Alle Carsharing-Anbieter, auch private Carsharing-Netzwerke, bieten ihren Mietern Versicherungsschutz für die Dauer der Nutzung. Der Umfang und die Kosten der Versicherung variieren jedoch je nach Leistung erheblich. In diesem Artikel haben wir zusammengefasst, was Sie über die Carsharing-Versicherung wissen müssen.
Welche Versicherung gibt es?
Kommt es bei der Anmietung zu einem Unfall oder wird ein Auto von Dritten gestohlen oder beschädigt, gilt in der Regel die Voll-, Teil- oder Teilhaftpflichtversicherung des Anbieters. Wenn Sie ein Auto über einen längeren Zeitraum mieten, erhalten Sie häufig ein Anschreiben, das Ihnen im Pannenfall ausgehändigt wird. kostenloser Analyseservice Bietet.
Versicherungskosten & Zuzahlung im Schadensfall
Bei Carsharing und Carsharing mit festen Stationen sind die Kosten für den Versicherungsschutz in der Regel gleich im Mietpreis enthaltenSie zahlen also die Miete und müssen sich nicht um zusätzliche Versicherungen kümmern.
Bei einem privaten Carsharing kann bzw. sollte die Zusatzversicherung vom Mieter abgeschlossen und bezahlt werden. Hier wird in der Regel alle 24 Stunden ein fester Betrag zur Miete festgelegt. In diesem Fall wird die Versicherung durch einfache Überweisung der Versicherungssumme abgewickelt.
Es kommt normalerweise im Schadensfall maximale Zuzahlung für Mieter im Durchschnitt rund 1.000,00 €, können aber auch deutlich davon abweichen. Bei einigen Carsharing-Anbietern kann der persönliche Anteil um eine Jahresgebühr reduziert werden. Die Konditionen für den Rabatt variieren je nach Anbieter.
So verhalten Sie sich bei einem Unfall richtig
Wenn Sie nach einem Unfall den Unfallort gesichert haben und wahrscheinlich die Polizei und/oder Feuerwehr verständigt haben, sind Sie bei den meisten Carsharing-Diensten verpflichtet, den Kundendienst anzurufen.
Im Auto finden Sie in der Regel einen Unfallbericht, den Sie ausfüllen und an den Carsharing-Dienst senden müssen.
Wichtig: Unterschreiben Sie kein Schuldbekenntnis!
Unterschreiben Sie niemals eine Schuldanerkennung, da Ihr Carsharing-Anbieter Ihnen in diesem Fall die Wirkung des Versicherungsschutzes verweigern kann.