Wer Waren von außerhalb der EU mitbringt oder per Post erhält, muss möglicherweise Zölle und die sogenannte Einfuhrsteuer zahlen. Viele Reisende und Online-Shopper wissen, dass Gebühren anfallen, aber der Zweck und die Höhe der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist vielen unbekannt.
Wir erklären hier, wie hoch die Steuer auf Produkte aus Drittstaaten ist und wie hoch sie ist.
Wichtiger Hinweis ab 1. Juli 2021:
Die Einfuhrabgabenfreigrenze gilt ab dem 1. Juli 2021 nicht mehr. Ab sofort wird die Einfuhrumsatzsteuer ab dem ersten Cent erhoben. Die bisherige Freigrenze von rund 22 Euro gilt nicht mehr.
Einführung der Umsatzsteuer: Was ist das?
Entgegen vieler Meinungen betrifft die Einfuhrsteuer nicht nur international tätige Unternehmen. Stattdessen kann sie auch für Souvenirs aus Nicht-EU-Ländern oder Warensendungen erhoben werden. Schließlich soll die von der Zollverwaltung erhobene Steuerabgabe auch auf internationaler Ebene für mehr Steuergerechtigkeit sorgen.
Grund für die Besteuerung ist die Tatsache, dass viele außerhalb der EU erworbene Waren nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Die Umsatzsteuer wiederum ist eine Steuer, die immer beim Verbrauch oder Verkauf von Waren sowie bei Erbringung von Dienstleistungen in Deutschland und bei Lieferungen innerhalb der EU zu entrichten ist.
Daher können aus Drittstaaten importierte Produkte unter Umständen einen ungerechtfertigten Steuervorteil gegenüber Produkten haben, die innerhalb der EU befördert werden, und zum Ausgleich wird vom Zoll eine mit der Umsatzsteuer nahezu identische Abgabe in Form der Umsatzsteuer erhoben bei der Einfuhr solcher Produkte.
Wer muss Einfuhrsteuer zahlen?
Nicht nur Unternehmen, die Waren von außerhalb der EU importieren, müssen auf diese Produkte Umsatzsteuer zahlen. Vielmehr kann die Einfuhrumsatzsteuer auch für Urlaubssouvenirs oder Online-Bestellungen aus dem Ausland berechnet werden.
Die Steuer gilt jedoch nicht für alle per Post abgeholten oder auf Reisen beförderten Waren. Stattdessen werden Rechte eingeräumt, deren Einhaltung keine zusätzliche Besteuerung der bestellten oder mit ihnen transportierten Ware erfordert.Die hier geltenden Freigrenzen hängen davon ab, ob die Ware persönlich aus dem Ausland eingeführt oder per Post empfangen wurde:
- Wird Ware aus einem Drittland Gepäcktransport ist für Flug- und Seereisende Zulage 430 Euro vorgesehen. Übersteigt der Wert der angebotenen Ware diese Grenze nicht, sind keine Gebühren zu zahlen. Bei Überschreitung des Wertes werden bei der Einfuhr Zölle und Umsatzsteuer fällig.
- Wird Ware über das Internet von a Kaufleute Wenn Sie aus einem Drittland bestellen, müssen Sie bei der Einfuhr Umsatzsteuer und ggf. Zoll zahlen.
- Wird die Ware von einer natürlichen Person aus einem Drittland geschenkt erhalten, ist die Einfuhrumsatzsteuer nur zu entrichten, wenn der Wert der erhaltenen Korrespondenz 45 Euro übersteigt.
Wie hoch ist die Einfuhrumsatzsteuer?
Wie bereits erwähnt, soll die Einfuhrumsatzsteuer die nicht entrichtete Umsatzsteuer auf Produkte aus Nicht-EU-Ländern ersetzen und beläuft sich daher auf 19 bzw. 7 Prozent. Der für ein Produkt bezahlte Kaufpreis ist jedoch nicht der einzige ausschlaggebende Faktor bei der Berechnung der genauen Menge
- Zuerst bestimmen die Zollbehörden die relativer WarenwertDieser ist jedoch nicht identisch mit dem Verkaufspreis und beinhaltet auch Versand- und Bearbeitungskosten sowie eventuell anfallende ausländische Steuern. Der so ermittelte Warenwert stellt den sog Zollwert von einem guten.
- Zusätzlich Zollwert Waren müssen jetzt möglicherweise auftauchen Einfuhrzölle und für bestimmte Produkte (zB Tabak, Kaffee oder Alkohol) Verbrauchsteuer Kann hinzugefügt werden
- Der so ermittelte Betrag (Zollwert + Zoll + Verbrauchsteuer) stellt nun den Umsatzsteuerbemessungsgrundlage bei der Einfuhr vertreten.
- Auf der Grundlage der festgestellten Bemessungsgrundlage beträgt die Einfuhrsteuer auf Einfuhren grundsätzlich 19 Prozent wird geschätzt. Für einige Produkte (insbesondere Zeitungen, Lebensmittel und Bücher) wird sie jedoch auf 7 % reduziert.
Einführung der Umsatzsteuer in wenigen Worten:
- Warenwert inkl. Transport- bzw. Versandkosten und allfälliger ausländischer Steuern = Zollwert
- Zollwert + allfällige Abgaben + allfällige Verbrauchsteuern = Bewertungsgrundlage
- 19 bzw. 7 Prozent der Bemessungsgrundlage = Einfuhrumsatzsteuer
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Verantwortungsverweigerung:
Trotz intensiver Recherche ist diese Liste der Zoll- und Einreisebestimmungen unvollständig und nicht immer aktuell. Im Zweifelsfall kann nur der Zoll verbindliche Auskunft geben. Dieser Artikel ist nicht als Rechtsberatung gedacht. Jegliche Haftungsansprüche gegen den Autor dieses Artikels sind ausgeschlossen.
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