Kommt ein wirksamer Kaufvertrag zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer zustande, so ergeben sich für beide Parteien unterschiedliche Verpflichtungen. Dies betrifft im Wesentlichen die Verpflichtungen zur Zahlung des Kaufpreises und zur Eigentumsübertragung der Kaufsache.
Die Verpflichtungen des Käufers und des Verkäufers beschränken sich nicht auf die Zahlung des Kaufpreises zu irgendeinem Zeitpunkt oder auf den Transport der gekauften Ware zu jeder Zeit. Vielmehr sollten diese Maßnahmen fristgerecht oder zum vereinbarten Zeitpunkt durchgeführt werden. Andernfalls ist dies als Verletzung vertraglicher Pflichten anzusehen.
Unter welchen Umständen eine verspätete Warenlieferung eine Pflichtverletzung darstellen kann und welche Rechte der Kunde in diesem Fall hat, erläutern wir hier.
Rechtliche Regelungen bezüglich verspäteter Lieferung
Kommt es nach dem Online-Kauf oder der sonstigen Bestellung zu einem Lieferverzug, kann dies eine Vertragspflichtverletzung im Sinne von § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB darstellen.Daraus können sich verschiedene Rechte und Ansprüche des Kunden ergeben.
Im Falle des Lieferverzuges besteht die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten in der Regel in der nicht rechtzeitigen Erbringung der geschuldeten Leistung, also in der verspäteten Lieferung der Ware.
Damit dem Kunden jedoch weitergehende Rechte und Ansprüche aus dem Lieferverzug zustehen einige zusätzliche Anforderungen müssen erfüllt seinInsbesondere hat der Verkäufer den sogenannten Lieferverzug zu vertreten.
Das heisst: Es muss nicht nur eine verspätete Lieferung sein. Vielmehr muss der Verkäufer die Lieferverzögerung durch verspätete Herstellung oder verspätete Lieferung der Ware verursacht haben.
Die genauen Voraussetzungen, die für den Eintritt eines Lieferverzuges im Sinne des BGB vorliegen müssen und die sie aus den Lieferterminen geltend machen, sind insbesondere in § 286 BGB geregelt.
Die Bedingungen für eine verspätete Lieferung durch den Verkäufer sind:
- Zwischen Käufer und Verkäufer muss ein Kaufvertrag geschlossen worden sein.
- Die Lieferung des gekauften Artikels war fällig.
- Trotz Ablaufdatum ist keine Lieferung erfolgt.
- Der Käufer hat den Verkäufer gewarnt, nicht zu liefern – aber keine Lieferung.
- Der Schuldner (Verkäufer) ist für den Grund der Nichtlieferung verantwortlich.
Außerdem ist zu beachten: In einigen Sonderfällen ist keine Mahnung erforderlich. Hier gerät der Verkäufer mit Ablauf eines bestimmten Datums automatisch in Verzug.
Eine automatische Lieferverzögerung tritt immer auf, wenn:
- für die Zustellung wird eine Zeit gemäß dem Kalender (bestimmtes Datum) festgelegt,
- die Lieferung muss einem bestimmten Ereignis (Erholung) vorausgehen und die Lieferzeit ab diesem Ereignis kann nach dem Kalender berechnet werden oder
- der Schuldner verweigert schließlich die Lieferung.
In diesen Fällen bedarf es nach Ablauf der vereinbarten Lieferzeit keiner weiteren Mahnung durch den Käufer. Vielmehr tritt die Lieferverzögerung automatisch ein, wenn die Lieferung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgt.
Haltbarkeitsdatum: Das Datum, an dem der Verkäufer den Kaufgegenstand hätte liefern sollen oder an dem die Lieferung vom Käufer verlangt werden kann, wird auch als Verfallsdatum bezeichnet. Sofern ein Liefertermin vereinbart wurde, gilt dieser als Verfallsdatum. Erfolgt keine Lieferung zu diesem vorher festgelegten Termin, kann der Käufer zu diesem Zeitpunkt den Verkäufer anmahnen, die Lieferung zu verschieben. In Fällen, in denen die Mahnung überflüssig ist, tritt die Lieferverzögerung automatisch mit Ablauf des vereinbarten Liefertermins ein
Erinnerung: Die angemessene Nachfrist für die spätere Lieferung
Ist der vereinbarte Liefertermin überschritten und die bestellte Ware noch nicht geliefert, ist dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nachlieferung zu setzenDie
Nach Ablauf dieser Frist kommt der Verkäufer in Lieferverzug und dem Kunden können weitere Rechte und Ansprüche zustehen. Grundvoraussetzung hierfür ist jedoch stets eine Mahnung bzw. Fristsetzung zur Nachlieferung durch den Käufer – eine Mahnung kann nur in den oben genannten Ausnahmefällen abgelehnt werden.
Die Mahnung muss neben dem erneuten Lieferverlangen der Kaufsache auch eine angemessene Frist enthalten, innerhalb derer die Produkte nun endgültig zu liefern sind. Bei der Setzung einer Nachfrist kann sich der Käufer an der ursprünglich vereinbarten Lieferzeit orientieren.
Das heißt: Wenn ursprünglich die Lieferzeit von 3 Werktagen vereinbart wurde, sollte der Händler auch 3 Tage für die spätere Lieferung haben.
Keine Lieferverzögerung ohne Verantwortung des Lieferanten
Trotz Nichtlieferung auch nach Ablauf der Frist und Mahnung tritt kein Lieferverzug ein, wenn der Verkäufer die Lieferverzögerung nicht zu vertreten hat.
Der Verkäufer haftet gemäß § 276 BGB für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Einfach ausgedrückt bedeutet dies: Der Verkäufer haftet für alle Ereignisse, die nicht höherer Gewalt unterliegen. Unter höherer Gewalt versteht man ein von außen eintretendes unvermeidbares, unvorhersehbares und außergewöhnliches Ereignis – zum Beispiel Überschwemmungen, Erdbeben, Feuer oder Glatteis.
Kommt es aufgrund eines solchen Notfalls zu einer Lieferverzögerung, trägt der Verkäufer keine Verantwortung, muss aber in solchen Fällen sein Verschulden noch beweisen.
Käuferrechte bei verspäteter Lieferung
Sind sowohl der vereinbarte Liefertermin als auch die dem Verkäufer gesetzte Frist zur Nachlieferung erfolglos verstrichen, tritt Lieferverzug ein. Daraus ergeben sich viele Ansprüche und Handlungsmöglichkeiten für den Kunden.
Erfüllung des Lieferanspruchs
Obwohl der Verkäufer in Lieferverzug ist, bleibt der Lieferanspruch des Käufers bestehen und die Lieferung des Kaufgegenstandes ist noch fällig.
Daher kann der Herausgabeanspruch noch durchgesetzt werden – und in einigen Fällen auch mit Hilfe eines Anwalts. Ist dem Kunden durch die verspätete Lieferung bereits ein Schaden entstanden, kann der Verkäufer auch Schadensersatz gemäß §§ 280, 286 BGB verlangen.
Rücktritt vom Kaufvertrag
Liefert der Verkäufer nach Mahnung des Käufers nicht, steht es dem Käufer frei, vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn er wegen der Verzögerung an den bestellten Produkten kein Interesse mehr hatDie
Im Falle des Rücktritts erlischt das Lieferrecht des Käufers. Der Verkäufer muss seinerseits den bereits erhaltenen Kaufpreis zurückerstatten.
Entschädigung für verspätete Lieferung
Hat der Verkäufer die bestellten Produkte auch nach Mahnung des Käufers nicht geliefert, kann der Käufer Schadensersatz statt der Leistung verlangen, sofern ihm durch den Lieferverzug tatsächlich ein Schaden entstanden istDie
Der Schadensersatzanspruch aus BGB 1 281 umfasst beispielsweise Mehrkosten, die durch eine notwendige Anschaffung entstanden sein können. Allerdings muss der Käufer auch den erlittenen Schaden nachweisen können.
Musterbrief: Mahnung mit Fristsetzung für die spätere Zustellung
Wie bereits erwähnt, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen, wenn tatsächlich ein Lieferverzug des Unternehmers vorliegt.
Dies setzt in den allermeisten Fällen neben dem vereinbarten Liefertermin auch eine Mahnung durch den Käufer und den erfolglosen Ablauf einer nächsten Lieferfrist voraus.
Die erforderliche Mahnung inklusive Fristsetzung kann beispielsweise so aussehen:
Absender:
Name und Anschrift des KundenIn dem:
Name und Adresse
Unternehmen oder HändlerBestellung ab: (Bestelldatum)
Bestellnummer: xxxSehr geehrte Damen und Herren,
Die oben aufgeführten Produkte habe ich bereits am (Datum) von Ihnen bestellt. Sie haben mir die Lieferung bis zum (Datum) versprochen.
Der vereinbarte Liefertermin ist nun ergebnislos verstrichen. Deshalb bitte ich Sie, mir die bestellten Produkte spätestens (Zukunftstermin) auszuliefern und den genauen Liefertermin vorab schriftlich oder telefonisch zu bestätigen.
An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass ich Ersatz des Schadens verlangen werde, der durch die verspätete Vertragserfüllung entsteht.
Grüße
(Unterschrift)