Verbraucher verwenden den Begriff Grauimport meist als Synonym für Markenprodukte, die günstiger sind als deutsche „Typische Produkte“Und tatsächlich: Bei den grauen Importen handelt es sich um Produkte, die aus dem Ausland kommen, auf einer vom Hersteller nicht zugelassenen Weise in Deutschland ankommen und daher billiger verkauft werden. Allerdings bleibt oft fraglich, ob bei grauen Importprodukten Gewährleistungs- oder Garantieansprüche bestehen können, wenn sich die importierten Produkte als fehlerhaft erweisen.
Was ist überhaupt eine graue Einführung?

Oftmals werden identische Produkte in verschiedenen Ländern zu sehr unterschiedlichen Preisen verkauft. Der Preis des Produkts wird in der Regel vom Hersteller an die Kaufkraft im jeweiligen Absatzland angepasst. Bei eher geringer Kaufkraft wird das Produkt auch zu einem niedrigeren Preis gehandelt.
Dieser Umstand ermöglicht es Händlern aber auch, Produkte aus einem Land mit geringerer Kaufkraft (und damit niedrigerem Produktpreis) beispielsweise nach Deutschland zu importieren. Obwohl Produkthersteller diese Importmethode nicht zulassen, ermöglicht sie einzelnen Einzelhändlern Originalprodukte im Ausland günstiger kaufen und in Deutschland sehr günstig anbieten zu könnenDie
Wie können Sie feststellen, ob ein Produkt eine graue Einführung ist?
Wenn ein graues Importprodukt mit den in Deutschland regelmäßig verkauften Produkten des Originalherstellers völlig identisch ist, muss nicht als grauer Eintrag markiert werdenDas bedeutet: Der Verbraucher erfährt nicht immer, welchen Vertriebsweg der Produkte er in Deutschland gekauft hat. Nur aufgrund des sehr niedrigen Preises kann man teilweise davon ausgehen, dass es sich um eine graue Einführung handeln könnte.
Garantieansprüche auch für Grauimporte?

Unternehmer sind gemäß §§ 434 ff. BGB verpflichtet, alle Waren ohne wesentliche Mängel an ihre Kunden zu liefernKommt der Händler dieser Verpflichtung nicht nach und liefert ein von Anfang an mangelhaftes Produkt, kann der Käufer Ersatz oder Reparatur des Produkts verlangen.
Diese gesetzlichen Gewährleistungsrechte gelten selbstverständlich auch dann, wenn es sich bei dem verkauften Produkt um einen Grauimport handelt. Das bedeutet: Stellt sich innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf heraus, dass die gekauften grauen Importprodukte von vornherein mangelhaft waren, kann der Käufer vom Verkäufer einen Umtausch oder eine Reparatur verlangen. Wie diese Waren importiert werden, spielt keine Rolle.
Herstellergarantie für Grauimporte?

Händler und Hersteller wollen Garantien bieten, insbesondere für elektronische Geräte. Die Gewährleistung geht über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus. Die Garantie verspricht nicht nur, dass ein Gerät keine Mängel aufweist, sondern dass es auch bestimmte Eigenschaften über einen bestimmten Zeitraum behält.
Aber zuerst Weder der Händler noch der Hersteller sind zu einer solchen Garantie verpflichtetIn diesem Fall sind sie an die Garantie gebunden – jedoch nur insoweit, als sie diese freiwillig abgegeben haben.
Konkret heißt das: Viele Händler behalten die „Kleindruck-Garantie“ Vor, keine Garantie auf importierte graue Produkte übernehmen. Enthalten die Garantiebedingungen eines Herstellers eine solche Klausel, kann sich der importierende Graukäufer daher zu einem späteren Zeitpunkt nicht auf ein Herstellergarantieversprechen verlassen. Hat der Händler jedoch ein zusätzliches Garantieversprechen abgegeben, ist er daran gebunden.