Gerade beim Kauf von Uhren oder Schmuck als Geschenk besteht die große Gefahr, dass das Geschenk dem Beschenkten nicht gefällt. Und beim Online-Schmuckkauf fällt die Wahl nicht immer auf ein Stück, das dem Kunden später gefällt.
Hier zeigen wir, welche Umtauschrechte Verbrauchern nach dem Schmuckkauf in der Christ-Filiale oder im Christ-Onlineshop (www.christ.de) zustehen.
Umtausch in Christus: Schmuck einfach umtauschen oder zurückgeben?
Beim Kauf von Geschenken verlassen sich viele Verbraucher auf die Umtausch- oder Rückgabemöglichkeiten, die speziell von den großen Handelsketten angeboten werden. Schließlich ist es heute üblich, Waren zurückzugeben oder umzutauschen, die dem Käufer oder Empfänger später nicht gefallen haben. Verweigert der Händler jedoch die Rücknahme von Waren, ist vielen Verbrauchern nicht klar, welche Rechte ihnen in dieser Situation zustehen.
Was viele Käufer verwundert: Die gesetzlichen Regelungen für Umtausch und Rückgabe im Handel gekaufter Waren sind weitaus ungünstiger als oft angenommen. Denn das gesetzliche Umtauschrecht besteht nur dann, wenn die gekaufte Ware mangelhaft ist, nicht die zugesicherten Eigenschaften hat oder nicht für den normalen Gebrauch geeignet ist – erst dann gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht und ermöglicht dem Verbraucher, die gekaufte Ware umzutauschen oder deren Reparatur zu verlangenDie
Es besteht folglich seitens des Händlers keine gesetzliche Verpflichtung zum Umtausch oder zur Rückgabe mangelfreier Ware, wenn diese dem Käufer nicht mehr gefällt. Im Gegenteil, Umtauschangebote, die auch für mangelfreie Ware gelten, sind immer in guter Laune des Verkäufers – es besteht jedoch kein Rechtsanspruch darauf.
Das Umtauschversprechen ist bindend!
Verspricht der Verkäufer auch vor oder bei Abschluss des Kaufvertrages, Ware zurückzunehmen oder umzutauschen, auch wenn diese nicht erfüllt werden, ist er auch an diese Zusage gebunden. Der Händler kann jedoch individuelle Umtauschbedingungen festlegen (Erstattungszeitraum, Rückerstattung gegen Rückerstattung, nur Umtauschgutschein).
Austausch in Christus in der Praxis
Wie oben beschrieben, kann Christ (www.christ.de) auch selbst bestimmen, ob und unter welchen Bedingungen der Umtausch von mangelfreier Ware, die in einer Christ-Filiale erworben wurde, gewährt werden soll oder nicht. Umtausch- oder Rückgabeoptionen können auch individuell zwischen Käufer und Verkäufer gehandelt werden.
Es ist jedoch auch möglich, Informationen über die geltenden Börsenbestimmungen als Anzeige, Aushang im Geschäft oder als Vermerk auf dem Kassenbon zu platzieren. Der gemeinsame Nenner all dieser Tauschversprechen ist jedoch, dass sie rechtlich bindend sind, sobald sie vom Verkäufer freiwillig abgegeben wurden.
Diese Regeln gelten selbstverständlich auch für den Schmuck- und Uhrmacher Christ (www.christ.de) – allerdings entfernt sich das Unternehmen von dem einheitlichen, branchenübergreifend verbindlichen Umtauschversprechen.Für den Kauf von Schmuck, Uhren und sonstigem Zubehör gelten daher die gesetzlichen Bestimmungen, die dem Käufer keine Umtausch- oder Rückgabemöglichkeit für einwandfreie Ware einräumen.
Im Falle eines Umtausch- oder Rückgabewunsches ist der Käufer daher ausschließlich auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen. Alternativ ist es jedoch auch möglich, ein einzelnes Börsenrecht zum Zeitpunkt des Kaufs zu handeln – dies ist zulässig und rechtsverbindlich. Die entsprechenden Austauschverträge müssen jedoch protokolliert werden, um sie später nachweisen zu können.
Sofern keine individuelle Rückgabe- oder Umtauschvereinbarung getroffen wurde, können nicht personalisierte Schmuckstücke und Accessoires, die nicht speziell auf Kundenspezifikationen zugeschnitten sind, in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Kaufbelegs gegen Waren oder Coupons umgetauscht werden. In der Regel erfolgt keine Rückerstattung gegen Rückerstattung des KaufpreisesDie
Erweiterte Umtauschmöglichkeiten bei Defekt
Abgesehen von den von Christ gewährten fehlerfreien Alternativen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Kaufgesetzes für alle dort gekauften Schmuckstücke, Uhren und sonstigen Accessoires. Diese geben dem Käufer immer das Recht auf Umtausch oder Reparatur, wenn die gekaufte Ware bereits berücksichtigt wird beim Kauf defekt Ein Nachweis oder eine beim Kauf versprochene Eigenschaft liegt nicht vor.
Ist dies der Fall, braucht sich der Käufer nicht auf ein vom Händler freiwillig eingeräumtes Umtauschrecht zu berufen. In solchen Fällen ist der Händler hingegen gesetzlich verpflichtet, die mangelhaften Produkte zu ersetzen oder zu reparieren – dies nennt man das gesetzliche Recht des Käufers auf spätere Rückgabe.
Im Rahmen des Nacherfüllungsanspruchs kann der Käufer jederzeit Umtausch oder Reparatur verlangen, wenn sich innerhalb von 24 Monaten ein Mangel der Kaufsache zeigt und bereits beim Kauf vorhanden war.
Besonders praktisch: Innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf wird gesetzlich vermutet, dass ein später festgestellter Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Der Käufer muss daher nicht beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand.
Austausch in Christus ohne Beweis?
Christ ist wie jeder andere Händler gesetzlich nicht verpflichtet, mangelfreie Ware umzutauschen oder zurückzunehmen. Wird eine solche Option aus Kulanz freiwillig gewährt, steht es dem Händler frei, den Umtausch nur gegen Vorlage der Quittung zuzulassen.
Obwohl Christ (www.christ.de) kein für alle Filialen geltendes allgemeines Umtausch- oder Rückgabeversprechen gibt, erfolgt der Umtausch in der Regel nur aus Kulanz gegen Vorlage des Kaufbelegs. Die Umtauschbedingungen können jedoch von Branche zu Branche variieren. Daher empfiehlt es sich vor dem Kauf bei der zuständigen Filiale nachzufragen, ob und zu welchen Konditionen die gekauften Produkte umgetauscht werden können.
Mehr dazu im Ratgeber: Umtausch ohne Nachweis – geht das?
Umtausch von im Christ Online-Shop bestellten Waren
Für im Christ Online-Shop (www.christ.de) bestellte Produkte gelten andere Umtausch- und Rückerstattungsregeln. Anders als bei Einzelhandelsprodukten besteht hier die legale Möglichkeit, die Ware an den Verkäufer zurückzusenden, auch wenn dieser nicht zufrieden ist.
Die Module 312g, 355 BGB beinhalten das Recht auf 14-tägige Rückerstattung oder Vertragsaufhebung bei Online-Käufen, die es Verbrauchern ermöglichen, einseitig und ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die bestellten Produkte müssen nicht defekt seinDie
Stattdessen können Verbraucher Online-Kaufverträge innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware unter ausdrücklicher Mitteilung an den Verkäufer, Rücksendung der bestellten Ware und Rückzahlung des gezahlten Kaufpreises widerrufen.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, reicht es aus, wenn Sie eine Widerrufserklärung per E-Mail an Christ. Diese Widerrufserklärung muss folgende Angaben enthalten
- Name und Anschrift des Händlers (CHRIST Juweliere und Uhrmacher seit 1863 GmbH, E-Commerce, Kabeler Str. 4, 58099 Hagen)
- Name und Anschrift des Kunden
- Bestellnummer dieser Produkte
- Klare Erklärung des Rücktrittswunsches
Alternativ kann auch das von Christ zur Verfügung gestellte Widerrufsformular verwendet, ausgefüllt und per E-Mail an Christ ([email protected]) gesendet werden.
Retournierte Produkte können dann zusammen mit den Rücksendedokumenten, die jedem Paket beiliegen, an Christ zurückgesendet werden. Alternativ ist es ihm auch möglich, zu einem beliebigen Zweig Christi zurückzukehren.
Verlängerte Rückgabefrist im Christ Online Store
Grundsätzlich können alle Online-Kaufverträge widerrufen und die bestellten Produkte innerhalb von 14 Tagen an den Verkäufer retourniert werden. Christus verlängert jedoch diese Widerrufsfrist und gibt zusätzliche 16 Tage zum Nachdenken. Dadurch verlängert sich die Widerrufsfrist für von Christ bestellte Produkte auf insgesamt 30 Tage.Innerhalb dieser Frist muss die Widerrufsbelehrung an den Verkäufer gesendet werden.
Es reicht jedoch nicht aus, die bestellten Produkte ohne weitere Begründung an den Händler zurückzusenden. Auch bei der Option der Rückgabeverlängerung ist immer eine ausdrückliche Widerrufserklärung erforderlich.
Umtausch und Rücksendung bestellter Ware an eine Christ-Filiale
Als engagierter Kundenservice bietet Christ die Möglichkeit, online bestellte Waren in einer der rund 200 Christ-Filialen umzutauschen oder zurückzusenden. Optional können die von Ihnen bestellten Schmuckstücke, Uhren oder Accessoires gegen andere Produkte umgetauscht oder gegen Rückerstattung zurückgegeben werden.
Wichtig ist jedoch, dass, um online bestellte Produkte zurückgeben oder umtauschen zu können, diese auch innerhalb von 14 Tagen nach der vorherigen Stornierung inklusive Lieferschein an den Store zurückgegeben werden müssen.
Der Kaufpreis wird auch bei Rückgabe in der Filiale nicht in bar ausgezahlt, sondern entsprechend der Zahlungsweise zurückerstattet.
Rücksendung von postalisch bestellten Produkten
Alternativ zur Rücksendung an die Christ-Filiale können online bestellte Produkte auch per Post an Christ zurückgesendet werden. Nach erfolgter Stornierung können zurückgesendete Artikel einfach verpackt und das Rücksendeetikett an jeder Lieferung auf das Paket geklebt werden.
Das Paket kann dann kostenlos per Post an folgende Adresse retourniert werden:
CHRISTUS Rückholservice
CHRIST GmbH
Meesmannstraße 103-105
44807 Bochum, Deutschland
Deutschland
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