Wer in Deutschland lebt und arbeitet, muss natürlich auch in Deutschland Steuern zahlen. Anders verhält es sich jedoch, wenn deutsche Staatsangehörige im Ausland leben und Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, Renten, Sozialleistungen oder Vermögenseinkommen erzielen. In diesen Fällen müssen Deutsche unter Umständen im Ausland oder sogar im In- und Ausland Steuern zahlen.
Vielfältige Möglichkeiten zum Leben und Arbeiten im Ausland
Dank der offenen Grenzen der EU und der Globalisierung gibt es für deutsche Staatsbürger viele Möglichkeiten, im Ausland zu leben und zu arbeiten. Beide Tätigkeit bei einem deutschen und ausländischen Arbeitgeber sowie ständiger oder vorübergehender Aufenthalt im Ausland im Streit. Je nach Variante kann es sinnvoll sein, den eigenen Wohnsitz in Deutschland zu verlassen oder beizubehalten. Je nach gewähltem Modell können jedoch besondere steuerliche Regelungen gelten, die Einwanderer oder ausländische Arbeitnehmer beachten sollten.
- Eine Person lebt in Deutschland, zieht aber zum Arbeiten in ein Nachbarland.
- Ein deutscher Arbeitgeber schickt einen Arbeitnehmer für eine bestimmte Zeit ins Ausland, um ihn dort zu beschäftigen.
- Eine Person zieht in ein anderes Land, um für einen dort ansässigen Arbeitgeber zu arbeiten.
Arbeiten im Ausland: Wo werden die Steuern bezahlt?
Eine der wichtigsten Regeln des deutschen Einkommensteuerrechts besagt grundsätzlich, dass Steuern werden immer an Ihrem Wohnort bezahlt Du musst werden. Als Wohnort gilt auch nach der Steuergesetzgebung „normale Unterkunft“Daher muss es grundsätzlich volle in- und ausländische Einkünfte werden besteuert Ich werde. Diese allgemeine Regel gilt auch „Global-Einkommen-Prinzip“ namens.
Das Globaleinkommensprinzip gilt nur, wenn keine anderen expliziten Steuerabkommen mit anderen Ländern bestehen. Allerdings hat Deutschland mit einigen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Diese Vereinbarung spezifiziert genau in welchem der einbezogenen Länder und unter welchen Bedingungen Steuern gezahlt werden müssenDie Regelungen sind sehr individuell und überschneiden sich mit dem Prinzip des Welteinkommens.
Was bedeutet das Doppelbesteuerungsabkommen?
Die meisten Länder, die ein solches Abkommen haben, sehen vor, dass der Staat, in dem sich die Arbeitsstätte befindet, auch die Lohnsteuerpflicht vorschreibt. Dies gilt auch dann, wenn der Deutsche noch einen Wohnsitz in Deutschland hat.
Andere in Deutschland durch Vermietung oder Verpachtung erzielte Einkünfte sind jedoch in Deutschland zu versteuern. Allerdings kann das im Ausland erworbene Gehalt den in Deutschland geltenden persönlichen Steuersatz beeinflussen.
Etwas anderes gilt nur, wenn Beschäftigung im Ausland für weniger als 183 Tage stattgefunden hat und der Arbeitgeber seinen Sitz in Deutschland hat. In diesem Fall besteht in Deutschland eine volle Steuerpflicht.
Was ist, wenn es keine lokale Vereinbarung gibt?
Es gibt einige Länder, mit denen Deutschland kein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat. Ist dies der Fall und hat die betroffene Person noch einen deutschen Wohnsitz, muss sie/er Steuern Sie in Deutschland vollständigSteuerzahlungen können aber auch am Arbeitsplatz geleistet werden. In diesem Fall muss zunächst eine Doppelbesteuerung erhoben werden – diese kann jedoch in Deutschland durch Anrechnung von im Ausland gezahlten Steuern ausgeglichen werden.
Das bedeutet insbesondere: Wenn Sie nicht länger als 6 Monate im Ausland arbeiten, kann die im Ausland gezahlte Steuer mit der deutschen Steuer angerechnet werden. Hierfür ist jedoch eine Steuererklärung erforderlich.
Arbeiten Sie dauerhaft im Ausland, behalten Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland?
Wer länger als sechs Monate in einem Staat arbeitet, der kein Doppelbesteuerungsabkommen hat, aber gleichzeitig seinen Wohnsitz in Deutschland behält, ist steuerrechtlich in einer schwierigen Lage: In der Regel wird dann in beiden Ländern eine Steuer fällig.
Aufgrund seines Wohnsitzes bleibt die betroffene Person in Deutschland auf unbestimmte Zeit mit allen ihren Einkünften steuerpflichtig. Aber auch ausländische Steuerbehörden wollen einen Teil ihrer Gehälter einbehalten. Dadurch entsteht eine Doppelbesteuerung. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, hat der Betroffene keine andere Wahl, als zu wählen zur Anrechnung von im Ausland gezahlten Steuern innerhalb DeutschlandsHierfür muss jedoch der Nachweis der Steuerumlage erbracht werden.
Darüber hinaus hat jeder, der bei einem ausländischen Arbeitgeber beschäftigt ist, die Möglichkeit, in Deutschland vollständig von der Einkommensteuer befreit zu werden. Um jedoch Arbeitslosengeld, Rentenansprüche und Beiträge zur langfristigen Krankenversicherung nicht zu verlieren, müssen in Deutschland weiterhin Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.