Als Grau- oder Parallelimport wird in erster Linie die gewerbliche Einfuhr von Waren bezeichnet, die nicht vom jeweiligen Warenhersteller oder dessen Vertretern zugelassen sind. Je nach Herkunftsland kann dieser Vorgang teils legal, teils illegal sein.
Was ist der Zweck von Grau- oder Parallelimporten?
Wenn eine graue oder parallele Eingabe durchgeführt wird, soll dies: offizielles Vertriebsnetz des jeweiligen Warenherstellers bewusst umgehenDieser Ansatz wird gewählt, um aufgrund der Preispolitik im Ausland aufgrund der dortigen Steuerunterschiede Waren günstiger einkaufen und verkaufen zu können.
In der Literatur wird insbesondere zwischen parallelen Einführungen und grauen Einführungen unterschieden. Das Konzept des Parallelimports betont, dass Waren in ihrem Herkunftsland zu einem niedrigeren Preis verkauft werden als in einem Ausfuhrland. Grauimporte hingegen treten auf, wenn zwischen zwei Exportländern große Preisunterschiede bestehen.
In beiden Fällen ist das Problem jedoch, dass Verkaufspreise für identisches Produkt unterscheiden sich zwischen den LändernWird ein Produkt beispielsweise in Deutschland zu einem hohen Preis verkauft, nutzt der Importeur Preisvorteile in einem anderen Land, um das Produkt günstiger einzukaufen. Der Einkauf erfolgt jedoch nicht mit Hilfe des Warenherstellers, sondern über andere, informelle Kanäle. Hat der Importeur das Produkt auf diese Weise günstig nach Deutschland importiert, kann er den gewonnenen Preisvorteil beim Verkauf an die Kunden weitergeben oder seine persönliche Gewinnspanne durch den Verkauf zum Normalpreis in Deutschland maximieren.
Legal oder illegal: Das Herkunftsland entscheidet
Ob die graue Einfuhr von Waren legal oder illegal ist, hängt vom Herkunftsland der jeweiligen Waren ab. Wenn ein in diesem Land verkauftes Produkt aus einem EU-Land stammt und grundsätzlich legaler Handel ist, ist die Einfuhr des Produkts nicht illegal – auch wenn das Vertriebsnetz des Herstellers umgangen wird. Grauimporte sind in dieser Konstellation nicht verboten.
Stammt ein Produkt hingegen nicht aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, stellt der graue Import einen markenrechtlich verbotenen Parallelimport dar. Letztlich dürfen echte Markenprodukte nur dann in der EU verkauft werden, wenn sie mit Zustimmung des Herstellers oder Markeninhabers zum ersten Mal in einem Jahr in die EU eingereist sind.