Ist ein Familienmitglied verstorben, stehen die Trauernden – neben Trauer und Verlust – vor vielen organisatorischen Herausforderungen: Das Heim des Verstorbenen muss abgebaut, die Versicherung gekündigt und die Beerdigung organisiert werden. in dem „RÜCKKEHR“ Dürfen die Erben im Gegenzug aber den Nachlass des Verstorbenen für sich behalten – oder nicht? Wir zeigen auf, wann und wie viel der Staat von den Erben am Vermögen eines Verstorbenen in Form von Erbschaftssteuern verlangen kann.
Wer muss die Erbschaftssteuer zahlen?
Grundsätzlich ist jeder, der etwas erbt, verpflichtet, einen Teil seines Erbes in Form der Erbschaftssteuer an den Staat abzugeben. Überschreitet der Wert des Erbes jedoch bestimmte Wertgrenzen nicht, verzichtet der Staat auf seine eigenen „Erbe“Die hierfür festgelegten Preisgrenzen werden auch Erbrecht genannt.
- in welchem Verhältnis standen die Toten und sein Erbe zwischen ihnen und
- wie hoch ist der Wert der Erbschaft in diesem Fall.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass Erbschaften steuerfrei bleiben, da der Wert der Erbschaft innerhalb der steuerfreien Steuer liegt.
Welche Teile des Erbes sollen besteuert werden?
Bei der Berechnung der Erbschaftsteuer kommt es nicht darauf an, welche Gegenstände wirklich zum Vermögen des Verstorbenen gehören. Wahrscheinlich werden bei der Berechnung der Gebühr nur die Vererbungswert von Interesse.
Mit einem bestimmten Geldbetrag auf dem Kontrollkonto, einer Immobilie oder einem Aktienpaket lässt sich der Wert leicht ermitteln. Aber auch Kundendaten oder bestimmte Nutzungsrechte haben beispielsweise einen Wert bei der Berechnung der Erbschaftssteuer „gemessen“ es muss getan werden.
Lediglich das persönliche Eigentum des Erben muss bei der Wertermittlung nicht berücksichtigt werden. Dazu gehören Kleidung oder Möbel. Es muss auch ein Haus des Todesdie noch mindestens zehn Jahre von ihrem Ehepartner oder ihren Kindern wohnen, werden nicht besteuert.
Welche Vorteile gibt es bei der Erbschaftssteuer?
Ab wann Erbschaftsteuerbeiträge zu entrichten sind, können abweichen. Denn für unterschiedliche Freistellungsstufen gelten unterschiedliche Verwandtschafts- und Erbkonstellationen.
Liegt der Wert einer Erbschaft innerhalb der geltenden Steuerbefreiung, wird keine Steuer gezahlt. Die Erbschaft bleibt vollständig steuerfrei. Übersteigt der Erbschaftswert jedoch den Steuerfreibetrag, muss die Erbschaft besteuert werden.
Für Erbschaftsleistungen gilt grundsätzlich:
Je enger die Verwandtschaft zum Verstorbenen ist, desto höher ist die Steuerbefreiung für den Erben. Auch die Steuerklassen und damit die Steuerhöhe variieren je nach Verwandtschaftsgrad.
Die Tabelle zeigt, welche Befreiungen und Steuerkategorien grundsätzlich gelten:
Der Tote gehörte mir… | Anwendbare Zulage | Steuerkategorie |
---|---|---|
Ehepartner / eingetragener Partner | 500.000 € | ICH. |
Elternteil / Adoptiveltern oder Adoptiveltern | 400.000 € | ICH. |
Der Großvater oder der Vater oder der erste Elternteil | 200.000 € | ICH. |
Kind oder Enkel | 100.000 € | ICH. |
Bruder/Schwester, Onkel/Tante, geschiedener Ehemann | 20.000 € | II |
Verlobte | 20.000 € | III |
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?
Die daraus resultierende Erbschaftsteuer wird nur für den Betrag berechnet, der den individuellen Steuerfreibetrag übersteigt. Das bedeutet: Ein Ehegatte, der ein Vermögen von 550.000 Euro erbt, muss nur für 50.000 Euro Steuern zahlen. Die restlichen 500.000 Euro fallen unter die Steuerbefreiung und sind somit steuerfrei.
Wie hoch die Erbschaftssteuer – sowie die Steuerbefreiung – ist, hängt vom Verwandtschaftsgrad und der daraus resultierenden Steuerklasse ab. Darüber hinaus hängt der Steuersatz auch vom zu versteuernden Betrag ab.
Steuerpflichtiger Betrag | Steuerklasse I. (zB Ehepartner) |
Steuerklasse II (zB Brüder) |
Steuerklasse III (zB Verlobte) |
---|---|---|---|
maximal 75.000 Euro | 7 Prozent | 15 Prozent | 30 Prozent |
Zwischen 75.000 und 300.000 Euro | 11 Prozent | 20 Prozent | 30 Prozent |
Zwischen 300.000 und 600.000 Euro | 15 Prozent | 25 Prozent | 30 Prozent |
Zwischen 600.000 und 6.000.000 Euro | 19 Prozent | 30 Prozent | 30 Prozent |
Zwischen 6.000.000 € und 13.000.000 € | 23 Prozent | 35 Prozent | 50 Prozent |
Zwischen 13.000.000 und 26.000.000 Euro | 27 Prozent | 40 Prozent | 50 Prozent |
Über 26.000.000 € | 30 Prozent | 43 Prozent | 50 Prozent |
Können Sie die Erbschaftssteuer vermeiden oder senken?
Grundsätzlich ist jeder, der etwas erbt, zur Zahlung der Erbschaftssteuer verpflichtet. Dies gilt zumindest dann, wenn der Wert der Erbschaft den individuellen Freibetrag übersteigt. Der Erbe hat jedoch die Möglichkeit, den Betrag der Steuerbefreiungen für Hinterbliebene zu Lebzeiten zu reduzieren. „Schrauben“:
Erhöhung der Zulage durch Adoption
Der Erbe hat zum Beispiel die Möglichkeit, mit einer ihm nahestehenden Person zu kommunizieren Lebenslange AnnahmeDurch die Adoption erhalten die Hinterbliebenen dann eine höhere Leistung als bisher.
Verwenden Sie Spenden ein Leben lang
Darüber hinaus hat der Erblasser auch die Möglichkeit, sein Vermögen zu Lebzeiten an seine Erben zu vererben. Dies ist auf eine Schenkungssteuer zurückzuführen, die der Erbschaftsteuer entspricht. Die für Erbschaften geltenden Steuerbefreiungen gelten jedoch auch für Schenkungen. Darüber hinaus können Sie im Rahmen von Steuerbefreiungen steuerfreie Geschenke machen alle zehn Jahre wiederholt Ich werde. Der Erblasser kann also sein Vermögen zu Lebzeiten nutzen „Schrittweise“ und steuerfrei geben.