Der Tod eines Angehörigen bedeutet für die Hinterbliebenen nicht nur eine traurige Arbeit, sondern auch einen großen organisatorischen Aufwand. Schließlich muss nicht nur die Beerdigung organisiert, sondern meist auch die offenen Schulden beglichen werden. Aber wer zahlt im Todesfall ausstehende Rechnungen? Wir zeigen, wer für die Schulden des Verstorbenen aufkommen muss.
Viele Ansprüche und Verträge bleiben auch nach dem Tod in Kraft
Steuerforderungen, Stromrechnungen oder ein Mobilfunkvertrag – all diese Verträge bestehen auch nach dem Tod eines Menschen weiter. Sie enden nicht automatisch. Daher müssen die entsprechenden Rechnungen von den Erben, den Rechtsnachfolgern des Verstorbenen, bezahlt werden.
Andererseits erlöschen manche Verträge – etwa Haftpflicht- oder Krankenversicherungen – automatisch mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Es gibt auch Miet- oder Telefonverträge Sonderkündigungsrecht wegen TodesfallSolche Sonderkündigungsrechte haben oft einen wichtigen Vorteil: Machen die Erben von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, beispielsweise bei einem Mietvertrag, werden sie Die Ansprüche des Eigentümers werden automatisch begrenztKann dann Reparaturen und Nachzahlungen nur insoweit verlangen, als das sonstige Vermögen des Verstorbenen ausreicht.
Allerdings ist es zwingend erforderlich, dass sich Erben auf solche Sonderkündigungsrechte berufen.
Nach dem Tod sind die Eben für unbezahlte Rechnungen verantwortlich
Wie wir bereits gesehen haben, enden die meisten Verträge nicht automatisch mit dem Tod einer Person. Oftmals können sich die Erben des Verstorbenen jedoch auf Sonderkündigungsrechte berufen, um Kosten und Rechnungen gering zu halten.
Dennoch gilt: Für unbezahlte Rechnungen haften grundsätzlich die Erben des Verstorbenen. Ihre Verpflichtung ist nicht auf die Höhe des geerbten Vermögens beschränkt. Vielmehr haften die Erben auch mit ihrem Privatvermögen. Erbgemeinschaften haften gesamtschuldnerisch.
Die einzige Ausnahme hiervon ist, wenn ein Erbe gemäß der Erbschaft nur einen bestimmten Geldbetrag oder einige (wertvolle) Gegenstände erhalten hat. In diesem Fall müssen sie sich nicht um den Rest des Erbes kümmern.
Erbschaftsverweigerung als Kostenschutz?
Stirbt eine Person, müssen ihre Erben entscheiden, ob das Restvermögen des Verstorbenen zur Begleichung aller Wechsel und Forderungen ausreicht. Diese Aufgabe übernimmt in der Regel der Angehörige (Erbe), der eine Vollmacht für den Verstorbenen besitzt oder vor Ort ist.
Wenn auf dem Konto des Verstorbenen genügend Geld vorhanden ist, können Sie offene Rechnungen werden damit bezahlt Ich werde. Steht nicht genügend Geld zur Verfügung oder droht eine Überziehung, müssen die Erben dafür aufkommen.
Wenn beispielsweise aufgrund eines geringen Bankguthabens und anderer Vermögenswerte klar ist, dass offene Rechnungen nicht aus dem Nachlass des Verstorbenen beglichen werden können, kann dies sein Legacy-Knockout Ich werde. Die Erben haben dazu 6 Wochen ab Kenntnis des Todes Zeit. Die Verzichtserklärung kann dann persönlich und beim Amtsgericht eingereicht werden. Dafür wird eine Gebühr von etwa 30 Euro erhoben. Alternativ kann der Disclaimer auch bei einem Notar gemeldet werden – dies ist jedoch mit höheren Zusatzkosten verbunden.
Wenn ein Erbe sein Erbe abgelehnt hat, ist es frei von allen Rechten und PflichtenAnsprüche und Vermögen des Verstorbenen gehen dann entsprechend der Rechtsnachfolge auf die anderen Erben über. Aber auch sie können die Erbschaft ablehnen.
Haftungsausschluss Erbe:
Die Nachfolge ist praktisch irreversibel. Auch wenn später festgestellt wird, dass der Erblasser Grundbesitz oder sonstiges Vermögen hatte, kann der Erbe, der die Erbschaft verweigert hat, keinen Anspruch mehr geltend machen.
Haftungsbeschränkung mit vierteljährlicher Verteidigung
Ob eine Erbschaft abgelehnt oder angenommen werden soll, ist oft nicht so einfach zu entscheiden. Schließlich ist es oft nicht möglich, sich innerhalb von 6 Wochen einen Überblick über die genaue finanzielle Situation des Verstorbenen zu verschaffen. Aus diesem Grund können Erben wählen Sammlung von drei Monaten Verteidigung Wert. Damit haben sie 3 Monate Zeit, um die tatsächlichen finanziellen Verhältnisse des Verstorbenen zu klären.
Ein weiterer Vorteil der dreimonatigen Verteidigung: Während des Quartals „Entscheidungsphase“ die Erben müssen nur noch offene Rechnungen aus der Erbschaft bezahlen. Sie sind bis zur endgültigen Entscheidung nicht für ihr Vermögen verantwortlich.
Rufen Sie bei Schulden des Verstorbenen einen Immobilienverwalter an
Stellt sich heraus, dass das Vermögen des Verstorbenen voraussichtlich nicht ausreicht, um offene Forderungen zu begleichen, können die Erben eine Beauftragen Sie einen ImmobilienmanagerDie Ernennung ist sofort nach der Erbschaft möglich.
Ist ein Immobilienverwalter beteiligt, verlieren die Erben den Zugang zum Nachlass des Erblassers. Gleichzeitig muss der Nachlassverwalter jedoch alle Schulden des Verstorbenen bis zur Begleichung übernehmen. Wenn vor der vollständigen Rückzahlung nachgewiesen wird, dass die Erbschaft nicht ausreicht, um alle Schulden zu begleichen, kann der Verwalter Insolvenz anmeldenDie
Der Insolvenzantrag von Immobilien führt dazu, dass die Erben das Gefühl haben, die Erbschaft abgelehnt zu haben und die offenen Rechnungen nicht selbst bezahlen zu müssen. Natürlich gibt es auch Fälle, in denen der Nachlassverwalter keinen Insolvenzantrag stellen muss und den Erben noch Vermögen verbleibt. Natürlich können sie sie behalten. Also stellt der Verwalter des Nachlasses praktisch ein „Sicheres Netzwerk“ für den Fall, dass das Vermögen des Verstorbenen nicht ausreicht, um die Schulden zu begleichen.
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