Zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer abgeschlossene Ratenkaufverträge können vom Verbraucher grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Aber auch wenn die Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist, können Ratenzahlungsverträge unter bestimmten Voraussetzungen von Verbrauchern und Unternehmern vorzeitig gekündigt werden.
Wir zeigen auf, unter welchen Bedingungen ein Ratenzahlungsvertrag gekündigt werden kann, welche Fristen einzuhalten sind und welche Kosten damit verbunden sind.
Wer kann den Mietkauf stornieren?
Trifft ein Verbraucher einen Ratenkauf, kommt ein Kaufvertrag über die Art des Kaufs und darüber hinaus ein Darlehensvertrag (sog. Verbraucherdarlehen) über den zu finanzierenden Kaufpreis zustande. Der Kreditgeber kann der Verkäufer selbst oder ein Dritter sein – in der Regel eine Bank.
In der Regel wird zwischen Käufer und Darlehensgeber eine bestimmte Rückzahlungsfrist sowie ein zusätzlich zum finanzierten Kaufpreis zu zahlender Darlehenszins vereinbart.
Kreditnehmer oder Kreditgeber können unter Umständen ein Interesse an einer vorzeitigen Vertragsauflösung haben. Grund für die Kündigung des Kreditnehmers ist in der Regel die Möglichkeit, die Kreditsumme vorzeitig aus eigenen Mitteln zurückzahlen zu können. Es ist auch möglich, einen teureren Kredit durch einen günstigeren zu ersetzen.
Anders verhält es sich bei einer vorzeitigen Kündigung durch den Kreditgeber. Dies wird der Kreditgeber in der Regel nur berücksichtigen, wenn er der Ansicht ist, dass die Leistungsfähigkeit des Kreditnehmers ernsthaft gefährdet ist.
Obwohl die Kündigung des Verbraucherdarlehens grundsätzlich sowohl für den Kreditnehmer als auch für den Kreditgeber möglich ist, gelten für beide Parteien unterschiedliche, nachfolgend beschriebene Kündigungsvoraussetzungen und -fristen.
Die Kündigung und ihre Wirkung
Wie bereits erwähnt, kann die Ratenzahlungsvereinbarung grundsätzlich von beiden Parteien (Kreditnehmer und Kreditgeber) gekündigt werden. In beiden Fällen handelt es sich bei der Kündigung grundsätzlich um eine einseitige Willenserklärung, die nur der Vertragspartner zu empfangen braucht.
Obwohl das Gesetz keine bestimmte Form vorschreibt und die Beschwerde daher mündlich erhoben werden kann, wird die Schriftform häufig zwischen den Parteien vertraglich vereinbart.
Wird die Ratenzahlungsvereinbarung von einer der Parteien gekündigt, wird der Restbetrag des Darlehens fällig. Anders kann es aussehen, wenn der Kreditvertrag einvernehmlich gekündigt wird. Wird dies vereinbart, gelten ausschließlich die zwischen den Parteien vereinbarten Stornobedingungen.
Wichtig zu wissen ist auch:
Einmal gekündigt, kann es nicht einfach zurückgezogen werden! Soll der Ratenzahlungsvertrag trotz Ablauf verlängert werden, bedarf es aus rechtlicher Sicht einer völlig neuen vertraglichen Vereinbarung.
Kündigung der Ratenzahlungsvereinbarung durch den Kreditnehmer
Wird dem Verbraucher vom Verkäufer eines Produkts oder einem Dritten ein Darlehen zur Finanzierung einer bestimmten Kaufart gewährt, handelt es sich um ein Verbraucherdarlehen im Sinne von 1 491 ff. BGB.
Wie bereits erwähnt, kann der Konsumkredit grundsätzlich von beiden Seiten gekündigt werden – also vor Ablauf der vereinbarten Rückzahlungsfrist und vor vollständiger Rückzahlung des finanzierten Kaufpreises.
Die einzuhaltenden Regeln und Fristen hängen davon ab, ob der Kreditnehmer oder der Kreditgeber den Vertrag kündigt. Um den Verbraucher vor den hohen Kosten oder der Willkür des (Geschäfts-)Kreditgebers zu schützen, ist das Kündigungsrecht des Kreditnehmers rechtlich stärker und umfassender.
Im Einzelnen bedeutet dies:
Wird zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher ein Zahltagdarlehensvertrag abgeschlossen, richtet sich die Fälligkeit des Verbrauchers nach dem Verbraucherdarlehensrecht. Einzige Ausnahmen sind Kleinkredite (unter 200 Euro), Kredite, die innerhalb von drei Monaten zurückgezahlt werden müssen, Pfand- und Arbeitgeberdarlehen.
Besteht jedoch ein Verbraucherdarlehen, kann dieser jederzeit mit vorzeitiger Rückzahlung durch den Verbraucher nach § 500 Abs. 2 BGB gekündigt werden. Es erfolgt keine Abmahnung und die Zustimmung des Kreditgebers ist nicht erforderlich.
Mehrkosten durch Vorfälligkeitsentschädigungen
Durch die vorzeitige Rückzahlung verliert der Kreditgeber einen Teil des Zinsgewinns. Bei vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens steht demzufolge eine Vorfälligkeitsentschädigung zu.
Die Höhe dieser Entschädigung ist jedoch gesetzlich genau festgelegt: Bei einem Restbetrag des Ratenzahlungsvertrags von mehr als zwölf Monaten maximal ein Prozent, bei einem Restbetrag von weniger als zwölf Monaten maximal 0,5 Prozent des erstatteten Betrages vorzeitig als Entschädigung geltend gemacht werden kann – dies bestimmt sich nach 2 502 Abs. 3 BGB.
Entsprechendes gilt:
Möchte der Ratenkäufer das Darlehen vorzeitig kündigen, ist eine Kündigung nicht erforderlich. Stattdessen ist er lediglich berechtigt, den Ratenkredit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen. Ist dies der Fall, kann der Kreditgeber jedoch eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, die den gesetzlich vorgeschriebenen Betrag nicht übersteigt.
Kündigung der Ratenzahlungsvereinbarung durch den Kreditgeber
Der Kreditgeber kann auch das Recht haben, den Ratenzahlungsvertrag zu kündigen. Dies ist jedoch nur unter strengen Auflagen gesetzlich festgelegt – schließlich soll sich der Verbraucher darauf verlassen können, den gewährten Kredit innerhalb der vereinbarten Zeit zurückzuzahlen.
Der Kreditgeber hat daher nur dann das Recht, den Kauf in Raten zu kündigen, wenn die Voraussetzungen des § 498 BGB vorliegen.
Danach kann der Kreditgeber einen Kredit in Raten kündigen und die Rückzahlung des gesamten ausstehenden Betrags verlangen, wenn:
der Kreditnehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise überfällig ist und dadurch …
bei einer Vertragslaufzeit von bis zu drei Jahren mit mindestens 10 Prozent oder
bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren mit mindestens 5 Prozent der Kreditsumme in Verzug ist
Darüber hinaus muss der Kreditgeber dem Verbraucher eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des fälligen Betrags setzen und ihn darüber informieren, dass er im Falle der Nichtzahlung die gesamte Restschuld einfordert.
Darüber hinaus muss der Kreditgeber dem Verbraucher ein Gespräch anbieten, um eine einvernehmliche Lösung zur Rückzahlung der Restschuld zu finden. Schlägt dies alles fehl, ist der Kreditgeber jedoch berechtigt, die Ratenzahlungsvereinbarung zu kündigen.
Kündigt der Kreditgeber das Darlehen rechtlich, wird der gesamte Restbetrag des Darlehens fällig. Es wird keine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben. Der Kreditgeber kann jedoch Schadensersatz verlangen, wenn ihm durch den Verzug des Verbrauchers ein Schaden entstanden ist.