Besitzen Sie einen Zweitwohnsitz oder ein Ferienhaus? Dann haben Sie sich vielleicht in der Vergangenheit geärgert, dass Sie die Übermittlungsgebühr zweimal bezahlen müssen. Ab Januar 2013 ist jeder Haushalt zur Zahlung des Urlaubsgeldes verpflichtet. Diese ersetzt die bis dahin gültige GEZ-Gebühr. Wer jedoch viele Haushalte hat, ist bisher geblieben und musste doppelt zahlen. Seit Juli 2018 gibt es hierzu jedoch eine neue Rechtsprechung. In unserem Artikel verraten wir Ihnen, ob Sie für einen Zweitwohnsitz wirklich eine Zweitlizenz bezahlen müssen.
Wer muss die Lizenzgebühr bezahlen?
Die Lizenzgebühr bzw. die bisherige GEZ-Gebühr gilt ab Januar 2013 pro Haushalt erhöht. Während die GEZ-Gebühr früher von den im Haushalt verwendeten Geräten abhing, zahlt heute jeder Haushalt nur noch eine Lizenzgebühr. Dabei spielt es keine Rolle, ob Geräte wie TV, Radio oder Computer in der Wohnung vorhanden sind oder genutzt werden. Der Beitrag ist grundsätzlich obligatorisch.
Gebühr für eine zweite Aufenthaltserlaubnis – was sagt das Bundesverfassungsgericht?
Bisher musste die GEZ einen Zweitwohnsitz bezahlen. Die GEZ-Gebühren für einen Zweitwohnsitz waren genauso hoch wie für den Ersthaushalt.
Im Juli 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Gebühr für eine zweite Heimradiokonzession gesenkt werden soll nicht dem Grundgesetz entsprechen Laub. Besitzer von Ferienwohnungen, Vororthäusern und Zweitwohnungen können so eine Verschnaufpause einlegen und müssen die Prämie nicht zwei- oder gar dreimal zahlen. Bis zum 30.06.2020 muss hierzu eine neue Regelung durch den Beitragsdienst gefunden werden.
Wie gehen Zweitwohnungsbesitzer vor, um ihre Zweitwohnungsgebühr loszuwerden?
Erst im Juni 2020 wird es eine endgültige Regelung zum Ende der Funkkonzessionen für einen Zweitwohnsitz geben. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht nun entschieden hat, dass die Zahlung von Zweitwohnungsbeiträgen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dürfen Sie Ihre Zahlungen nicht einfach einstellen. Wenn Sie Ihren Beitrag bereits mehrmals bezahlt haben, müssen Sie einen bezahlen Antrag auf Befreiung vom Zweitwohnsitz Position.
Eine Ausnahme ist jedoch nur möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Der Antragsteller wird beim Einwohnermeldeamt mit Haupt- und Nebenwohnsitz gemeldet.
- Haupt- und Nebenwohnsitz werden im Beitragsservice des Antragstellers registriert.
Wenn dies der Fall ist, können Sie das folgende Formular ausfüllen, um eine Befreiung von der Rundfunkgebühr für Ihre Zweitwohnung zu erhalten: Befreiung von der Rundfunkgebühr für eine Zweitwohnung
Fügen Sie einen hinzu Bescheinigung der Zulassungsbehörde in dem es zeigt, dass es tatsächlich Ihr zweites Zuhause ist. Darüber hinaus benötigt der Beitragsdienst auch die Beitragsnummer für den Haupt- und Nebenwohnsitz.
Erfahre die Beitragsnummer für den Sendebeitrag
Die Beitragsnummer entspricht einer Kundennummer im Beitragsservice. Diese Nummer benötigen Sie immer, wenn Sie mit “ beginnenBeitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio„Ich melde mich. Wenn Sie die Sendenummer vergessen haben, gibt es drei Möglichkeiten, dies herauszufinden.
- Telefonisch anfragen unter 01806-99955510 (0,20 € / Minute. Aus dem dt. Festnetz 0,60 € / Minute. Für Mobilfunkgespräche)
- Überprüfen Sie die Bankkopie. Jede Ladung von „ARD ZDF Deutschland Hörfunkdienst„Er muss zum Zwecke der Zahlung Ihre persönliche Beitragsnummer enthalten.
- Überprüfen Sie die Briefe der Post. Die Beitragsnummer finden Sie in der Regel oben rechts auf dem Briefkopf.
Können Beiträge nachträglich eingezogen werden?
Die Lizenzgebühr für Zweitwohnungen kann nicht rückwirkend zurückerstattet werden. Anders verhält es sich, wenn Sie in der Vergangenheit bereits Widerspruch gegen die mehrfache Zahlung der Übermittlungsgebühr eingelegt haben.
Weitere Leitfäden zu den Übertragungsgebühren finden Sie hier:
- Berater: GEZ-Beschluss – die Sendegebühr ist verfassungsgemäß!
- Berater: GEZ-Konto ändern: Kontodaten für Übermittlungskosten ändern
- Berater: GEZ umgehen – kann die Zahlung der Übertragungsgebühr vermieden werden?
- Berater: Abzug der GEZ von der Steuer – geht das?