Ratenvertrages bis zu 3 Jahren mindestens 10 Prozent beträgt oder
- für einen Zeitraum von mehr als 3 Jahren mindestens 5 Prozent des Gesamtbetrags beträgt und
- der Schuldner hat zur Zahlung der ausstehenden Raten erfolglos eine Frist von zwei Wochen gesetzt und erklärt, dass er bei Nichtzahlung die gesamte Restschuld einfordern wird.
4. Weitere Kosten bei Zahlungsverzug
Kündigt der Gläubiger die Ratenzahlungsvereinbarung nicht, können dem Schuldner, der ihn schuldet, neben den Verzugs- und Rückzahlungszinsen weitere Kosten entstehen.
Insbesondere kann der Schuldner dem Schuldner den durch den Zahlungsverzug entstandenen Schaden in Rechnung stellen. Hierzu zählen auch Prozesskosten, die durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts oder Inkassounternehmens entstehen können.
Kosten und Zusatzkosten vermeiden
Wie bereits erwähnt, können wiederholte oder längere Zahlungsverzögerungen enorme Zusatzkosten verursachen, die für den Verbraucher selbst beim Ratenkauf oft nur schwer überschaubar sind.
Dafür: Können die Raten aufgrund beruflicher oder privater Schwierigkeiten nicht oder nicht fristgerecht gezahlt werden, müssen sich Schuldner rechtzeitig mit dem Gläubiger in Verbindung setzenDie
Schließlich wird dieser in den allermeisten Fällen kein Interesse an unnötig hohem Verwaltungsaufwand oder endloser Zahlung an den Schuldner haben – der Gläubiger will letztlich nur sein Geld.
Bei Zahlungsschwierigkeiten lässt sich oft eine freundliche Lösung finden, wenn Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung setzen. Eine solche Kürzung können beispielsweise monatliche Zahlungen sein, damit sie für den Schuldner finanziell leichter zu bewältigen sind.