Es betrifft nicht nur Selbständige – schwankt die Steuerschätzung zu Hause, ist oft unklar, wie die Steuerlast finanziell bewältigt werden soll. Vielleicht reichten die Vorauszahlungen der Selbständigen nicht aus oder es fehlten einfach die Rücklagen, um die Zuzahlungen leisten zu können. Was auch immer der Grund dafür ist, dass der von Arbeitnehmern oder Selbständigen zu zahlende Steuerbetrag nicht sofort an das Finanzamt überwiesen werden kann – viele Menschen fragen sich in dieser Situation, ob auch eine Ratenzahlung an das Finanzamt in Frage kommt. Hier zeigen wir Ihnen, wann und wie Ratenzahlungen auch beim Finanzamt möglich sind.
So kann eine Steuerschuld in Raten beglichen werden
Insbesondere wenn keine Rückstellungen zur Deckung der finanziellen Belastung durch die Steuerlast gebildet wurden oder die Vorauszahlungen eines Selbstständigen nicht ausreichten, kann dies ungünstig sein. Alle vom Finanzamt verlangten Erstattungen, Steuerschulden und sonstigen Beträge sind dann auf einmal zu begleichen.
Wenn die Menge zu hoch ist und klar ist, dass sie nicht voll konzentriert werden kann, breitet sich die Verzweiflung schnell aus. Dafür gibt es aber oft keinen Grund – immerhin auch beim Finanzamt unter bestimmten Bedingungen Ratenzahlung kann vereinbart werden!
Erster Schritt: Steuerstundung beantragen!
Kann die Steuerschuld nicht auf einmal beglichen werden, kann mit dem zuständigen Finanzamt eine Ratenzahlung des fälligen Betrages vereinbart werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Steuerpflichtige selbst zunächst eine Antrag auf Verschiebung wird gestellt.
Was bedeutet Verschiebung?
Tatsächlich bedeutet das Aufschieben einer Schuld nur Sie Das Ablaufdatum wurde verschoben Ich werde. Trotz Stundung muss die Schuld tatsächlich vollständig beglichen werden. Da es sich bei der Ratenzahlung nach wie vor um eine Form der Steuerstundung handelt, muss ein Stundungsantrag gestellt werden, in dem der Schuldner die Ratenzahlung als Zahlungsmittel vorschlägt.
Dem Antrag des Steuerpflichtigen auf Steuerstundung kann jedoch nicht rückwirkend stattgegeben werden. Das heißt, es ist pünktlich und vor der Zahlung der Steuerschuld ist zu fragen.
Geht der Antrag auf Stundung der Steuerschuld jedoch rechtzeitig beim Finanzamt ein, wird es entweder mit Stundung oder im schlimmsten Fall mit Ablehnungsbescheid reagieren.
Interpretiere die Entscheidung richtig
Die Bescheide des Finanzamtes sind Verwaltungsakte, gegen die der Antragsteller grundsätzlich Widerspruch einlegen kann!
Der Antrag auf Verschiebung muss begründet werden!
Der Antrag auf Stundung der Steuerpflicht kann grundsätzlich informell setzen Ich werde. Allerdings sollte es sein guter Grund weil es dem Steuerpflichtigen nicht möglich ist, den erforderlichen Gesamtbetrag bis zum Ablaufdatum zu erhöhen. Um die Steuerschuld aufschieben zu können, ist es grundsätzlich erforderlich, diese zum angegebenen Fälligkeitstermin als Gesamtbetrag einzuziehen. ungerechtfertigte Schwierigkeit für den Schuldner vertreten würde.
Aus diesem Grund sind die Insolvenzgründe des Steuerschuldners in der schriftlichen Begründung für die Stundung anzugeben. Die Gründe können privater und geschäftlicher Natur sein, sofern glaubhaft gemacht werden kann, dass sie unvorhersehbar und das finanzielle Problem kann gelöst werden.
Letzterer kann insbesondere durch den Hinweis, dass eine Ratenzahlung verlangt wird, sowie durch a Tilgungsplan beigefügt deutlich sein. Ob der Antrag endgültig bewilligt wird, hängt von der Person ab, die den Antrag bearbeitet.
Obwohl hier die Beamten das letzte Wort haben, lässt sich sagen, dass steuerpflichtige Ratenzahlungsanträge von zahlungswilligen Steuerpflichtigen in der Regel akzeptiert und begründet werden.
Musterbrief für Antrag auf Verschiebung
Um eine Ratenzahlung beim Finanzamt zu beantragen, können Sie dieses Musterschreiben verwenden:
Versender (Steuerzahler)
Nachname
die Anschrift
PLZ und Ort
Empfänger (Finanzamt)
die Anschrift
PLZ und Ort
Datum und Ort
Betreff: Antrag auf Stundung und Ratenzahlung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich verweise auf Ihre Mitteilung vom _________ (Datum).
Aufgrund meiner derzeitigen finanziellen Situation ist es mir nicht möglich, die Steuerschuld / Nachzahlung von _________ (Betrag) bis zum ___________ (Datum) vollständig zu begleichen.
Dafür gibt es folgende Gründe:
(Grund)
Ich bemühe mich jedoch sehr, meine Schulden vollständig zu begleichen und bitte daher um Stundung und die Möglichkeit der Ratenzahlung. Ich halte mich für in der Lage, ____ monatliche Raten von jeweils _______ Euro zuverlässig zu zahlen.
Grüße
Unterschrift
Download: Vorlage als PDF & Word Doc
- Muster zur Ratenzahlungsanforderung als PDF
- Vorlage für eine Ratenzahlungsanforderung als Word-Dokument (docx)
Ist die Zahlung der Ratenzahlung an das Finanzamt kostenlos?
Wird die Ratenzahlung vom Finanzamt genehmigt, bedeutet dies in der Regel eine enorme Entlastung für den Steuerzahler. Die Zustimmung bedeutet jedoch nicht, dass die Zahlung der Ratenzahlung völlig kostenlos gewährt wird. Der Steuerzahler sollte es vielmehr wissen Zinszahlungen auch bei Genehmigung der Ratenzahlung vom Finanzamt verlangt.
Bleiben Sie dort, bis die Schulden vollständig zurückgezahlt sind 0,5 Prozent der Gesamtschulden als Zinsen für jeden angefangenen Kalendermonat berechnet.
Maximale Ratenzahl für Zahlungen an das Finanzamt
Auch bei der Anzahl der Raten zur Begleichung der Steuerschuld besteht wenig Freiheit. Schließlich kann der geschuldete Betrag nicht in beliebig vielen Raten zurückgezahlt werden.
Das Maximum ist nur total 12 Monatsraten – einjährige Ratenzahlung – möglich. Das bedeutet: Die gesamte Steuerschuld inklusive Zinsen kann nur in 12 Monatsraten aufgeteilt werden, um an das Finanzamt abgeführt zu werden!
Kredit statt Ratenzahlung ans Finanzamt?
Unter Umständen kann ein Bankkredit eine Alternative zur Ratenzahlung sein. Immerhin kann auf diese Weise die gesamte Steuerschuld sofort an das Finanzamt zurückgezahlt werden, der Kreditbetrag jedoch erst später und in Raten bei der Bank zurückgezahlt werden.
Wenn die Steuerschuld besonders hoch und drückend ist, erwägen viele Steuerzahler einen Kredit aufzunehmen – diese Rückzahlungsoption sollte aber wirklich nur in Betracht gezogen werden, wenn der Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung bereits vom Finanzamt abgelehnt wurde.
Auch wenn es auf den ersten Blick bequem und einfach erscheinen mag, einen Kredit zur Schuldentilgung zu bekommen, ist eines zu bedenken: Normalerweise sind die an die Bank zu zahlenden Zinsen deutlich höher als der vom Finanzamt berechnete Zinssatz. Eine vom Finanzamt selbst ausgehandelte Ratenzahlung ist daher fast immer vorzuziehen.
Fazit zur Ratenzahlung an das Finanzamt
Wie oben dargestellt, ist es grundsätzlich möglich, beim Finanzamt Ratenzahlungen zu verlangen, wenn der Steuerpflichtige die Steuerschuld nicht auf einmal zahlen kann. Um Ratenzahlung zu beantragen, reicht grundsätzlich ein formloser Stundungsantrag, bei dem die Ratenzahlung als Zahlungsmittel vorgeschlagen wird.
Damit der Antrag vom zuständigen Beamten genehmigt werden kann, ist es jedoch besonders wichtig, einen triftigen Grund anzugeben, warum die Pauschalzahlung der Schuld nicht möglich und für den Steuerpflichtigen zumutbar ist.