Wer einen Kredit aufnehmen möchte, sieht sich nicht nur mit vielen Formen, sondern auch mit den unterschiedlichsten Kostenelementen konfrontiert. Neben langfristigen Zinszahlungen waren auch die einmaligen Bearbeitungsgebühren für den Kreditvertrag recht aktuell.
Inzwischen hat der Bundesgerichtshof jedoch entschieden, dass Bearbeitungsgebühren vieler Banken für Privatkredite inakzeptabel sind. Welche Gebühren Verbraucher nach der BGH-Entscheidung geltend machen können und wie Sie dabei vorgehen, erklären wir hier. Sie finden auch ein Musterschreiben, das Ihnen bei der Rückerstattung der Gebühren hilft.
- Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen entschieden, dass die von Banken häufig erhobene Bearbeitungsgebühr für Privatkredite inakzeptabel ist.
- Zu Unrecht gezahlte Bearbeitungsgebühren können von Verbrauchern geltend gemacht werden – in diesem Fall ist jedoch die 3-jährige Verjährungsfrist für den Rückforderungsanspruch zu beachten.
- Auch Darlehensgebühren für von Bauunternehmen geforderte Bauspardarlehen sind gemäß BGH zurückzuzahlen (Beschluss Az. XI ZR 552/15 vom 08.11.2016). Es ist jedoch nicht klar, ob eine Verjährungsfrist von 3 oder 10 Jahren gilt.
- Auch das Amtsgericht Mönchengladbach hat bei der Aufnahme von Privatkrediten eine von der Bedingung unabhängige Einzeleinlage erklärt. Obwohl ein Urteil des Obersten Gerichtshofs noch anhängig ist, besteht auch eine gute Chance auf eine Rückerstattung.
Warum sind keine Bearbeitungsgebühren für Privatkredite zulässig?
Aufgrund mehrerer gegenseitiger Bestätigungskrisen müssen Sparkassen, Banken und Bauunternehmen Kreditkunden mehrere Milliarden Euro entschädigen. Schließlich entschied der Bundesgerichtshof, dass die seit Jahren üblichen Kreditbearbeitungsgebühren rechtswidrig seien.
Die Rechtswidrigkeit wurde anhand von zwei Verfahren festgestellt:
Zum einen wurde für jeden Kreditvertrag eine Bearbeitungsgebühr von 1.200 Euro von der Postbank erhoben. Dagegen hatte ein Verbraucherschutzverband eine Klage gegen die Nationalbank eingereicht, die in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Bearbeitungsgebühr von 1% der Kreditsumme vorsah.
Als Entschuldigung für die rechtswidrige Entscheidung führten die Bundesrichter an, dass die Bearbeitung eines Kredits kein unabhängiger Service für den potenziellen Kreditnehmer. Schließlich liegt es wohl im Interesse des Gläubigers selbst, die Zahlungsfähigkeit des Interessenten zu prüfen und damit den Vertragsabschluss vorzubereiten.
Folglich entschied das Gericht, dass für diese Tätigkeiten der kreditbereitstellenden Bank keine gesonderte Gebühr erhoben werden darf. Vielmehr wird der Aufwand für die Erstellung, den Abschluss und die Abwicklung eines Kreditvertrages allein durch die zu zahlenden Zinsen kompensiert – so dass BGH-Urteil vom Mai 2014Die
Ende 2016 stellten die Richter zudem klar, dass dies auch für die bei Bauspardarlehen erhobenen Darlehensgebühren gilt. Diese sind ebenso wirkungslos wie „pauschale Einzelbeiträge unabhängig von der Bedingung„.
Verbraucher, die in der Vergangenheit derartige rechtswidrige Gebühren entrichtet haben, können diese daher bei ihrem Kreditinstitut zurückfordern.
Wenn Sie jedoch über die Aufnahme eines Kredits nachdenken und heute noch mit einer Bearbeitungsgebühr konfrontiert sind, müssen Sie besonders vorsichtig sein: Schließlich können Banken, die auch nach den BGH-Entscheidungen weiterhin Kreditbearbeitungsgebühren erheben, nicht als glaubwürdig angesehen werden!
Wie können bereits gezahlte Bearbeitungsgebühren zurückgefordert werden?
Verbraucher, die in der Vergangenheit eine Kreditbearbeitungsgebühr an ihre Bank gezahlt haben, können diese geltend machen. Kreditnehmer sollten sich unbedingt schriftlich an ihre Bank wenden.
Es kann auch hilfreich sein, bei der Bank eine explizite Rückzahlungsfrist festzulegen. Kommt die Bank dem nicht nach, kann der Verbraucher eine Mahnung an das Kreditinstitut senden oder ggf. einen Anwalt hinzuziehen.
Ein Musterschreiben zur Rückforderung der Bearbeitungsgebühr für Privatkredite finden Sie hier:
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Einschränkung des Erstattungsanspruchs: Welche Zahlungen können noch eingezogen werden?
Beachten Sie jedoch, dass Kreditbearbeitungsgebühren nicht auf unbestimmte Zeit zurückerstattet werden können. Schließlich unterliegt der zivilrechtliche Rückzahlungsanspruch der regelmäßigen Verjährungsfrist der §§ 195, 199 BGB. Danach erlischt der Rückgabeanspruch nach 3 Jahren, wobei die Frist mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, zu laufen beginnt.
Das heisst:
Der Anspruch auf Rückzahlung der Kreditbearbeitungsgebühr entstand in der Regel mit der rechtswidrigen Zahlung der Bearbeitungsgebühr durch den Verbraucher an das Kreditinstitut. Ist dies beispielsweise am 1. April 2017 geschehen, beginnt die 3-jährige Verjährungsfrist am 31. Dezember 2017.
Ab diesem Zeitpunkt hat der Verbraucher 3 Jahre Zeit, um eine Rückerstattung zu beantragen. Tut er dies nicht, erlischt sein Anspruch am 01.01.2021.
Einschränkung auf einen Blick:
Abschluss des Kreditvertrages | Verjährungsfrist – bis wann soll der Anspruch geltend gemacht werden? |
---|---|
2013 oder früher | 31. Dezember 2016 |
2014 | 31. Dezember 2017 |
2015 | 31. Dezember 2018 |
2016 | 31. Dezember 2019 |
Welche Kredite erlauben keine Gebühren?
Neben der Kreditgebühr für übliche Verbraucherkredite – etwa für den Kauf eines Fernsehers oder einer Waschmaschine in Raten – hat der Bundesgerichtshof inzwischen durch seine Urteile die Gebühren für andere Kreditarten für unzulässig erklärt. Doch trotz vieler Urteile des Obersten Gerichtshofs ist der rechtliche Status einiger Kreditmodelle noch unklar:
- Abschlussgebühren für Hypotheken und Sparverträge: Solche Gebühren sind zulässig.
2010ab 2010 erklärte der BGH eine gesetzlich zulässige Vertragsgebühr für Bausparverträge im Gemeindebau (07.12.2010, Az. XI ZR 3/10).
- Darlehensgebühren für Bauspardarlehen: Solche Gebühren sind nicht zulässig. Im Gegensatz zur Bausparvertragsgebühr ist die Bearbeitungsgebühr bei einem Bauspardarlehen anders. Mit Beschluss vom 8. Dezember 2016 (Az. XI ZR 552/15) hat der BGH solche Darlehensgebühren für unzulässig erklärt. Verbraucher, die eine solche Gebühr entrichtet haben, können diese geltend machen.
- Von „Individueller Beitrag unabhängig von der Dauer„: Der Betrag kann zurückgefordert werden. Targobank-Kunden, die die sogenannte „Pauschale“ erhaltenIndividueller Betrag unabhängig von der Laufzeit„Ich musste zahlen, ich kann es von der Bank zurückfordern. Kreditnehmer können sich auf die Entscheidung des OGH Düsseldorf, verbraucherfreundlich, vom 28. April 2016 (Az. I-6 U 152/15) berufen.
- KfW-Kreditgebühren: Die Rechtslage ist unklar. Verbraucher, die für ihren KfW-Kredit einen Auszahlungsrabatt von 4 Prozent der Kreditsumme gezahlt haben, werden diesen voraussichtlich nicht in Anspruch nehmen können. Obwohl eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung noch aussteht, ist ein Rückforderungsanspruch eher unwahrscheinlich.
- Gebühren für Werbedarlehen: Diese Gebühren sind nicht erstattungsfähig. Kreditinstitute, die öffentlich-rechtliche Kredite vergeben, sind von BGH-Entscheidungen nicht betroffen. Dies hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 26. August 2014 (Az. 1 C 1279/14) bestätigt.
- Gebühren für Immobiliendarlehen: Diese Gebühren sind erstattungsfähig. Auch Immobiliendarlehen sind Verbraucherdarlehen und fallen unter die BGH-Entscheidungen. Daher können die gezahlten Gebühren, unabhängig von der Bedingung, hier zurückgefordert werden.
- Gewerbekredite und Existenzgründerkredite: Obwohl die Entscheidung über die Unzulässigkeit von Darlehensgebühren Verbraucherdarlehen betrifft, gilt die Argumentation des BGH auch für Darlehen an Unternehmer.
Schließlich unterliegen auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditinstituten bei der Aufnahme eines gewerblichen Kredits der gerichtlichen inhaltlichen Kontrolle nach § 307 BGB. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Rechtsvorschriften keine Norm sind, die ausschließlich dem Schutz der Verbraucher dienen soll.
Ebenso können auch Gebühren für gewerbliche Kredite als unzulässig angesehen werden – diese Auffassung teilen auch das Landgericht Frankfurt (Urteil vom 25.02.2016, Az. 3 U 110/15) und das Landgericht Hamburg (Urteil vom 08.11.2013) , Az. 4 C 387/12).
Obwohl die Situation bei der Aufnahme eines Geschäftskredits und der Bearbeitung des Kreditantrags vergleichbar ist und die Bonitätsprüfung des Kreditnehmers auch im Interesse der Bank selbst liegt, hat der BGH zu dieser Konstellation noch keine Entscheidung getroffen.