Verbraucher haben ein gesetzliches (vertragliches) Widerrufsrecht, insbesondere bei telefonisch oder online bestellten Produkten. Das bedeutet: Wird ein Artikel online bestellt, hat der Verbraucher das Recht, nach Erhalt der Ware seine Vertragserklärung zu widerrufen und das Produkt an den Verkäufer zurückzusenden – etwa wenn es ihm nicht gefällt. Allerdings ist oft fraglich, wie genau der Widerruf erfolgen muss, um rechtswirksam zu sein und ob er auch per E-Mail erklärt werden kann.
Die wichtigste Voraussetzung: die Widerrufserklärung
Hat der Verbraucher den Widerruf eines zuvor geschlossenen Vertrages erklärt, ist er nicht mehr an die ursprüngliche Vertragserklärung gebunden. Das bedeutet: Der bisherige Vertrag wird gekündigt. Der Verbraucher kann die erhaltene Ware zurückgeben und im Gegenzug erhalten der bereits bezahlte Kaufpreis wird zurückerstattetDie
Damit diese Rückabwicklung des Vertrages wirklich in Anspruch genommen werden kann, sind zwei Dinge besonders wichtig: Die ausdrückliche Rücktrittserklärung und die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung an den Vertragspartner.
Widerrufsfrist einhalten!
Hinsichtlich der Widerrufsfrist sollte der Verbraucher beachten, dass dies es sind immer 14 tageDie Frist beginnt mit Erhalt der bestellten Ware beim Verbraucher. Ab diesem Zeitpunkt hat er 14 Tage Zeit, um den Rücktritt vom Vertrag gegenüber dem Verkäufer ausdrücklich zu erklären. Gelegentlich kann der Händler diese Frist freiwillig verlängern – als Zugeständnis an seine Kunden.
Informationen hierzu finden Sie in der Regel in den AGB des Verkäufers.
Erklären Sie den Rückruf ausdrücklich!
Innerhalb der Widerrufsfrist muss der Verbraucher dem Unternehmer deutlich erklären, dass er vom Vertrag zurücktreten möchte. Aus der Widerrufserklärung muss die Entscheidung des Verbrauchers, den Vertrag zu kündigen deutlich erscheinenDie Erklärung ist jedoch ausreichend „Abrufen“ allein noch nicht. Vielmehr soll der Unternehmer den Widerruf einem konkreten Vertrag anvertrauen können. Die die wichtigsten Vertragsbestandteile (Name, Anschrift, Vertragsnummer, Bestellnummer oder Kundennummer) sollte daher auch in der Widerrufserklärung genannt werden. EIN Widerrufsgrund es ist jedoch nicht erforderlich.
Das erklärt den Rückzug
Die schriftliche Rücktrittserklärung muss dem Vertragspartner rechtzeitig zugehen. Für die Erklärung ist jedoch keine bestimmte Form vorgesehen. Das bedeutet: Der Widerruf kann grundsätzlich schriftlich, per Fax, SMS, Telefon, Online-Formular oder per E-Mail erklärt werden.
Es ist jedoch wichtig rechtzeitige erklärung der Widerruf ist auch im Streitfall nachzuweisen. Wird der Widerruf jedoch beispielsweise telefonisch erklärt, soll es dem Verbraucher im Streitfall möglichst unmöglich sein, die rechtzeitige Erklärung nachzuweisen.
Zusammenfassung
Für Online-Bestellungen gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht, das auf verschiedene Weise ausgeübt werden kann. Eine Kündigung des Vertrages per E-Mail ist grundsätzlich zulässig. Sicherheitshalber muss die Konversation jedoch gespeichert oder ausgedruckt werden. Auf diese Weise können auch bei Meinungsverschiedenheiten die Liefer- und Empfangsadresse, der Inhalt und das Datum – und damit die rechtzeitige Widerrufserklärung – zweifelsfrei nachgewiesen werden.
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