Rund 30 Millionen Kunden entscheiden sich regelmäßig dafür, easy-Produkte online zu bestellen. Kein Wunder: Außerdem können Sie rund um die Uhr bequem stöbern und shoppen – und wenn Ihnen ein Produkt nicht gefällt, können Sie es dank des Widerrufsrechts des Verbrauchers einfach an den Verkäufer zurücksenden.
Was aber, wenn die bereits bezahlte Ware nicht einmal beim Verbraucher ankommt? Obwohl der überwiegende Teil des Online-Shoppings reibungslos verläuft, gibt es immer wieder Fälle, in denen die bezahlte Bestellung verloren geht oder aus anderen Gründen nicht geliefert wird. Wir zeigen auf, welche Möglichkeiten Verbraucher haben, wenn die bestellten Produkte nicht geliefert werden und was dabei zu beachten ist.
Verpflichtung, das Eigentum des Verkäufers zu erwerben
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Kaufrecht ergeben: Ist zwischen Käufer und Verkäufer ein echter Kaufvertrag geschlossen worden, ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die entsprechende Ware zu liefern und diese in Eigentum zu übertragen – 3 433 BGBDabei spielt es keine Rolle, ob der Vertragsschluss online, telefonisch oder persönlich im Laden des Verkäufers erfolgt ist.
Beim Online-Shopping ist allerdings auch klar, dass die Ware mangels persönlichem Kontakt nicht sofort geliefert werden kann. Schließlich muss das ausgewählte Produkt zunächst per Post an den Kunden gesendet werden.
Dies darf sich der Verkäufer jedoch nicht auf unbestimmte Zeit erlauben. Darüber hinaus müssen Online-Shops für alle von ihnen angebotenen Produkte ein Lieferdatum festlegen. Ist hier ein Produkt zum Beispiel als „sofort verfügbar„Sehr gut, es muss sofort und zum Listenpreis versandbereit gehalten werden.
Noch ärgerlicher ist es, wenn auch nach Ablauf des angegebenen Liefertermins kein Produkt beim Kunden angekommen ist – dies gilt insbesondere dann, wenn das bestellte Produkt bereits im Voraus bezahlt wurde.
Verbraucher müssen jedoch vom Verkäufer nicht auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Schließlich gilt: Liefert der Verkäufer trotz erneuter Aufforderung durch den Verbraucher nicht, kann der Kunde unter Umständen vom Kaufvertrag zurücktreten oder sogar weitreichende Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen.
Legen Sie eine Nachfrist für die Lieferung fest
Will die bestellte Ware den Käufer einfach nicht erreichen, lohnt es sich in der Regel, den Händler zu kontaktieren. Darüber hinaus ist dies auch erforderlich, um bei dauerhafter Nichtlieferung weitere Schritte einleiten zu können.
Obwohl seriöse Online-Händler sich in der Regel schnell um die Anliegen ihrer Kunden kümmern, wenn nach dem fälligen Liefertermin keine Ware eingetroffen ist, muss der Händler in diesem Fall Für die Fertigstellung der Lieferung kann eine ausdrückliche Frist gesetzt werdenUm die Frist später nachweisen zu können, empfiehlt es sich, uns per E-Mail oder Telefon zu kontaktieren.
Setzen Sie eine angemessene Frist:
Die Frist zur Fertigstellung der Lieferung muss angemessen sein. Welcher Zeitraum angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab. Bei der Fristsetzung kann sich der Käufer jedoch an der ursprünglich gesetzten Lieferfrist orientieren.
Eine Aufforderung an den Verkäufer zur Lieferung kann wie folgt aussehen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe mit Ihnen einen Kaufvertrag abgeschlossen (Datum).
Trotz Zahlung des Kaufpreises in Höhe (Preis) am (Datum) habe ich die bestellte Ware (Bestellnummer/Artikelnummer), (Artikelbeschreibung) noch nicht erhalten.Ich bitte Sie daher, mir den Artikel spätestens (konkretes Datum, ca. 10 Tage in der Zukunft) zuzustellen.
Grüße,
(Unterschrift)
Diese Anfrage ist notwendig, damit Sie weitere (rechtliche) Schritte einleiten können, falls der Händler trotz Frist nicht liefert.
Rücktritt vom Kaufvertrag

Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Hat der Händler die bestellte Ware trotz Fristablauf nicht zurückgeschickt, hat der Verbraucher viele Möglichkeiten. Eine dieser Möglichkeiten besteht darin, von dem mit dem Verkäufer geschlossenen Kaufvertrag zurückzutreten.
Der Rücktritt ermöglicht dem Kunden, vom ursprünglich vereinbarten Kaufvertrag abzubrechen und den bereits bezahlten Kaufpreis einzufordern. Bei Ausübung des Widerrufsrechts erlischt selbstverständlich auch das Recht zur Lieferung der Kaufsache. Daher sollte sich der Verbraucher nur dann auf das Widerrufsrecht berufen, wenn er aufgrund der Verzögerung kein Interesse mehr an den bestellten Produkten hat.
Die Rücktrittserklärung ist wie bei der Aufforderung zur Nachlieferung schriftlich an den Verkäufer zu richten. Zur besseren Information wird empfohlen, die Widerrufserklärung zu senden per EinschreibenDie
Die Widerrufserklärung kann wie folgt formuliert werden:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bereits am (Datum) habe ich Sie per Post / E-Mail gebeten, mir die von Ihnen bestellten Produkte (Bestellnummer / Artikelnummer) bis spätestens (Termin) zu liefern (Datum).Leider habe ich trotz Fristablauf keine Warenlieferung erhalten.
Aus diesem Grund widerrufe ich den am (Bestelldatum) abgeschlossenen Kaufvertrag und bitte Sie, den Kaufpreis in Höhe von (Preis) auf mein unten aufgeführtes Bankkonto bis (konkretes Datum, ca. 10 Tage in der Zukunft) um zu überweisen wie neu.
(Bankkonto Daten)
Grüße
(Unterschrift)
Übrigens: Die Möglichkeit zum Rücktritt vom Kaufvertrag besteht auch, wenn der Händler behauptet, dass der Paketdienst die Nichtlieferung zu vertreten hat.
Erfüllung des Lieferanspruchs
Liefert der Händler trotz Festsetzung einer angemessenen Nachlieferfrist nicht, muss der Käufer selbstverständlich nicht automatisch auf die bestellte Ware verzichten. Schließlich ist die Lieferung aufgrund des abgeschlossenen Kaufvertrages berechtigt. Der Händler kann sich hier ohne triftigen Grund der Lieferpflicht nicht entziehen.
Ist er seiner Verpflichtung zur Nachlieferung noch nicht nachgekommen, empfiehlt es sich, das Lieferverlangen auf dem Rechtsweg und mit anwaltlicher Hilfe durchzusetzen.
Gleiches gilt, wenn der Unternehmer den Kaufpreis trotz Widerrufserklärung nicht zurückgeben möchte.
Wenn der Händler kein Produkt liefert und den Kaufpreis nicht zurückgibt, kann es sich um Betrug handeln. In diesem Fall kann der Händler bei jeder Polizeidienststelle strafrechtlich verfolgt werden.
Schadensersatz wegen Nichtlieferung
Anstatt den Rücktritt vom Kaufvertrag zu erklären oder (mit Rechtsbeistand) ein Lieferverlangen aufzuerlegen, kann der Käufer bei Nichtlieferung alternativ Schadensersatz verlangen.
Auch in diesem Fall wird das Vertragsverhältnis so behandelt, als wäre nie ein Vertrag zustande gekommen. Das bedeutet: Der Verkäufer muss keine Ware mehr liefern, der Käufer kann die Lieferung nicht mehr verlangen und der bereits bezahlte Kaufpreis muss zurückerstattet werden. Darüber hinaus kann der Käufer auch Ersatz des durch die Nichtlieferung entstandenen Schadens verlangen.
Analog zum Widerruf des Vertrages müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, um Schadenersatz geltend zu machen:
- Es wurde ein echter Kaufvertrag abgeschlossen.
- Der Verkäufer hätte die Ware liefern sollen – es erfolgte jedoch keine Lieferung.
- Der Käufer hat dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nachlieferung gesetzt – auch diese war erfolglos.
- Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen kann der Käufer Ersatz des durch die Nichtlieferung entstandenen Schadens verlangen. Hier können Schäden beispielsweise durch Kosten durch Nichterhalt der Ware oder durch die Lieferung eines teureren Ersatzartikels verursacht werden.
Akzeptieren Sie Ersatzprodukte?
Verzögerungen bei der Lieferung bestellter Waren können oft damit zusammenhängen, dass das bestellte Produkt dem Verkäufer nicht zur Verfügung steht – er hat mehr Produkte verkauft, als es tatsächlich war.
Gelegentlich bieten Händler dem Kunden Ersatzprodukte mit gleichen oder ähnlichen Eigenschaften an. Es liegt jedoch an ihm, ob der Kunde dieses Angebot annehmen möchte. Aus rechtlicher Sicht kann er letztlich darauf bestehen, die ursprünglich bestellten Produkte zu liefern – er muss kein Alternativprodukt akzeptieren.
Liefert der Verkäufer trotzdem oder ohne Rücksprache ein Ersatzprodukt, muss der Verbraucher dieses nicht annehmen und kann weiterhin auf seinem ursprünglichen Lieferverlangen bestehen.
Geht die Ware während des Versands verloren?
Gelegentlich kann der Verkäufer die fehlende Lieferung damit rechtfertigen, dass die bestellte Ware ist während des Versands verloren gegangenDie
Bitte beachten Sie dann: Hat ein Verbraucher die Ware bei einem gewerblichen Anbieter gekauft, trägt grundsätzlich der Verkäufer das Versandrisiko. Bei Verlust oder Beschädigung muss der Händler den Kaufpreis zurückerstatten oder erneut liefern. Ist der Händler dazu nicht bereit, kann sogar mit anwaltlicher Hilfe eine Auslieferungs- oder Nachlieferungspflicht auferlegt werden.
Wird jedoch ein Kauf zwischen Einzelpersonen getätigt, trägt der Käufer grundsätzlich das Versandrisiko. Der private Verkäufer muss lediglich beweisen, dass er den Artikel tatsächlich versendet hat. Daher kann es hilfreich sein, bei Privatkäufen mindestens eine sichere Versandart auszuwählen. Bei Verlust oder Beschädigung der bestellten Ware während des Transports steht dem Käufer zumindest ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Transportunternehmen zu.