Die Annahme einer Bestellung wird oft auch als Auftragsbestätigung bezeichnet. Beide Begriffe bedeuten eine in der Regel von einem Verkäufer abgegebene Willenserklärung, mit der die Lieferung der bestellten Produkte zu den angegebenen Bedingungen garantiert wird. Wir erklären hier genau, wann eine Auftragsannahme erforderlich ist und welchen Inhalt diese haben soll.
Was ist der Zweck der Annahme einer Bestellung?
Die Annahme der Bestellung oder die Auftragsbestätigung stellt die Bestellung vom Verkäufer annehmen Sie ist rechtlich erforderlich, wenn ein Kaufvertrag nicht erst durch ein Angebot und die anschließende Annahme des Angebots (Bestellung) zustande kommt.
Die Auftragsannahme kann daher auch als Bestätigung der Auftragsannahme definiert werden. Schließlich stellt sie eine Bestätigung des Auftragnehmers dar, dass er bestimmte vertragliche Verpflichtungen übernimmt und diese vereinbarungsgemäß erfüllt. Um zu verstehen, warum es notwendig ist, die Bestellung anzunehmen, ist es wichtig, genauer zu verstehen, unter welchen Bedingungen Verträge (Käufe) überhaupt zustande kommen können.
Vertragsabschluss und Auftragsannahme
Grundsätzlich werden insbesondere Marktverträge genannt bilaterale Rechtsgeschäfte Dar. Sie kommen zwei identische Absichtserklärungen (Angebot und Annahme). Angebot und Annahme müssen in Bezug aufeinander erfolgen. Darüber hinaus müssen sie einen Konsens über die wesentlichen Vertragsbestandteile erzielen.
Daraus ergibt sich: Grundsätzlich reichen Angebot und Annahme aus, um einen wirksamen Vertrag zwischen zwei Parteien zu erreichen. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Lieferung und Abnahme nicht ausreichen. In diesen Fällen bedarf es neben Angebot und Annahme einer dritten Willenserklärung: der Annahme der Bestellung.
Annahme der Bestellung als Ergänzung zum Angebot und Annahme
Wie wir bereits gesehen haben, reichen für die Vertragserfüllung in der Regel zwei identische Willenserklärungen (Angebot und Annahme) aus. Der Vertragsabschluss kann in etwa so aussehen:
Beispiel für einen Vertrag
Verkäufer A schickt Kunde B eine E-Mail, in der er schriftlich 10 bestimmte Bügeleisen zum Gesamtpreis von 500 Euro inklusive Versandkosten anbietet. Ein Angebot können Sie hier einsehen. B möchte das Angebot annehmen und A benachrichtigen „Ich möchte die Bügeleisen zum angegebenen Gesamtpreis bestellen„Dies ist als Annahme des Angebots zu werten. Ein Vertrag kam durch zwei gleichlautende Willenserklärungen zustande.
Es gibt jedoch auch Fälle, in denen ein Vertrag nicht nur durch Angebot und Annahme zustande kommt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Vertragspartner (zB der Verkäufer) ein Angebot abgegeben hat, die Gegenpartei (hier: der Käufer) das Angebot jedoch geändert oder zu spät angenommen hat. In diesen Fällen gibt es einen Die Annahme der Bestellung ist für eine neue Bestätigung erforderlichDie
Bestellung aufgrund von Änderungen annehmen
Macht der Verkäufer seinem Kunden ein Angebot und nimmt der Kunde das Angebot an, liegen zwei entsprechende Willenserklärungen vor. Die erste Absichtserklärung erscheint im Angebot. Die zweite Willenserklärung stellt die Annahme des Angebots zu den vom Verkäufer angegebenen Bedingungen dar.
Beispiel für die Annahme eines Angebots mit Änderungen
Macht der Käufer seinem Kunden jedoch ein Angebot und nimmt er das Angebot nur mit Änderungen an, gibt es zunächst keine zwei entsprechenden Absichtserklärungen: Während der Verkäufer anbietet, ein X-Produkt zu einem Preis von beispielsweise 100 Euro zu verkaufen, a Käufer erklärt, dass das Produkt für 90 Euro abnehmen möchte. In diesem Fall ist es erforderlich, die Bestellung des Verkäufers ausdrücklich anzunehmen, damit ein Vertrag geschlossen werden kann.
Aus rechtlicher Sicht endet hier die geänderte Annahme des Angebots Neues Angebot Die Annahme der Bestellung durch den Verkäufer ist wiederum die Annahme des neuen Angebots.
Auftragsannahme wegen verspäteter Annahme
Auch die nicht rechtzeitige Annahme des Angebots kann eine Annahme der Bestellung durch den Partner erforderlich machen. Dies kann passieren, wenn das ursprüngliche Angebot zeitlich begrenzt war.
Beispiel für verspätete Annahme eines Angebots
Lieferant A macht Kunde B ein Angebot und beschränkt es auf den 15. März. Erst am 20. März, Teil B mit „Ich akzeptiere das Angebot zu den genannten Bedingungen„.
In diesem Fall kann der Vertragsschluss durch die verspätete Annahme von B nicht mehr erfolgen. Außerdem hatte A sein Angebot bis zum 15. März befristet. Reichte zum Vertragsschluss nur die Annahme von B aus, wäre A verpflichtet, die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen und sein Angebot trotz verspäteter Annahme aufrechtzuerhalten. Dies wiederum würde A ungerechtfertigt benachteiligen.
Es gilt: Nimmt eine Vertragspartei ein befristetes Angebot verspätet an, muss die andere Vertragspartei die Bestellung annehmen. Wenn der Kunde sein ursprüngliches Angebot nicht über die Frist hinaus behalten möchte, kann er dies tun Natürlich können Sie den Vertragsabschluss auch verweigernDie
Bestellung auf Bestellung ohne vorheriges Angebot annehmen
Eine Annahme der Bestellung ist auch dann erforderlich, wenn der Kunde eine Bestellung aufgibt, ohne zuvor ein Angebot erhalten zu haben. Dies kann beispielsweise passieren, wenn eine Geschäftsbeziehung schon länger besteht.
Ein Beispiel
Der Kunde erklärt: „Ich möchte Produkt X auf die bekannten Bedingungen umstellen„.
Der Kunde verweist auf eine frühere Bestellung. Es liegt jedoch kein ausdrückliches Angebot des Verkäufers vor. Daher ist man zweite positive Willenserklärung in Form der Auftragsannahme für den Vertragsabschluss erforderlich. Möchte der Verkäufer die Bestellung jedoch nicht ausführen, kann er diese selbstverständlich ablehnen oder seinem Kunden ein neues Angebot unterbreiten.
Was sollte die Auftragsannahme beinhalten?
Liegt einer der oben genannten Fälle vor und kann der Vertrag erst mit Annahme der Bestellung durch den Verkäufer zustande kommen, sollte dieser folgende Punkte enthalten:
- Es soll die Bereitschaft signalisieren, den Auftrag definitiv auszuführen &
- Genaue Bezeichnung aller für den Vertragsschluss notwendigen Punkte (Vertragsgegenstand, Honorar, Ausführungszeit)