Wenn ein Mensch stirbt, haben die Angehörigen meist viel mit der Trauerarbeit zu tun. Doch schon bald stellen sich sehr weltliche Fragen: Wer ist für die Bestattung des Verstorbenen zuständig und wer trägt die Bestattungskosten? Also erklären wir, wer wirklich für eine Beerdigung bezahlen muss.
Wer muss die Beerdigung wirklich bezahlen?
Wer die Beerdigung eines anderen planen und organisieren muss, hat das nicht Bestattungsgesetze des jeweiligen Bundeslandes sowie Friedhofsordnungen respektiert sein. Auch die Bestattungskosten müssen übernommen werden. Aber wer ist dafür wirklich verantwortlich und kann im Zweifelsfall zur Kostentragung verpflichtet werden?
Erben im Dienst
Grundsätzlich obliegt es den Erben des Verstorbenen, die Bestattungskosten zu tragen. Als Gegenleistung erhalten sie das Erbe des Verstorbenen. Es kann durchaus sein, dass ein Erbe die Kosten der Bestattung alleine trägt (zB weil die anderen Erben die Kosten nicht übernehmen wollen). Ist dies der Fall und trägt einer der vielen Begünstigten nur die Kosten, kann er später von den anderen Erben einen Teil der Kosten verlangen.
Wie hoch die Bestattungskosten bzw. wie hoch der Kostenanteil der einzelnen Erben sein darf, hängt von der Lebenssituation des Verstorbenen ab. Das bedeutet: Die Bestattung muss der sozialen Stellung des Verstorbenen entsprechen.
Was kostet eine Beerdigung?
Wenn jemand stirbt, müssen seine Erben zuerst die Beerdigung und Beerdigung bezahlen. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, eine Feier zu Ehren des Verstorbenen abzuhalten, einen Nachruf zu platzieren sowie eine geeignete Grabstätte zu schaffen und ihm einen Grabstein zur Verfügung zu stellen. Erben müssen keine regelmäßigen Reisekosten für andere Verwandte in Bestattungskosten oder Bestattungskosten sowie die endgültigen Bestattungskosten bezahlen.
Zu tragende Kosten:
Bestatterkosten
Kosten graben
Beerdigungskosten
Kosten des Nachrufs
Kosten für das Grab / Grabstein
Was ist, wenn die Erben die Bestattungskosten nicht bezahlen können?
Gelegentlich können die Bestattungskosten von den Erben des Verstorbenen nicht erstattet werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Erben nicht über ausreichendes Vermögen verfügen. In diesem Fall muss der Unterhaltsschuldner die Bestattungskosten tragen. EIN Zahlung der Bestattungskosten durch den Unterhaltsschuldner es kann auch vorkommen, dass alle Erben die Erbschaft verweigern. Unterhaltsschuldner ist in diesem Fall auch dann ist er verpflichtet, die Kosten zu tragen, wenn er die Erbschaft ablehntDie
Neben den Unterhaltspflichtigen (Eltern, Ehegatten etc.) können auch Dritte zur Kostentragung verpflichtet werden. Eine solche Verpflichtung kann sich aus einem Vertrag oder einem Anspruch auf Entschädigung im Todesfall ergeben.
Staatliche Übernahme der Bestattungskosten?
Eine Übernahme der Bestattungskosten durch den Staat (Sozialamt) ist möglich, wenn voraussichtlich keiner der tatsächlich Verpflichteten die Kosten trägt. Soll das Sterbegeld nicht berücksichtigt werden, übernimmt das Sozialamt die notwendigsten Bestattungskosten.
Unberechtigte Kostenübernahme:
Die Übernahme von Bestattungskosten kann für Erben oder Hinterbliebene unzumutbar sein, wenn sie nicht über ausreichendes Vermögen verfügen. Darüber hinaus kann Irrationalität auch aus einer zerbrochenen Beziehung zum Verstorbenen resultieren.
Zu den notwendigsten Bestattungskosten, die vom Sozialamt übernommen werden, gehören die Kosten für Besichtigung und Transport der Bestattung, anfallende öffentliche Abgaben, Kosten für einen Sarg, Kosten für die Palmen und solche für die Vorbereitung des Verstorbenen und seines Transports zum Friedhof.
Kosten für eine Bestattung, Trauerkleidung, einen Nachruf oder für ein Wahlgrab werden in der Regel nicht vom Sozialamt übernommen.
Es wird bezahlt
Prüfung & Überweisung
Öffentliche Gebühren
Kosten für einen Sarg
Sargträgerkosten
Vorbereitung der Toten
Transport der Toten zum Friedhof
Es wird nicht bezahlt
Trauerfeier
Trauerkleidung
Nachruf
Kosten für die Deponieauswahl
Ist die Grabpflege in den Bestattungskosten enthalten?
Beachten Sie die Friedhofssatzung
Wie wir bereits gesehen haben, müssen die Bestattungskosten zunächst von den Erben des Verstorbenen getragen werden. Dies hat damit zu tun, dass er über das Vermögen des Verstorbenen verfügen und es zur Finanzierung der Bestattungskosten verwenden soll. Aber auch fallen zusätzliche Ausgaben nach der Beerdigung in dem. Außerdem ist die Grabpflege auch mit finanziellen Kosten verbunden.
Zu beachten ist jedoch: Mit der (Erst-) Vorbereitung des Grabes sind die Erben regelmäßig ihren Verpflichtungen nachgekommen. Daher ist die Grabpflege kein zwingender Bestandteil ihrer gesetzlichen Pflichten. Wer die Grabpflege nach der Bestattung bezahlen soll, bestimmt die jeweilige Satzung der kommunalen oder kommunalen Friedhöfe. Es ist regelmäßig vorgesehen, dass der Besitzer und der berechtigte Nutzer des Grabmals für seine Pflege aufkommen.