Die Kfz-Steuer wird jährlich für die Instandhaltung von Fahrzeugen im Inland und für ausländische Fahrzeuge mit ständigem Aufenthalt in Deutschland fällig. Die Kfz-Steuer ist eine Bundessteuer, für deren Erhebung die Zollverwaltung seit Juli 2014 zuständig ist. Aber ist es auch möglich, die Pkw- oder Anhängersteuer in Raten zu zahlen? Ob und wie dies möglich ist, klären wir hier.
Wie hoch ist die Kfz-Steuer?
Die Höhe der individuellen Kfz-Steuer hängt von mehreren Faktoren ab. Sie hängt unter anderem von der Antriebsart (Diesel, Elektromotor etc.), CO2-Emissionen, Hubraum und Baujahr des Fahrzeugs ab. Für eine genauere Berechnung des Steuersatzes zum Beispiel Kfz-Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums benutzt werden
Wann ist die Kfz-Steuer fällig?
Wann genau die Kfz-Steuer fällig wird, ist dem jeweiligen Steuerbescheid zu entnehmen und hängt grundsätzlich vom Zeitpunkt der Zulassung des Fahrzeugs ab. Nach K 6 KraftStG beginnt die Pflicht zur Zahlung der Kfz-Steuer ab dem Zeitpunkt der Zulassung und beginnt ab diesem Zeitpunkt immer ein Jahr früher zu zahlen (§ 11 I. KraftStG).
Das bedeutet: Erstmals wird bei der Erstzulassung eines Fahrzeugs die Kfz-Steuer fällig und dann – genau 12 Monate später – für ein weiteres Jahr eine Vorauszahlung geleistet.
Beachten Sie jedoch: Eine Steuerschätzung wird nur noch zu Beginn der Steuerpflicht statt jedes Jahr versendet. Daher muss es sehr gut aufbewahrt werden. Wenn Sie Ihr Fahrzeug vor 2006 zugelassen und keine Einzugsermächtigung zur Zahlung der Steuer ausgestellt haben, müssen Sie außerdem gut auf sich aufpassen. Rechtzeitige ÜberweisungssteuerIn der Regel die Zollverwaltung ohne Zahlungserinnerungen Gesendet!
Kfz-Steuer für viele Fahrzeuge
Hat ein Halter mehrere Fahrzeuge gleichzeitig zugelassen, kann dies zu unterschiedlichen Fristen für die Kfz-Steuer führen. Allerdings hat der Gesetzgeber auch erkannt, dass dies nicht praktikabel ist und eröffnet daher in § 11 IV die Möglichkeit. Nein. 1 a) KraftStG die Zusammenlegung der unterschiedlichen Verfallsdaten zu beantragen.
So wird die Kfz-Steuer bezahlt
Nach Zustellung des Steuerbescheids ist die Kfz-Steuer innerhalb der im Steuerbescheid angegebenen Zahlungsfrist fällig. Für Fahrzeuge, die nach 2006 zugelassen wurden, erfolgt der Versand per SEPA-Direktabrechnung zum angegebenen Zeitpunkt und wurde für zwölf Monate im Voraus berechnetBei saisonaler Zulassung wird die Steuer für einen entsprechend kürzeren Zeitraum abgezogen.
Ratenzahlungen mit hoher Steuerbelastung
Beträgt der jährlich zu entrichtende Steuerbetrag über 500 € pro Fahrzeug, kann die Steuerschuld auch in Raten gegen Gebühr entrichtet werden.
- Es ist die Kfz-Steuer über 500 Euro, kann halbjährlich gegen einen Aufpreis von 3 Prozent des Teilbetrages gezahlt werden.
- Die Steuer ist da über 1.000 Euro, kann halbjährlich mit einem Aufpreis von 3 Prozent oder vierteljährlich mit einem Aufpreis von 6 Prozent der Teilmenge erfolgen
Ratenzahlung individuell vereinbaren
Eine Ratenzahlung der Kfz-Steuer ist grundsätzlich nicht möglich. Wenn jedoch absehbar ist, dass der fällige Steuerbetrag nicht bald als Gesamtbetrag beglichen werden kann, lohnt es sich Versuchen Sie eine Ratenzahlung zu vereinbarenDie
Zu diesem Zweck kann sich der Steuerpflichtige entweder persönlich oder auf formlose Anfrage an den zuständigen Zollbeamten wenden. Es ist wichtig endgültig und glaubwürdig Erklären Sie, warum nicht der volle Steuerbetrag zum Fälligkeitsdatum gezahlt werden kann.
Über den Antrag entscheidet dann der zuständige Sachbearbeiter. Er kann die Ratenzahlungsanforderung annehmen, muss dies aber nicht.
Musterbrief für Antrag auf Verschiebung
Ratenzahlung beantragen Sie am besten schriftlich:
Versender (Steuerzahler):
Nachname
die Anschrift
PLZ und Ort
Empfänger (Zollbehörde):
die Anschrift
PLZ und Ort
Datum und Ort
Betreff: Antrag auf Ratenzahlung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich beziehe mich auf Ihren Kfz-Steuerbescheid (Datum, Angaben zum Steuerbescheid)….
Aufgrund meiner aktuellen finanziellen Situation ist es mir nicht möglich, den vollen Steuerbetrag (Betrag) in Euro bis zum (Datum) zu zahlen.
Dafür gibt es folgende Gründe:
(Begründung und Nachweis)
Ich versuche jedoch, meine Schulden vollständig zu begleichen und bitte daher um die Möglichkeit der Ratenzahlung. Ich kann __ monatliche Raten zu je ____ Euro zahlen.
Grüße
Unterschrift
Download: Vorlage als PDF & Word Doc
- „Target =“ _ blank „> Ratenzahlungsantragsvorlage als PDF
- Vorlage für eine Ratenzahlungsanforderung als Word-Dokument (docx)
Was ist, wenn ich die Kfz-Steuer nicht zahle?
Wird die fällige Kfz-Steuer aus finanziellen Gründen oder aus anderen Gründen nicht bezahlt, ist die Zulassung eines anderen Fahrzeugs nicht mehr möglich. Andererseits kann es vorkommen, dass das Ordnungsamt das Fahrzeug transportiert Abnahme des Zulassungsaufklebers AUSSCHALTEN.
Allerdings ist es heute nicht mehr so einfach, die Kfz-Steuer nicht zu zahlen. Schließlich war es ab 2009 nur noch möglich, ein Auto zuzulassen, wenn der Besitzer des Fahrzeugs seine Kontodaten bei der Zulassungsstelle hinterließ und zustimmte, dass die Kfz-Steuer direkt von seinem Konto abgebucht werden konnte.
Wenn das Konto zum Zeitpunkt der Steuererhebung jedoch nicht ausreichend gedeckt ist, gilt die Steuer als nicht bezahlt. Niemand muss so lange warten, um eine Kfz-Steuer zu beantragen! Schließlich besteht im Falle einer Reverse Charge auch das Risiko zusätzlicher Kosten Abstellen des AutosDie
Es ist besser für dich vor Zahlung der Kfz-Steuer und kontaktieren Sie den Zoll, sobald sich herausstellt, dass die Steuer nicht vollständig bezahlt werden kann.
Fazit zur Ratenzahlung der Kfz-Steuer
Wie oben dargestellt, können die Zollbehörden eine Ratenzahlung der Kfz-Steuer gewähren. Sie muss jedoch individuell mit den Behörden vereinbart werden, bevor der volle Steuerbetrag gezahlt wird. Für die Bewerbung reicht eine formlose Bewerbung.
Damit der Antrag jedoch vom zuständigen Zollbeamten genehmigt werden kann, muss der Steuerpflichtige seine Unfähigkeit, die Kfz-Steuer fristgerecht vollständig zu entrichten, abschließend darlegen und begründen.