Lastschriftzahlungen sind heute üblich und sowohl einfach als auch sicher. Ohne dass sich der Kontoinhaber um irgendetwas kümmern muss, kann zum Beispiel die monatliche Stromrechnung ganz einfach per Soforteinzugsermächtigung von seinem Konto abgebucht werden – so werden Zahlungsfristen garantiert nicht verpasst.
Hat der Kontoinhaber genug vom automatischen Bezahlvorgang, kann er fast alle Einzugsermächtigungen jederzeit widerrufen. Was aber, wenn der Widerruf der Einzugsermächtigung nicht funktioniert? Und wie bekommt der Kontoinhaber nach einer unberechtigten Belastung sein Geld zurück?
Wir zeigen, was beim Abheben einer Direktabbuchung zu beachten ist und wie Verbraucher ihr Geld auch nach einer falschen oder unberechtigten Abbuchung zurückerhalten können.
- Sofortige Aufladung ist erforderlich in geschriebener Form und gegen den Zahlungsempfänger widerrufen.
- Der Rückruf ist nur mit handschriftliche Unterschrift gültig!
- Nicht autorisierte Lastschriften können 13 Monate Zeit, wieder zu schließen.
- Auch autorisierte Lastschriften können innerhalb von 8 Wochen wiederhergestellt werden
Was ist SEPA-Direktbelastung?
Das einzige für Verbraucher heute wichtige Lastschriftverfahren ist SEPA Basic Direct Charging. Um den bargeldlosen Zahlungsverkehr insbesondere europaweit zu vereinfachen, funktioniert dieses Lastschriftverfahren in allen 34 teilnehmenden Ländern nach dem gleichen Prinzip:
Das SEPA-Verfahren sieht vor, dass, um eine Lastschrift durchzuführen und Geld vom Konto eines Bankkunden abheben zu können, immer es ist eine doppelte Erklärung des Kontoinhabers erforderlich ist. Dies soll einerseits dem interessierten Unternehmer ermöglichen, einmalige oder wiederkehrende Belastungen von seinem Konto abzubuchen. Andererseits erteilt sie ihrer Bank die Zustimmung, solche Gebühren zuzulassen. Dieses Verfahren soll die Zahl der Fehlbelastungen reduzieren.
Doppeldeklaration bei Zahlung mit EC-Karte?
Verbraucher müssen ihre Banklizenz nicht persönlich vorlegen, um einige Lastschriften von einem Unternehmer zuzulassen. § 675f Abs. 3 BGB sieht vor, dass der Zahlungsauftrag des Kreditinstituts mittelbar durch den Zahlungsempfänger erteilt werden kann. Dies kann beispielsweise durch die Weiterleitung des unterschriebenen Karteneinzahlungsscheins des Unternehmers an die Bank erfolgen.
Einzugsermächtigung effektiv widerrufen?
Die Einzugsermächtigung ist besonders sinnvoll, wenn es darum geht, laufende Ausgaben bequem vom Konto abzubuchen. Schließlich muss der Kontoinhaber auf seinem Weg zur Bank nicht an eine rechtzeitige Überweisung oder ans Sparen denken. Darüber hinaus hat der Kontoinhaber jederzeit die Möglichkeit, die Einzugsermächtigung zu widerrufen und die Vollmacht zur Belastung des Zahlungsempfängers zu widerrufen:
Obwohl eine einmalige Einzugsermächtigung grundsätzlich unbegrenzt gültig ist, kann sie vom Begünstigten jederzeit widerrufen werden. Bestimmte Fristen dürfen nicht eingehalten werden. Es ist jedoch zu beachten, dass der Widerruf schriftlich und an den Zahlungsempfänger verpflichtend muss erklärt werden! Ansonsten besteht die Einzugsermächtigung weiterhin und Lastschriften können legal vorgenommen werden.
Der Widerruf der an den Zahlungsempfänger übermittelten Einzugsermächtigung muss folgende Angaben enthalten::
- Name und Anschrift des Zahlungsempfängers
- Name und Anschrift des Kontoinhabers
- Ort und Zeit
- Vertrags-, Kunden- oder ähnliche Nummer
- Kurzes Anschreiben. Zum Beispiel: „Ich widerrufe die Einzugsermächtigung für das Konto (Angabe der IBAN) bei der Bank (Name der Bank) am (Datum) / mit sofortiger Wirkung. Eine schriftliche Bestätigung ist erforderlich.“
- Handschriftliche Unterschrift
Ist das Widerrufsschreiben beim Zahlungsempfänger eingegangen, gilt die Einzugsermächtigung als widerrufen. Der mit dem Zahlungsempfänger geschlossene Vertrag, der die Zahlungen veranlasst hat, besteht selbstverständlich weiterhin oder muss gesondert gekündigt werden.
Werden nach Widerruf der Einzugsermächtigung weiterhin Abbuchungen vorgenommen, so handelt es sich um sogenannte unberechtigte Lastschriften.
Vorlage: Widerruf der Lastschrift
Eine Vorlage und weitere Tipps zur Beendigung der Einzugsermächtigung finden Sie in unserem Ratgeber: Einzugsermächtigung beenden + Vorlage
Veröffentlichung nicht autorisierter Lastschriften
Wird ein Konto in Form von Lastschriften belastet, die der Kontoinhaber zu diesem Zweck nicht genehmigt oder seine Einwilligung erheblich widerrufen hat, handelt es sich um eine unberechtigte Lastschrift.
Eine nicht mehr autorisierte Belastung kann im SEPA-Basis-Direktabrechnungsverfahren innerhalb von 13 Monaten nach Bekanntgabe der Belastung durch die Bank an den Kontoinhaber (zB per Kontoauszug) rückgängig gemacht werden.
Im Gegensatz zum Widerruf der Einzugsermächtigung muss der Erstattungsantrag jedoch an die Buchhaltungsbank erklären Dies kann ganz einfach telefonisch, persönlich oder online erfolgen. Die Online-Portale der meisten Banken haben sogar Menüpunkte.“Zahlungsaufträge“ das „Rechnungserstattung„Bereit und erleichtern damit die Rückabwicklung nicht autorisierter Lastschriften.
Buchen Sie eine Lastschriftlizenz
Wurde die erteilte Einzugsermächtigung nicht oder nicht wesentlich widerrufen, gilt eine Einzugsermächtigung als berechtigt. Diese Gebühren können aber auch vom Kontoinhaber problemlos rückgängig gemacht werden – allerdings nur in kürzerer Zeit.
Dies kann erforderlich sein, wenn der Kontoinhaber mit dem belasteten Betrag nicht einverstanden ist oder bereits anderweitig bezahlt hat. In diesen Fällen kann eine autorisierte Lastschrift auch innerhalb von acht Wochen ab Rechnungsdatum rückgängig gemacht werden.Die
In Abschnitt B, Punkt 2.5, die „Sonderkonditionen für Direktaufladung„Es sieht vor, dass innerhalb dieser Frist eine autorisierte Zahlung auch von den Bankkonten ohne Begründung eingezogen werden kann. Daher müssen Sie sich bei der Rückabwicklung einer autorisierten Lastschrift lediglich an die Bank und nicht an den Zahlungsempfänger wenden.
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