Pakete, die aus dem Ausland in Deutschland ankommen oder aus Deutschland ins Ausland versandt werden, landen im IPZ in Frankfurt. Hier geht es um den Zoll. In unserem Artikel erfahren Sie, warum Ihre Sendung durch den Zoll geht, was zu tun ist, wenn die Bearbeitung zu lange dauert und wann Sie Zölle und Steuern zahlen müssen.
Was bedeutet IPZ-FFM?
IPZ-FFM steht für:
ICH. – International
PZ – Postzentrum
FFM – Frankfurt
Das ist am Frankfurter Flughafen Brauch.
In welchem Zusammenhang lesen Sie diese Abkürzung?
Manchmal sieht man es in der Sendungsverfolgung von Deutsche Post- oder DHL-Sendungen Abkürzung IPZ FFMDas IPZ FFM (Internationales Postzentrum Frankfurt) wird auch DEFRAA (Deutschland Flughafen Frankfurt) genannt und übernimmt die Abwicklung und eventuelle Zollabfertigung von internationalen Sendungen.
20.000 Pakete und Päckchen sowie drei Millionen Briefe landen dort täglich. Nicht jeder muss den Zoll passieren. Es hängt davon ab, woher das Paket kommt oder wohin es geht und welche Art von Waren es enthält. Die Zollbeamten sorgen dafür, dass die betreffenden Pakete ordnungsgemäß verzollt, gegebenenfalls Steuern entrichtet, die Formulare korrekt ausgefüllt und Schmuggelware nicht befördert wird.
Wie lange dauert die Bearbeitung im IPZ FFM?
Über die Bearbeitungszeit kann keine generelle Aussage getroffen werden. Während einige Sendungen drin sind wenige Stunden Bearbeitung, Bearbeitung braucht Zeit für andere mehrere Tage oder sogar WochenEs hängt von vielen Faktoren ab. Also kann a falsche oder unvollständige Angabe Seien Sie beispielsweise für Bearbeitungsverzögerungen verantwortlich. Andererseits kann aber auch ein erhöhter Arbeitsaufwand der Grund für eine stärkere Zwischenlagerung der Sendung sein.
Was tun bei langer Bearbeitungszeit
Sollte die Bearbeitung lange dauern, können Sie selbst aktiv werden und IPZ anrufen.
Internationales Postamt Telefon:
+49 (0) 69 – 6953-1622
Wann berechnen Sie extra für den Versand?
Bei der Bearbeitung von Sendungen unterscheidet der Zoll zwischen drei Arten von Paketen:
- Sendungen innerhalb der EU
- Sendungen in Nicht-EU-Länder
- Sendungen von außerhalb der EU
Ob nun Steuern oder Zölle anfallen, hängt von mehreren Faktoren ab.
Sendungen innerhalb der EU
Übertragungen innerhalb der EU werden direkt an den Empfänger geliefert und werden nicht vom Zoll bearbeitet. Eine Ausnahme bilden verbrauchsteuerpflichtige Produkte wie alkoholische Getränke, Tabakwaren und Kaffee. In diesem Fall müssen Sie möglicherweise Verbrauchsteuern auf Ihre Sendung entrichten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Zollbeamte Pakete öffnen, um zu prüfen, ob die darin enthaltenen Waren steuerpflichtig sind oder gegen das Gesetz verstoßen.
Sendungen in Nicht-EU-Länder
Bei Sendungen in Nicht-EU-Länder können Sie eine Zollanmeldung stornieren, wenn folgende Bedingungen zutreffen:
- Die Ware ist nicht für kommerzielle Zwecke
- Es ist für kommerzielle Zwecke gedacht, kostet aber weniger als 1000 Euro
- Keine Ausfuhrerstattung erforderlich (zB für landwirtschaftliche Produkte)
- Es wird kein Antrag auf Erlass oder Erstattung von Einfuhrabgaben bei Wiederausfuhr gestellt
- Die Übertragung unterliegt keinen Verboten oder Beschränkungen
- Keine Formalitäten erforderlich
- Erfüllen Ihre Sendungen einen oder mehrere dieser Punkte nicht, muss bei der Ausfuhrzollstelle an Ihrem Wohnort eine Ausfuhranmeldung abgegeben werden.
Sendungen von außerhalb der EU
Pakete, die von außerhalb der EU nach Deutschland eintreffen, müssen grundsätzlich im IPZ bearbeitet werden. Je nach Inhalt und Wert der Ware entstehen Kosten.
Geschenkversand
Geschenkartikel sind bis zu einem Preis 45,00 Euro steuerfreiDies gilt jedoch nur für Sendungen zwischen Einzelpersonen.
Es gilt jedoch auch Folgendes:
Für Produkte wie Kaffee, Alkohol, Tabak und Parfüm gibt es Obergrenzen, die eingehalten werden müssen.
Online-Bestellungen
Bei der Online-Bestellung ist der Wert der Produkte entscheidend. Dies gilt sowohl für Einzelpersonen als auch für Unternehmen.
- Warenwert unter 150 Euro:
Der Versand ist steuerfrei. Es wird jedoch eine Einfuhrsteuer von 19 % bzw. 7 % sowie ggf. Verbrauchsteuern fällig.
- Warenwert über 150 Euro:
Sie müssen die Zölle gemäß der Zollrechnung bezahlen. Außerdem fallen Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern an.
Es gilt jedoch Folgendes:
Für Produkte wie Kaffee, Alkohol, Tabak und Parfüm gelten besondere Hinweise.
Weitere Informationen zu Zollbestimmungen für Pakete aus dem oder aus dem Ausland:
www.Zoll.de
Kontakt IPZ FFM
Hier erreichen Sie das IPZ FFM:
- Internationales Postamt Telefon:
+49 (0) 69 – 6953-1622
- EMAIL:
-
Arbeitszeit:
10 Uhr morgens. bis 14 Uhr