Wenn der Verkäufer dem Käufer ein mangelhaftes Kaufprodukt liefert, hat der Käufer das Recht, eine Rückerstattung zu verlangen. Er kann das gekaufte Produkt nicht zurückgeben, ohne es zurückzugeben. Er hat jedoch einen gesetzlichen Anspruch auf eine von zwei Arten der Nacherfüllung: Nachbesserung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung. Wer das Wahlrecht zwischen Reparatur und Ersatz hat, wer die Kosten trägt und viele weitere Fragen rund um die Reparatur klären wir hier.
Wann kann ich eine Wiedereinstellung beantragen?
Fehlerhafte Produkte: mögliche Verbesserung
Das Recht auf Aufarbeitung oder Ersatzlieferung entsteht bei einem Kauf des Käufers im stationären Handel oder bei einem Privatkauf das defekte Kaufprodukt wurde geliefertDie Sache ist immer dann mangelhaft, wenn sie mangelhaft ist oder sonst wesentlich von der vereinbarten oder erwarteten Beschaffenheit abweicht. Der Mangel muss zum Zeitpunkt der Lieferung nicht offensichtlich sein. Dennoch muss es zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden gewesen sein.
Ist der Artikel in diesem Sinne mangelhaft, hat der Verkäufer eigene Die Verpflichtung aus dem Kaufvertrag wurde nicht ordnungsgemäß erfülltDer Käufer ist daher berechtigt, vom Verkäufer Nacherfüllung zu verlangen. Grundsätzlich kann der Käufer wählen, ob er Ersatzlieferung oder Nachbesserung (Nachbesserung) wünscht.
Rücksendung statt Reparatur?
Wenn das von Ihnen gekaufte Produkt defekt ist, hat der Käufer Anspruch auf eine zusätzliche Rückerstattung (Reparatur oder Ersatz). Andere, möglicherweise weitergehende Ansprüche stehen ihm jedoch zunächst nicht zu.
Das bedeutet: Der Käufer hat Anspruch auf Rückerstattung. Gleichzeitig hat der Verkäufer jedoch auch das Recht, die nachträgliche Rücksendung zu veranlassen und den Mangel zu beheben. Ein Rückgaberecht oder eine Minderung des Kaufpreises kann daher nur entstehen, wenn der Verkäufer diese bereits hat er durfte bei einer späteren Aufführung mindestens zwei Versuche machen, aber sie sind gescheitert.
Muss ich einen Neustart akzeptieren?
Nacharbeit ist nicht die einzige Option
Ist ein gekauftes Produkt mangelhaft, hat der Käufer grundsätzlich das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung. Das bedeutet: Der Käufer kann entscheiden, ob er vom Verkäufer die Lieferung eines anderen mangelhaften Produkts oder die Reparatur des mangelhaften Originalkaufprodukts verlangen möchte. Das Wahlrecht des Käufers zwischen Lieferung und Nachbesserung ergibt sich aus § 439 I BGB.
Da dem Käufer grundsätzlich das Wahlrecht zwischen Aufarbeitung und Ersatzlieferung zusteht, akzeptiert keine Wiedereinstellungwenn er vom Verkäufer Ersatz verlangt hat.
Es gibt jedoch verständliche Fälle, in denen eine Art der ergänzenden Leistung für den Verkäufer irrational oder unmöglich vielleicht. Ist eine Ersatzlieferung für den Verkäufer unzumutbar oder unmöglich, ist der Käufer tatsächlich zur Abnahme der Nachbesserung verpflichtet.
Unzumutbare oder unmögliche Ersatzlieferung
Ist eine Zuschlagsart für den Verkäufer unzumutbar, kann er diese ablehnen und den Käufer auf eine andere Zuschlagsform verweisen. Einer ist möglich Ungerechtfertigte Nacharbeit insbesondere wenn die Reparatur des Kaufgegenstandes für den Verkäufer mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Wann genau die Kosten als unangemessen hoch angesehen werden sollten, hängt vom Einzelfall ab. Der Verkäufer kann jedoch eine Form der Mehrleistung nicht allein deshalb verneinen, weil die andere Art der Mehrleistung für ihn günstiger wäre.
Eine Ersatzlieferung kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, nur weil sie unberechtigt ist. Es ist auch möglich, dass eine Ersatzlieferung für den Verkäufer einfach unmöglich ist. Das passiert oft, wenn es um geht Verkauf eines gebrauchten Artikelsn geht. In diesen Fällen hat der oft private Verkäufer einfach keine Möglichkeit, das defekte Produkt umzutauschen. Und in diesen Fällen muss der Käufer die Nachbesserung annehmen und kann nicht auf Ersatzlieferung bestehen.
Wer soll die Kosten für den Wiederaufbau tragen?
Macht es Verkäufer indem er dem Käufer eine mangelhafte Kaufart liefert, hat er damit eine Pflicht aus dem Kaufvertrag verletzt. Er hat daher auch die Kosten für eventuell erforderliche Reparaturen zu tragen.