Ansprüche halten nicht ewig. Im Gegenteil, sie unterliegen dem sogenannten Paragraphen und können nach einer gewissen Zeit nicht mehr gerichtlich vollstreckt werden. Konkret heißt das: Ist die Forderung verjährt, kann der Schuldner die Zahlung verweigern. Obwohl der Gläubiger ihn weiterhin zur Zahlung auffordern kann, kann er die Geldforderung möglicherweise nicht mehr gerichtlich durchsetzen. Wir zeigen hier, welche Verjährungsfristen für welche Art von Anspruch gelten.
Verjährung von Ansprüchen – Das Wichtigste auf den Punkt gebracht
- Regelmäßige Frist: Ein offener Anspruch verfällt in der Regel nach drei Jahren
- Beginn der Periode: Die Verjährungsfrist beginnt in der Regel am 31. Dezember des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist
- Verhinderung der Einschränkung: Die Beschränkung des Anspruchs kann durch die Einleitung eines Gerichtsverfahrens zur Verhinderung, Schlichtung oder Einreichung einer Beschwerde verhindert werden
- Die Erinnerung reicht nicht: Eine Mahnung hingegen verhindert nicht die Verjährung
- Zeitabweichungen: In einigen Fällen können längere oder kürzere Verjährungsfristen gelten
Wann beginnt in der Regel die Verjährungsfrist?
Das BGB kennt unterschiedliche Sperrfristen. Welche Verjährungsfrist gilt, hängt von der anspruchsbegründenden Geschäftsart ab. Handelt es sich um Ansprüche aus Kaufverträgen, Dienstleistungsverträgen, Verträgen über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Arbeitsleistungen sowie Lohn- und Gehaltsansprüche, einheitliche, normale VerjährungsfristDiese Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.
Besonders wichtig ist es natürlich, genau zu wissen, wann die Dreijahresfrist beginnt und endet. Aus B 199 BGB folgt, dass die normale dreijährige Verjährungsfrist immer am 31. Dezember des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist. 3 Jahre nach diesem Zeitpunkt beginnt die Verjährung und der Anspruch kann nicht mehr durchsetzbar sein.
Beispiel: Timing
Dies bedeutet insbesondere: Wurde am 16. August 2007 ein Kaufvertrag geschlossen und ein Geldanspruch geltend gemacht, beginnt die Verjährungsfrist für den Geldanspruch am 31. Dezember 2007. Die Frist endet am 31. Dezember 2010. Ab dem 01.01. 2011 trat die Verjährungsfrist in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt kann der Gläubiger (hier der Verkäufer) noch die Zahlung des Kaufpreises verlangen. Verweigert der Schuldner jedoch die Zahlung aufgrund der Verjährungsfrist, kann der Schuldner seinen Antrag nicht mehr gerichtlich durchsetzen.
Fristverlängerung: Ausnahmefälle
Obwohl die normale Verjährungsfrist drei Jahre beträgt, gibt es auch Sonderfälle, in denen die Frist verlängert wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Gläubiger von seiner Forderung nichts wusste, nichts davon wissen konnte und seine Unkenntnis nicht auf eigener Fahrlässigkeit beruht.
In diesem Fall beginnt die 3-jährige Verjährungsfrist nicht. Damit die Forderung nicht ewig hält, gelten gewisse Regeln für den Fall, dass der Gläubiger zu spät von seinen Forderungen erfährt VerjährungsfristenAuch bei Unkenntnis des Schuldners verjähren etwaige Ansprüche nach diesen Fristen.
| Begrenzungszeitraum | Anspruchsart | Rechtliche Grundlage |
|---|---|---|
| 30 Jahre | Schadensersatzansprüche wegen Körper-, Freiheits- und Gesundheitsschäden | II 199 II BGB |
| 10 Jahre | Sonstige Ansprüche | III 199 III BGB |
| 30 Jahre | Erbschafts- oder Testamentsansprüche | § 199 IIIa BGB |
| 10 Jahre | andere Ansprüche | IV 199 IV BGB |
Besondere Sperrfristen im BGB
Verjährungsfristen können variieren
Neben der oben erwähnten normalen 3-Jahres-Frist sind dem BGB auch einige wesentliche besondere Verjährungsfristen bekannt. Diese können zu einer kürzeren oder längeren Sperrfrist führen.
Dies ist besonders wichtig für Verbraucher Verjährungsfrist für SachmängelDieser Zeitraum ist 2 Jahre und tritt in Kraft, wenn ein gekauftes Produkt defekt ist. In diesem Fall hat der Käufer zwei Jahre Zeit, um Reparaturen oder den Austausch von Produkten vom Verkäufer zu verlangen. Die Frist zur Geltendmachung dieser Ansprüche beginnt nicht mit Ablauf des Jahres, sondern mit Ablieferung bzw. Ablieferung der mangelhaften Ware (§ 438 I Nr. 3 BGB).
Mängel bei der Durchführung eines Arbeitsvertrages
Hat sich ein Handwerker zur Reparatur eines Hausgerätes verpflichtet oder einen anderen Arbeitsvertrag abgeschlossen, so ist auch hier die Frist für die Nacherfüllung 2 JahreBei mangelhafter Auftragsausführung beginnt die Frist mit der Abnahme des Auftrags durch den Auftraggeber (§ 634a I Nr. 1 BGB).
Baumängel
Wenn beispielsweise bei der Renovierung oder dem Umbau einer Immobilie Baumängel aufgetreten sind, bleiben Sie 5 Jahre Frist zur Beantragung einer Reparatur (§ 634a I Nr. 2 BGB).
Landrechte
Bei Grundstücksrechten beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre (dies folgt aus § 196 BGB). Diese Frist wird zum Beispiel relevant, wenn ein Baudarlehen zurückgezahlt und die Grundgebühr zugunsten der Bank gestrichen wurde.
Wichtige Sperrfristen auf einen Blick
| Anspruchsart | Begrenzungszeitraum | Beginn der Periode | Rechtliche Grundlage |
|---|---|---|---|
| Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag | 2 Jahre | Ab Lieferung des gekauften Artikels | 8 438 BGB |
| Gewährleistungsansprüche aus Arbeitsvertrag und Dienstleistungen (zB Parkettverlegung, Wäschereparatur etc.) | 2 Jahre | Ab Abnahme der Fabrik | 4 634α BGB |
| Mängelansprüche aus dem Reisevertrag | 2 Jahre | Ab dem Ende der Reise | 1 651 g BGB |
| Lohn, Kaufpreis, Lohnforderungen | 3 Jahre | 31.12. des Entstehungsjahres (sofern der Anspruch bekannt ist) | §§ 195, 199 BGB |
| Erstattungsansprüche (z. B. Bankspesen, Mietkaution) | 3 Jahre | 31.12. des Entstehungsjahres (sofern der Anspruch bekannt ist) | §§ 195, 199 BGB |
| Ansprüche aus Passagierrechten | 3 Jahre | 31.12. des Entstehungsjahres (sofern der Anspruch bekannt ist) | §§ 195, 199 BGB |
| Garantieansprüche nach dem Kauf | 5 Jahre | Aus der Tradition des Bauens | § 438 Abs. 1 Nr. 1 2 BGB |
| Eigentumsrechte | 10 Jahre | Sobald der Anspruch entsteht (nicht zum Jahresende!) | § 196 BGB |
| rechtskräftig festgestellte Ansprüche (durch Beschluss oder Vollstreckungsbeschluss) | 30 Jahre | Ab Rechtskraft (nicht zum Jahresende!) | §§ 197 Abs. 1 lit. 1 Nr. 3, 201 BGB |
| Ansprüche aufgrund vollstreckbarer Vereinbarungen oder anderer Dokumente | 30 Jahre | Seit der Erstellung des Dokuments (nicht Ende des Jahres!) | §§ 197 Abs. 1 lit. 1 Nr. 4, 201 BGB |
| Ansprüche wegen Körper- oder Gesundheitsschäden | 30 Jahre | Aus der Verletzungshandlung | § 199 Abs. 2 BGB |
| Ansprüche auf Vermögensrückgabe | 30 Jahre | Sobald der Anspruch entsteht (nicht zum Jahresende!) | §§ 197 Abs. 1 lit. 1 Nr. 1, 200 BGB |
| Erb- und familienrechtliche Ansprüche | 30 Jahre | Vom Ursprung des Anspruchs | §§ 197 Abs. 1 Nr. 2, 200 BGB |
Folgen der Verjährungsfrist
Ansprüche verfallen nicht automatisch
Wie bereits erwähnt, erlischt der Anspruch mit Ablauf nicht automatisch. Trotz der Verjährung dieses Anspruchs sind negative Schufa-Einträge oder gar ein Gerichtsverfahren möglich. Verlängert der Schuldner jedoch die Verjährungsfrist – rechtfertigt er seine Nichtzahlung innerhalb der Verjährungsfrist – kann er nicht von einem Gericht zur Zahlung verurteilt werden.
Bezahlt der Schuldner zudem eine Geldforderung oder erbringt eine Leistung, obwohl die zugrunde liegende Forderung verjährt ist, kann er das Geld oder die Leistung nachträglich nicht einfach geltend machen. Daher lohnt es sich auch, die Verjährungsfrist des Schuldners zu prüfen!
Auf diese Weise kann der Gläubiger die Verjährung verhindern
Gläubiger haben regelmäßig ein Interesse daran, den Eintritt der Verjährung zu verhindern. Wird beispielsweise ein Flug im Jahr 2016 annulliert und hat der Reisende Anspruch auf Ausgleichszahlungen, verjähren seine Ansprüche in der Regel am 31.12.2019. Um sein Geld zu bekommen, hat der Reisende nun ein Interesse daran, dass die Verjährung nicht verjährt anwenden.
Eine einfache Mahnung oder ein sonstiges Schreiben an den Schuldner (hier bei der Fluggesellschaft) kann die Verjährung jedoch nicht verhindern. Vielmehr ist einer der folgenden Schritte erforderlich, um die Verjährungsfrist zu umgehen:
- Anfrage für eine erstaunliche Benachrichtigung
Durch die Beantragung einer außerordentlichen Kündigung kann die Verjährung noch kurz vor Jahresende vermieden werden. Eine automatisierte (Internet) nerviger Vorgang verwendet werden, was nicht sehr teuer ist.
- Bring Energie mit
Die Verjährung kann auch durch Klageerhebung verhindert werden. Allerdings bedarf es noch weiterer Vorarbeit, um die Klage einzureichen. So müssen beispielsweise alle behaupteten Ansprüche begründet und entsprechende Unterlagen eingereicht werden. Bei Forderungen über 5.000 Euro ist auch der Gang zum Amtsgericht und die Beiziehung eines Anwalts zwingend erforderlich.
- Verhandlungen mit dem Schuldner
Auch ernsthafte Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner können die Verjährung hemmen (3 203 BGB). Die Verhandlungen müssen jedoch nachweisbar sein und über eine einfache einseitige Zahlungsaufforderung hinausgehen.
- Follow-up einer Vorlagen-Aktionsaussage
Verbraucherschutzverbände hatten ab Ende 2018 die Möglichkeit, mindestens zehn Straftäter im Wege der Standardklage gerichtlich geltend zu machen (§§ 606 ff. ZPO). Nimmt ein Verbraucher an einer Stellungnahme zu seinem Fall teil, kann dies auch die Verjährung seines Anspruchs verhindern.
Zusammenfassung
Ansprüche verjähren regulär – das heißt regulär – nach drei Jahren zum Jahresende. Teilweise gibt es jedoch Ausnahmen, die dafür sorgen, dass eine kürzere oder längere Verjährungsfrist gilt. Wenn Sie die Verjährung stoppen möchten, können Maßnahmen ergriffen werden.