Die Aktivierung eines Maklers kann sowohl für Wohnungssuchende als auch für Immobilienbesitzer oder -verkäufer von Vorteil sein. Mit Hilfe von Profis fällt es Wohnungssuchenden leichter, schnell eine passende Wohnung oder Immobilie zu finden. Die Verkäufer und Eigentümer wiederum sparen mit Hilfe des Maklers viel Bürokratie. Allerdings haben Immobilien auch ihren Preis – aber wer muss die Kosten bezahlen?
Was genau macht der Broker wirklich?
In Deutschland ist ein Makler eine Person, die als . bekannt ist Mediator bei Vertragsabschluss tritt ein. Dies können Versicherungen, Darlehen, Mieten, Immobilienverträge und andere Vertragsarten sein. Wird jedoch ein Immobilienmakler genannt, nimmt dieser nur an Immobilienkauf- oder Mietverträgen teil. Gesetzliche Regelungen für Makler und Maklerverträge finden Sie auf Seite 2 652 ff. BGB.
Der Makler erhält für seine Vermittlungstätigkeit – sofern der gewünschte Vertrag zustande gekommen ist – ein Honorar. Dies ist in der Immobilienbranche bekannt als „Maklergebühr“ das „Kommission“ definiert. Die Höhe der Provision kann zwischen Makler und Vermieter grundsätzlich frei vertraglich vereinbart werden. Bei Immobilienverkäufen richtet sich die Höhe jedoch in der Regel nach dem erzielten Kaufpreis. Dann erhält der Broker in der Regel zwischen 3 und 6 Prozent der GesamtmengeAnders sieht es bei der Vermietung aus.
Wer die Maklerprovision genau zahlen soll, kann jedoch unterschiedlich sein – je nach Objekt- oder Vertragsart.
Wohnung zu vermieten: Wer muss die Maklerprovision zahlen?
Bisher gab es keine gesetzlichen Vorgaben, wer die Maklerprovision bei Abschluss des Mietvertrages zu zahlen hatte. Dies hat die Position des Eigentümers erheblich aufgewertet und ihm die Möglichkeit der Übertragung der Immobilienkosten auf die potenziellen MieterBei vielen Interessenten konnte der Vermieter einfach denjenigen vorziehen, der bereit war, die Maklerprovision zu zahlen.
Ab 2015 war es jedoch anders. Immerhin gilt das sogenannte seitdem „Bestellprinzip“ für Maklerkosten bei der Anmietung von Unterkünften.
Das heisst „Bestellprinzip“
Die Behörde legt fest, dass derjenige, der den Makler beauftragt hat, auch ihn bezahlen muss. Beauftragt beispielsweise der Eigentümer einer Wohnung einen Makler, um geeignete Mieter zu finden, muss der Vermieter auch die Immobilienkosten übernehmen.
Darüber hinaus ist es nicht mehr zulässig, die Maklerprovision auf andere Weise an den Mieter zu übertragen. Das bedeutet: Auch der Versuch des Eigentümers, die Maklerprovision durch zu hohe Transferzahlungen zu erhöhen, zum Beispiel für eine ältere Küche „Produzieren“, nicht erlaubt. Schließlich sind nach dem WoVermittG alle Zahlungsvereinbarungen unzulässig, die in einem erheblichen Missverhältnis zum Wert der Einrichtung stehen.
Kostenlimit auch bei Beauftragung eines Maklers
Wie bereits gesehen, muss nach dem Auftragsprinzip derjenige, der ihn beauftragt hat, den Makler bezahlen. Gelegentlich kann es auch der Mieter sein, der mit dem Makler kommuniziert Passende Mietwohnung suchen gab Auftrag. In diesem Fall hat er die Kosten der Vermittlung selbst zu tragen. Allerdings sind die Kosten dann gesetzlich begrenzt.
WoVermittG legt fest, dass Maximale Höhe der Maklergebührensich für den Mieter ergibt, sollte die geringe Miete von zwei Monatsmieten zzgl. MwSt. nicht überschreiten.
Gewerbeimmobilien oder Immobilienverkauf: Wer soll die Maklerprovision zahlen?
Die vorstehende Bestellermächtigung gilt nur bei der Anmietung einer Wohnung. In einem Immobilien kaufen oder Gewerbeimmobilien mieten es gilt jedoch nicht. Vielmehr richtet sich die Kostenübernahme des Maklers nach der individuellen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Makler.
Dabei kann der Kunde sowohl potentieller Käufer von Immobilien als auch Verkäufer von Immobilien sein. Der Kunde hat die Möglichkeit a individueller Provisionsbetrag mit dem Makler verhandeln. Darüber hinaus legt es zwischen dem Kunden und dem Makler fest, wie die Provision nach Abschluss des Kaufvertrages zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt werden soll.
Für die Verteilung der Provisionszahlung gibt es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen: In einigen wird die Vermittlungsgebühr geteilt. In anderen muss der Käufer sie selbst tragen.
Neuregelung ab 2021:
Im Mai 2020 wurde im Bundestag ein neues Gesetz verabschiedet. Dieses sieht vor, dass die Maklerkosten bei Maklerverträgen für Wohnungen und Häuser zur Hälfte von demjenigen getragen werden, der den Makler beauftragt hat. Tatsächlich bedeutet dies, dass die Kosten zwischen Käufer und Verkäufer geteilt werden. In einigen Bundesländern gilt die Regelung bereits. Die Teilungsregel wird jedoch erst ab 2021 in allen Ländern verbindlich.
Wie hoch darf eine Maklerprovision sein?
Wie wir bereits gesehen haben, schreibt das Gesetz nur im Einzelfall (Beauftragung des Maklers durch einen Mietinteressenten) vor, wie hoch die Maklerprovision sein darf. Außerdem sollte beim Verkauf von Immobilien die Höhe der Provision das übliche Limit nicht überschreiten. Daher wird ein lokaler Prozentsatz des Kaufpreises vereinbart, um die Höhe der Provision zu bestimmen.
Der Prozentsatz, der für die Site als normal angesehen werden sollte, kann jedoch von Region zu Region variieren. Grundsätzlich ist jedoch in der Regel der Makleranteil an der Provision enthalten drei bis sieben Prozent des tatsächlichen KaufpreisesDie
Wann soll die Provision gezahlt werden?
Die Maklerprovision sollte nur gezahlt werden, wenn Vertragsvermittlung war erfolgreich es war. Es spielt keine Rolle, wer den Makler beauftragt hat. Die Gebühr wird erst entrichtet, wenn ein Miet-, Kauf- oder Pachtvertrag abgeschlossen wurde. Auch wichtig: Das Handeln des Maklers muss der Grund für den Vertragsabschluss gewesen sein.
Das heißt: Findet der Vermieter selbst und ohne die Hilfe des Vermieters einen Mieter für seine Wohnung, ist der abgeschlossene Mietvertrag provisionsfrei. Etwas anderes gilt nur, wenn die Immobilie ausschließlich durch den Makler vermarktet wird. Dies ist jedoch nur möglich, wenn ein sogenanntes exklusiver Sondervertrag der Fall.