In rund 330 Toom Baumärkten in ganz Deutschland können Pflanzen, Baustoffe und allerlei Wohn- und Gartenaccessoires erworben werden. Größere und kleinere Heimwerker- und Bauprojekte können mit bei Toom gekauften Artikeln durchgeführt werden.
Was aber, wenn sich die bei Toom gekauften Produkte später als überflüssig, als Fehlkauf oder aus anderen Gründen herausstellen, die für die Bedürfnisse des Käufers nicht geeignet sind? Wir zeigen auf, welche Umtausch- und Rückgabemöglichkeiten Toom-Kunden in diesen Fällen zur Verfügung stehen und geben an, ob gekaufte Ware problemlos umgetauscht oder retourniert werden kann, auch wenn sie nicht zufrieden sind.
Hat Ihnen der Grund für einen Umtausch nicht gefallen?
Wenn Sie Bauvorhaben durchführen, es selbst tun oder Ihren Garten neu gestalten möchten, können Sie bei Toom alles Notwendige und Nützliche kaufen.
Allerdings kann es vorkommen, dass der Bastler oder Hersteller sehr kauffreudig ist und die Ware im Warenkorb landet, die sie später nicht mehr brauchen.
Selbstverständlich können im Einzelhandel gekaufte Waren innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf umgetauscht oder zurückgegeben werden, sofern sie nicht gefallen oder im Überfluss vorhanden sind – zumindest gehen davon viele Käufer aus. Die Überraschung ist groß, wenn der Käufer feststellen muss, dass die rechtliche Realität ganz anders aussieht:
- Entgegen der Meinung vieler Menschen stellen keine Befriedigung oder den Umstand dar, dass die Kaufsache später nicht mehr verwendet wird, dh sie sind kein rechtlich zulässiger Umtauschgrund. Ein Rechtsanspruch auf Rückgabe einwandfreier Ware besteht aus diesen Gründen nicht.
- Vielmehr schreibt das Gesetz in 3 433 ff. BGB vor, dass Umtauschrecht soll nur bestehen, wenn der Käufer von vornherein eine mangelhafte Kaufart erhalten hatEs besteht jedoch kein generelles Umtausch- oder Rückgaberecht und die entsprechende Kündigung des Kaufvertrages.
- Im Gegenteil, a Umtauschrecht der gekauften Ware nur, wenn der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Lieferung eines einwandfreien Kaufgegenstandes nicht nachgekommen ist und dem Käufer ein mangelhaftes Kaufprodukt geliefert hat. Nur in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte und ermöglichen dem Käufer, einen Umtausch oder eine Reparatur des gekauften Produkts zu verlangen.
Fehlkauf oder defektes Exemplar?
Ein Kaufgegenstand ist mangelhaft, wenn die vom Verkäufer zugesagten Eigenschaften nicht vorhanden sind oder für den normalen Gebrauch nicht geeignet sind. Der Käufer ist in diesem Fall zum Umtausch berechtigt. Begeht der Käufer jedoch im Einzelfall einen Fehler nur hinsichtlich der Brauchbarkeit oder des Nutzens der Kaufsache, ist dies kein Mangel, der ihn zum Umtausch berechtigt.
Wenn ein gekaufter Artikel frei von rechtlicher Bedeutung ist, der Käufer ihn aber trotzdem nicht behalten möchte, kommt es auf die Kulanz des Verkäufers bei seinen Rückgabeverlangen an – schließlich bestehen keine gesetzlichen Rückgabeansprüche.
Besonders zufriedenstellend sind jedoch die größeren Handelsketten, wenn es um Umtauschwünsche geht. Ohne gesetzliche Verpflichtung wird das Rückgabe- und Umtauschrecht freiwillig eingeräumt. Da es sich bei solchen Tauschangeboten jedoch um faire Dienstleistungen handelt, dürfen die Vermittler die Tauschbedingungen auch selbst festlegen.
Tauschmöglichkeiten in Toom
Trotz klarer gesetzlicher Regelungen, die den Umtausch einwandfreier Ware grundsätzlich ausschließen, können sich Toom-Kunden über sehr zufriedenstellende Rückgabemöglichkeiten freuen.
Auf freiwilliger Basis bietet Toom seinen Kunden endlich die Möglichkeit,
- unbenutzte Ware“zwar nicht aber„(Auch wenn es dir nicht gefällt)
- innerhalb von drei Monaten nach dem Kauf und
- gegen Vorlage eines Nachweises ausgetauscht.
Das Unternehmen gibt auf seiner Website nicht an, ob eine Rückerstattung auch für eine Rückerstattung erfolgen kann. Infolgedessen ist Toom verpflichtet, diese im Rahmen seines freiwilligen Umtauschversprechens gegen andere Waren oder einen Coupon einzutauschen.
Von der freiwilligen Umtauschoption sind jedoch ausgeschlossen:
- Nach Reienfolge
- Sonderanfertigungen
- Pflanzen und lebende Tiere
- Geschenkkarten
Toom-Austausch ohne Nachweis?
Wie oben gezeigt, verspricht Toom den Umtausch von Waren durch Vorlage eines Nachweises im Rahmen eines sehr anpassungsfähigen Rückgaberechts. Kann der Kaufnachweis nicht mehr erbracht werden, liegt dieser daher auch im Rahmen von „Toom Austauschgarantie„Es besteht kein Rückgaberecht.
Defekte Produkte umtauschen oder an Toom zurücksenden
Ist ein von Toom erworbenes Produkt von vornherein mangelhaft, gelten neben den freiwillig getauschten Optionen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Bürgerlichen Gesetzbuches. Auch wenn Umtauschoptionen freiwillig gewährt werden, können diese nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden.
Folglich kann die Ware bis zu 24 Monate nach dem Kauf jederzeit umgetauscht oder repariert werden, wenn sie bei der Lieferung durch den Verkäufer mangelhaft war. Dann ist ein Nachweis hierfür nicht zwingend erforderlich.
Es gilt auch: Innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf muss der Käufer nicht einmal den ursprünglichen Mangel beweisen. Weist die Kaufsache innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf einen Mangel auf, so wird davon ausgegangen, dass dieser bereits bei Übergabe der Ware vorhanden war.
Qualitätsgarantie von Toom
Neben dem freiwillig eingeräumten Umtauschrecht gewährt Toom auch eine sogenannte 5-Jahres-Qualitätsgarantie für Toom Qualitätsmarkenartikel sowie für alle Benzin- oder Elektromaschinen.
Die Qualitätsgarantie ist jedoch keine Rückgabemöglichkeit, sondern lediglich eine Erweiterung der Gewährleistungsrechte. Das heisst: Funktioniert ein unter die Qualitätsgarantie fallender Artikel innerhalb der 5-Jahres-Frist nicht mehr ordnungsgemäß und dies ist nicht auf normale Abnutzung, Fehlfunktion oder vorsätzliche Beschädigung zurückzuführen, kann die Ware nach Erhalt umgetauscht oder von Toom repariert werden.
Ob das Produkt jedoch repariert oder durch ein neues Produkt ersetzt werden muss, liegt im Ermessen des Unternehmens. Es sollte aber auch beachtet werden: Batterien, Batterien, Lampen, Leuchten und Lichtquellen dürfen nicht von der Garantie abgedeckt werden.
Kontaktieren Sie Ihren TOOM-Baumarkt
- Telefon: 0800 – 7 76 34 22
(kostenlos, Mo – Fr 8 – 20 Uhr) - Post: [email protected]
- die Anschrift:
toom Baumarkt GmbH
Humboldtstraße 140-144
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