Bei einem Autounfall wird nicht selten ein Sachverständiger beauftragt, das Fahrzeug und aufgetretene Schäden zu begutachten. Die Einschaltung des Kfz-Sachverständigen hilft dem Geschädigten, den erlittenen Schaden nachzuweisen. Andererseits kann der Sachverständige auch der Konkurrenzversicherung helfen, den tatsächlichen Unfallschaden einzuschätzen. Aber wer bezahlt den Spezialisten nach einem Unfall wirklich?
Ein Autounfall hat fast immer hohe Kosten
Ein Autounfall verursacht in der Regel hohe Kosten: Das Unfallfahrzeug muss repariert oder sogar neu angeschafft werden. Für diese Kosten muss der Unfallverursacher oder die Kfz-Haftpflichtversicherung aufkommen.
Es ist jedoch in vielen Unfallszenarien Es ist nicht leicht festzustellen, wer für den Unfall verantwortlich istAuch die Höhe der notwendigen Reparaturkosten und die Frage der Versicherung, deren Gesamtkosten zu tragen sind, ist nicht immer einfach festzulegen. Aus diesem Grund müssen Sie nach vielen Unfällen möglicherweise einen Spezialisten rufen. Der Fahrzeugspezialist oder Unfallanalytiker ermittelt dann die genaue Schadenshöhe. Zudem lässt sich mit Hilfe seines Fachwissens häufig feststellen, wer den Unfall verursacht hat und somit die Kostenschuldner sind.
Auch die alleinige Beauftragung eines Sachverständigen verursacht natürlich zusätzliche Kosten. In vielen – aber nicht in allen – Fällen muss der Unfallverursacher oder seine Haftpflichtversicherung dafür aufkommen.
Was kostet ein Spezialist?
Die genauen Kosten für einen Spezialisten richten sich nach dem durch den Unfall verursachten Schaden: Je schwerwiegender der Unfall und der Schaden, desto umfangreicher und kostspieliger die Meldung.
Genau das, was der Unfallsachverständige kalkuliert, besteht aus vielen Kostenelementen: Einerseits kalkuliert der Sachverständige etwas GrundgebührJe nach Schadenshöhe können die Kosten hierfür zwischen etwa 120 und 1.500 Euro liegen. Darüber hinaus fallen jedoch zusätzliche Kosten für die Meldung an (zB Reise, Porto oder Telefonate). Diese Kosten werden selbstverständlich auch vom Gutachter in Rechnung gestellt.
Eine teurere, umfassende Schätzung ist jedoch nicht immer erforderlich. Ist nur ein kleiner Schaden entstanden (maximaler Schaden 750 Euro), kann ein günstigeres Kurzgutachten bestellt werden.
Wer muss nach einem Unfall die notwendigen Berichte bezahlen?
Die meisten Kosten, die bei einem Autounfall entstehen, werden von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers gedeckt. Aber sind die Kosten des Spezialisten darin enthalten?
Grundsätzlich sind nach § 91 ZPO alle aus einem Streitfall entstehenden Kosten von der Partei zu tragen, die ihren Schadensersatzanspruch verloren hat. Diese Regelung umfasst auch die Kosten des Sachverständigen.
Die „Im Prozess verloren“ trägt die Kosten des Sachverständigen auch dann, wenn seine Versicherung einen Kfz-Sachverständigen beauftragt, der Geschädigte jedoch einen zusätzlichen, unabhängigen Sachverständigen angefordert hat. Das hat ein Unfallopfer schließlich immer Recht, Ihren eigenen Kfz-Sachverständigen anzurufenDie Kosten hierfür sind im Verfahren auch vom Verlierer zu tragen.
Ausnahme von den Kosten eines Zweitgutachtens besteht nur, wenn Vereinbarung zwischen konkurrierenden Versicherungsunternehmen hat stattgefunden. Wird ein Zweitgutachten eingeholt, auch wenn bereits eine Einigung erzielt wurde, sind die Kosten des Gutachters von der Person zu tragen, die den (Zweit-)Gutachter bestellt hat.
Wer zahlt die Facharzthonorare bei Teilschulden?
Bei Verkehrsunfällen liegt die Schuld nicht immer bei einer Person. Oft müssen beide Parteien einen Teil der Verantwortung tragen. Gelegentlich wird die Verantwortung für den Unfall im Verhältnis 50:50 zwischen den Beteiligten aufgeteilt. Aber wer trägt die Kosten des Spezialisten in den Fällen, in denen eindeutig kein alleiniger Schuldiger vorliegt?
Wenn die Unfallschuld zwischen den Beteiligten geteilt wird, entscheidet das Gericht nicht nur, inwieweit die Beteiligten schuldig sind und drückt es in einem bestimmten Prozentsatz aus. Darüber hinaus entscheidet das Gericht auch, wie die Kosten zu tragen sind. Der feste „Schuldenzinssatz“ das heißt, er spiegelt den von der jeweiligen Partei zu tragenden Prozentsatz der gesamten Unfallkosten und Sachverständigen wider. Beträgt die Schuld an einem Unfall 50:50 zwischen den Parteien, muss jeder 50 Prozent der Sachverständigenkosten tragen.
Wer bezahlt den Sachverständigen bei kleineren Schäden?
Tritt bei einem Unfall nur ein geringer Schaden auf, ist grundsätzlich keine Fahrzeugbewertung erforderlich. Überschreitet der Unfallschaden die Mindestgrenze von 750 Euro nicht, sind der Unfallverursacher oder sein Versicherer daher nicht verpflichtet, die Kosten des Sachverständigen zu tragen.