Online-Shopping ist nicht nur bequem, sondern eröffnet den Verbrauchern auch viele bequeme Möglichkeiten. So lassen sich nicht nur die Preise verschiedener Anbieter bequem von zu Hause aus vergleichen, sondern die Lieblinge, die man nicht geliebt hat, können auch innerhalb eines bestimmten Zeitraums zurückgegeben werden. Hier zeigen wir, worauf Online-Shopper achten sollten und welche weiteren Features Online-Verträge haben.
- Verbraucher haben eine 14-tägige Widerrufsfrist für online bestellte Produkte.
- Der Widerruf muss ausdrücklich schriftlich erklärt werden.
- Nimmt der Händler diese nicht freiwillig an, trägt der Käufer die Rücksendekosten.
Der Fernabsatzvertrag und seine Besonderheiten
Wer beispielsweise online oder telefonisch Produkte bestellt, schließt mit dem Verkäufer einen Vertrag ab – wie es auch in einem Geschäft der Fall wäre. Für den Fall, dass etwas aus der Ferne bestellt wird, sieht das Gesetz jedoch andere verbraucherfreundliche Regelungen vor.
Voraussetzung für die Anwendung dieser Regeln ist jedoch das Bestehen eines Fernabsatzvertrages.
- es ist eins Vertrag zwischen Verbraucher und Unternehmer handelt und
- sowohl für die Vertragsverhandlung als auch für die Auftragsvergabe nur Mittel der Fernkommunikation (zB Brief, Liste, Telefon, Fax, E-Mail oder SMS) und sich niemals gegenüberstehen.
Folglich gelten die Vorschriften für Fernabsatzverträge nicht, wenn beide Parteien Unternehmer oder Verbraucher im Sinne des BGB sind.
Wer ist Unternehmer und wer Verbraucher?
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
ist jemand, der ein Rechtsgeschäft überwiegend zu privaten Zwecken abschließt. Schließt eine Person jedoch ein Rechtsgeschäft in Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit ab, handelt sie als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
(1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(2) Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die berechtigt ist, Rechte und Verpflichtungen zu erwerben.
Die
Grundvoraussetzung für die Anwendung der Vorschriften über Fernabsatzverträge ist jedoch der Abschluss eines Vertrages zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher.
Das heisst: Bestellt ein Händler in einem Online-Shop Büroausstattung für seine Geschäftsräume, gelten die Fernabsatzregelungen nicht. Schließlich agieren hier sowohl der Ladenbesitzer als auch der Kaufmann als Unternehmer.
Bestellt der Gewerbetreibende jedoch Möbel für sein Privathaus, gelten die Regelungen zum Fernabsatzvertrag. Immerhin tritt der Ladenbesitzer beim Verkauf weiterhin als Unternehmer auf, der Kaufmann möchte die Möbel jedoch für private Zwecke kaufen – er handelt also als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
Die Regelungen zum Fernabsatzvertrag gelten daher auch dann nicht, wenn beide Parteien Verbraucher sind. Dies kann beispielsweise passieren, wenn Sie Produkte bei eBay oder ähnlichen Plattformen kaufen.
Fernabsatzgesetz – Rücksendungen werden erleichtert
Liegt jedoch ein Fernabsatzvertrag vor, profitiert der Verbraucher davon – insbesondere, wenn es um die Rücksendung bestellter Waren geht. Letztendlich erlaubt das Gesetz dem Einzelhandelskäufer nicht, Waren umzutauschen oder zurückzugeben, selbst wenn er nicht zufrieden ist. Hier ist der Verbraucher allein auf die Kulanz des Gewerbetreibenden angewiesen.
Anders verhält es sich jedoch bei Produkten, die aus der Ferne bestellt werden:
Das Gesetz sieht ein besonderes Widerrufsrecht vor, das es dem Kunden ermöglicht, die Produkte innerhalb von 14 Tagen nach Versand an den Händler zurückzusenden und den Kaufpreis zu erstatten. Die Gründe für die Rücksendung müssen nicht angegeben werden, so dass der Käufer auch dann vom Vertrag zurücktreten kann, wenn ihm die bestellte Ware einfach nicht gefällt.
Dennoch müssen ein paar Punkte beachtet werden, damit die Rückfahrt reibungslos verläuft:
Die Rücktrittserklärung
Wie bereits erwähnt, hat der Verbraucher nach Abschluss eines Fernabsatzvertrages die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten. Tut er es fristgerecht, ist er nicht mehr an den Vertrag gebunden und bekommt sein Geld zurück – dieses wird auf 2 312 g, 355 BGB festgesetzt.
Während nach der bisherigen Rechtslage zur Ausübung des Widerrufsrechts die unkommentierte Rücksendung der Ware an den Verkäufer ausreichte, muss der Widerruf heute ausdrücklich erklärt werden. Dies kann häufig mit einem Muster-Widerrufsformular erfolgen, sofern der Unternehmer eines zur Verfügung stellt. Wird ein solches Formular vom Verkäufer nicht übermittelt, genügt eine einfache Erklärung in Textform, aus der der Wunsch erwächst, an den Vertrag nicht mehr gebunden zu sein.
Die Widerrufserklärung kann beispielsweise per Fax, E-Mail oder Brief erfolgen und muss nicht zwingend vom Absender unterschrieben werden. Die Widerrufserklärung muss jedoch enthalten:
- Name, Anschrift und E-Mail-Adresse des Verkäufers
- Der Antrag: „Ich widerrufe den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren / die Erbringung der folgenden Dienstleistungen„
- Name der bestellten Produkte, einschließlich Bestellnummer und Preis
- Datum der Bestellung
- Name und Anschrift des Käufers
- Bei schriftlichem Widerruf die Unterschrift des Käufers
Widerrufsfrist
Damit die Kaufpreiserstattung funktioniert, muss die Widerrufserklärung rechtzeitig abgegeben werden. Nach den Artikeln 355 (2) und 356 (2) hat der Verbraucher dazu in der Regel 14 Tage nach Erhalt der Produkte Zeit.
Etwas anderes gilt, wenn der Unternehmer den Verbraucher nicht über das Widerrufsrecht informiert hat. In diesem Fall verlängert sich die Widerrufsfrist sogar auf zwölf Monate und 14 Tage ab Erhalt der Ware.
Rücksendekosten und Rücksendepreis
Hat der Verbraucher vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht, also eine Widerrufserklärung abgegeben, ist er verpflichtet, die Ware innerhalb von 14 Tagen an den Verkäufer zurückzusenden. Der Verkäufer ist zur Rückerstattung des Kaufpreises verpflichtet. Dafür hat er jedoch genügend Zeit, bis er die Ware erhält oder der Verbraucher den Versand nachweist.
Es ist auch zu beachten, dass Die Kosten der Rückerstattung trägt grundsätzlich der Käufer – dies bestimmt sich nach Artikel 357 (6). Etwas anderes gilt, wenn der Unternehmer den Käufer nicht vorab auf seine Kostentragungspflicht hingewiesen hat oder freiwillig die Versandkosten übernimmt.
Entschädigung für unverpackte Produkte?
Der Verbraucher hat grundsätzlich keine Ersatzpflicht, wenn er die bestellte Ware ausgepackt, untersucht und untersucht hat. Etwas anderes gilt nur, wenn durch die Handhabung der Ware ein Wertverlust entstanden ist.
Generell sollte es daher so sein, dass die bestellte Ware nur insoweit genutzt und getestet werden kann, als dies im Ladengeschäft der Fall wäre. Sollten die bestellten Produkte deutliche Gebrauchsspuren aufweisen, kann dies zu einer Ersatzpflicht führen.
aber: Wenn der Unternehmer den Verbraucher nicht über das Widerrufsrecht informiert hat, besteht keine Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz.
Achtung, Ausnahmen!
Allerdings regelt § 312g Abs. 2 BGB bestimmte Ausnahmen, für die das einfache Widerrufsrecht nicht gelten soll – auch wenn es sich grundsätzlich um einen Fernabsatzvertrag handelt.
- Nach Reienfolge
- Verderblicher Waren
- Versiegelte Produkte, die aus hygienischen Gründen nicht zur Rückgabe geeignet sind (Kosmetik)
- Periodische und unversiegelte CDs und Datenträger
In diesen Fällen kann sich der Verbraucher nicht auf das gesetzliche Widerrufsrecht berufen. Natürlich können Sie auch weiterhin mangelhafte oder fehlerhafte Produkte reklamieren.
Video: Wissenswertes über Börsen
Im Video unten sind die hier besprochenen Themen noch einmal übersichtlich zusammengefasst.