Die Verbraucherschutzvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches räumen Käufern ein bequemes Widerrufsrecht 14 Tage nach Online-Bestellung ein. Dies soll dem Verbraucher die Möglichkeit geben, die bestellten Produkte sofort nach Erhalt zu überprüfen. Wenn Ihnen das Produkt nicht gefällt, können Sie es einfach an den Verkäufer zurücksenden.
Probleme treten hier jedoch in der Regel auf, wenn der Händler bei Widerruf nicht den vollen Kaufpreis erstatten möchte und sich stattdessen auf die sogenannte Verbrauchswertersatzpflicht beruft. Wir erklären, wann eine Ersatzpflicht entstehen kann und wie diese vermieden werden kann.
Rechtsgrundlage und Bedeutung der Entschädigung
Das gesetzlich geregelte Widerrufsrecht bei online abgeschlossenen Verbraucherverträgen ermöglicht es dem Kunden, die Rechtsgrundlage für den Abschluss eines Kaufvertrages durch eine einseitige Erklärung (Widerruf) wegzulassen – dies ist eine ausschließlich dem Verbraucherschutz dienende Rechtsausnahme.
Wird der Verbrauchervertrag jedoch vom Verbraucher gekündigt, ist klar, dass er die erhaltene Ware nicht einfach behalten kann. Stattdessen wird der im Kaufvertrag vereinbarte Leistungsaustausch durch die sogenannte Rückerstattungspflicht ersetzt. Das heisst: Beide Parteien müssen die erhaltenen Leistungen (Kaufpreis und Ware) wie ursprünglich erhalten zurückgebenDie
Die Aufgabe des Verkäufers ist hier klar: Er muss den Kaufpreis so zurückgeben, wie er ihn erhalten hat – zum Beispiel durch Rücküberweisung oder Gutschrift per Kreditkarte.
Für den Käufer ist es jedoch wesentlich schwieriger, die Produkte in ihren ursprünglichen Zustand zurück zu versetzen. Schließlich kann er sie in der Regel nicht mehr so zurückgeben, wie er sie ursprünglich erhalten hat. Um die Ware begutachten zu können, hat er möglicherweise die Originalverpackung geöffnet, ein Kleidungsstück anprobiert oder ein Möbelstück aufgestellt.
Aus diesem Grund legt das Gesetz fest, inwieweit der Verbraucher die versandten Produkte kontrollieren kann und wann er den Verkäufer für beschädigte Produkte bei der Rücksendung entschädigen muss.Die
Hierzu sieht § 357 Abs. 7 BGB vor, dass der Verbraucher nur dann zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn:
- der Verbraucher einen Wertverlust der Ware verursacht hat und
- der Wertverlust ist auf einen zur Prüfung der Funktionsfähigkeit und Beschaffenheit der Waren nicht notwendigen Umgang mit der Ware zurückzuführen.
Das heisst:
Die Ersatzpflicht kann erst nach Widerruf und Rücksendung der Ware entstehen, wenn die Kaufsache an Wert verloren hat, weil der Kunde sie zerstört, abgenutzt oder in ihrer Brauchbarkeit vermindert hat. In diesem Fall muss die Gegenleistung für den Unternehmer eine Entschädigung darstellen, da er die Kaufsache nicht mehr zum vollen Preis als Neuware weiterveräußern kann.
Diese Vorschriften dienen zwar dem Schutz des Verbrauchers, werfen aber auch viele Fragen auf. Letztlich ist vielen Käufern nicht klar, wie gründlich ein Produkt vor der Rücksendung geprüft werden kann und welcher Umgang mit dem Produkt zu einer Schadensersatzpflicht führen kann.Die
Welche Schadensersatzansprüche bestehen im Falle einer Stornierung?
Für die Bestimmung, wann und in welchem Umfang der Händler nach Widerruf und Rücksendung der Ware Wertersatz verlangen kann, kommt der Regelung des § 357 Abs. 7 BGB besondere Bedeutung zu.
Wie bereits erwähnt, muss der Verbraucher nach dieser Bestimmung nur dann Schadensersatz leisten, wenn:
- auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist und
- Der Unternehmer hat den Verbraucher über das Widerrufsrecht und die mögliche Schadensersatzpflicht aufgeklärt.
Wann ist ein „unsachgemäße Handhabung„Mit der Ware?
Wie bereits erwähnt, kann eine Wertersatzpflicht nur entstehen, wenn die retournierte Ware nicht nur an Wert verliert, sondern auch auf einen zur Kontrolle nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Aber wann kann es zu einer solchen unsachgemäßen, unnötigen Behandlung von Waren kommen?
Ein gesetzlich eingeräumtes Widerrufsrecht dient grundsätzlich dem Schutz des Verbrauchers und ermöglicht ihm, die erhaltene Ware zunächst zu prüfen und zu bewerten, bevor er sich entscheidet, diese zu behalten.
Folglich ist a Die Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz kann nicht nur durch das Auspacken der Produkte oder deren kurzzeitige Nutzung aktiviert werden – Genau das will das Gesetz dem Verbraucher ermöglichen.
Die Verwendung oder das Auspacken des Kaufgegenstandes führt daher weder zum Widerruf des Widerrufsrechts des Verbrauchers noch zu einer Ersatzpflicht. Vielmehr muss der Wertverlust der Ware durch deren Transport verursacht worden sein, der für die Kontrolle der Ware nicht erforderlich war und über das übliche Maß hinausgeht.
Gerade dann, wenn ein solches Unnötiges eintritt, richtet sich die unsachgemäße Behandlung eines Produktes nach der Art und dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes. Grundsätzlich kann der Verbraucher jedoch nach Erhalt des Kaufgegenstandes überprüfen, ob das Produkt seinen Erwartungen entspricht, ohne dafür eine Entschädigung zahlen zu müssen. Erst wenn die Ware nach dieser Prüfung in Gebrauch genommen wird, kann der Unternehmer Ersatz des Wertverlustes der Ware verlangenDie
Das heisst: Die zulässige Warenkontrolle geht immer über die reine Warenkontrolle hinaus. Zum Beispiel können Schuhe und Kleidung auf Größe und Passform getestet werden, indem man sie testet. Andererseits ist es nicht notwendig, das Kleidungsstück einen ganzen Tag oder im Freien anzuprobieren – dies kann zu einer Haftung führen.
Möbelmontage ist erlaubt
in dem Möbel zum Zusammenbauen die zulässige Testmöglichkeit muss aufgrund des normalen Gebrauchs noch umfangreicher sein. Schließlich kann der Konsument nicht allein anhand der einzelnen Teile feststellen, ob ihm die Möbel gefallen oder nicht. Daher ist auch hier die Montage als zulässige Prüfung zu betrachten.
Tritt der Verbraucher nachträglich vom Vertrag zurück und schickt die Möbel zurück, muss der Händler auch jegliche Abnutzung und Demontage hinnehmen. Andererseits können stärkere Gebrauchsspuren, beispielsweise durch unsachgemäße Montage, zu einer Ersatzpflicht führen.
Das gleiche gilt für: Eine kurze Besichtigung der Ware ist stets zulässig und begründet keine Ersatzpflicht. Dies kann auch ein kurzer Start, ein Wäschetest oder das Öffnen der Verpackung sein. Bei einer darüber hinausgehenden Verwendung der Ware werden jedoch die Etiketten entfernt, die einzelnen Komponenten gehen verloren oder es liegen deutliche Gebrauchsspuren vor, die eine unsachgemäße Behandlung darstellen und eine Ersatzpflicht nach sich ziehen können.
Kosmetik und Lebensmittel
Für Online-Bestellungen gelten besondere Standards Lebensmittel und Kosmetik! Das Widerrufsrecht des Verbrauchers kann sogar entfallen, wenn die Schutzverpackung geöffnet oder entfernt wird! Wird hier mehr als eine Sichtkontrolle durchgeführt, kann das Widerrufsrecht aus hygienischen Gründen gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB.
Korrekte Informationen zur Entschädigungspflicht
Eine weitere Voraussetzung für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Händler ist neben einer mangelhaften Behandlung der Produkte durch den Verbraucher gemäß § 357 Abs. 7 Nr. 2 ist der Verbraucher auch auf das Widerrufsrecht hinzuweisen. Mangels einer Richtlinie kann auch eine unsachgemäße Behandlung der Ware keine Schadensersatzpflicht begründen.
Hierbei ist zu beachten, dass der Verkäufer nicht nur auf die Fristen, Fristen und Verfahren zur Ausübung des Widerrufsrechts hinweist, sondern auch die Möglichkeit einer etwaigen Schadensersatzpflicht bedacht haben muss.
Schadensersatz für beschädigte Originalverpackung?
Auch wenn der Verbraucher die bestellten Produkte in einwandfreiem Zustand zurücksendet, kann sich die Frage stellen, ob die beschädigte oder verlorene Originalverpackung eine Ersatzpflicht begründen kann.
Hier gilt: Beschädigung oder Verlust von Transport- oder Umverpackungen begründen niemals eine ErsatzpflichtNur wenn die Hauptverpackung zum Wert und Image des Produktes beiträgt, kann eine Ersatzpflicht entstehen.
Da die Verpackung jedoch regelmäßig geöffnet werden muss, um das Produkt inspizieren zu können, kann nur eine Beschädigung oder ein Verlust der Verpackung eine Schadensersatzpflicht begründen – diese ist jedoch auf den Preis einer neuen Produktverpackungslizenz beschränkt. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber: Umtausch ohne Originalverpackung.
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