Bargeld in Form von Euro-Banknoten und -Münzen ist hierzulande legales Geld. Verbraucher wollen es trotzdem nutzen – nehmen es aber oft nicht gerne an. Häufig stellt sich die Frage, ob Händler und Dienstleister die Annahme von Bargeld verweigern können und ob ein Anspruch auf Barzahlung besteht.
Bargeld ist nicht mehr überall beliebt
Die Deutschen lieben ihr Bargeld nach wie vor und möchten Waren und Dienstleistungen bar bezahlen können. Im Gegensatz zu vielen nordischen Ländern können sich in diesem Land nur sehr wenige vorstellen, dass sie überhaupt keine Konten und Münzen haben.
Viele Händler und Dienstleister möchten dagegen Bargeld ganz verbieten. Dafür gibt es noch mehrere gute Gründe: Die Barzahlung nimmt während des Kaufabschlussprozesses mehr Zeit in Anspruch und Banknoten und Münzen machen zusätzliche Arbeit. Zudem muss Bargeld nicht nur bereitgehalten und sicher verwahrt werden. Es muss auch an die Bank zurücküberwiesen werden. Auch Bargeld verursacht zusätzliche Kosten, insbesondere in Form von Münzen. Banken erheben oft Gebühren für die Einzahlung großer Geldbeträge.
Nicht zuletzt im Kontext der Coronavirus-Krise und aus hygienischen Gründen haben sich viele Händler und Dienstleister dazu entschlossen, möglichst auf Barzahlungen zu verzichten. Daher raten viele Anbieter ihren Kunden, Zahlungen vorzugsweise digital zu tätigen. Andere hingegen gehen noch einen Schritt weiter und akzeptieren einfach kein Bargeld mehr. Aber ist es rechtlich zulässig, Barzahlungen abzulehnen?
Euro-Banknoten und -Münzen sind gesetzliche Zahlungsmittel
Euro-Banknoten und -Münzen sind nach Satz 14 I Satz 2 BbankG gesetzliches Zahlungsmittel der Bundesrepublik DeutschlandDas bedeutet, dass Banknoten und Wechsel grundsätzlich zur Begleichung von Geldforderungen von allen akzeptiert werden müssen. Andere Zahlungsmittel oder Geldersatz können jedoch grundsätzlich abgelehnt werden.
Einzige Ausnahme sind Euro-Münzen. Gemäß Verordnung (EG) Nr. 974/98 ist niemand – mit Ausnahme der Deutschen Bundesbank – verpflichtet, mehr als 50 Münzen zur Begleichung einer Schuld anzunehmen.
Mehr zur Verpflichtung zur Bargeldannahme
Lesen Sie hier mehr darüber, wann ein Händler Rechnungen oder Währungen ablehnen kann:
Bargeldannahmepflicht auf einen Blick
Aber bedeutet die Tatsache, dass Bargeld legales Geld ist, dass jeder Händler und Dienstleister Bargeld akzeptieren muss? Diese Verpflichtung würde faktisch zu einem Anspruch auf Barzahlung führen.
Bei privatrechtlichen Verträgen besteht kein Anspruch auf Barzahlung
Obwohl Bargeld in Deutschland legales Geld ist, Bei privatrechtlichen Verträgen besteht jedoch kein Anspruch auf BarzahlungZur Begleichung von Geldschulden muss grundsätzlich Bargeld akzeptiert werden – bei privatrechtlichen Verträgen überschneidet sich dieses Prinzip jedoch mit dem Prinzip der Privatautonomie.
Das ist das „Prinzip der Privatautonomie“
Privatautonomie bedeutet, dass privatrechtliche Verträge und sonstige Rechtsverhältnisse grundsätzlich nach dem Willen der Parteien gestaltet werden können. Folglich im Rahmen von Kauf-, Arbeits- oder sonstigen Verträgen mögliche Zahlungsmittel können zwischen den Parteien frei vereinbart werdenDie Tauschgeschäfte oder auch die Bezahlung mit Kieselsteinen sind (theoretisch) denkbar.
Darüber hinaus bedeutet Privatautonomie, dass eine Partei von der anderen nicht zur Annahme bestimmter Zahlungsmittel gezwungen werden kann. Wenn eine Partei nur digitale Zahlungen akzeptieren möchte, ist sie dazu uneingeschränkt berechtigt. Will der Vertragspartner der Zahlungsvereinbarung nicht zustimmen, besteht kein Zweifel am Vertrag.
Dies bedeutet, dass ein Einzelhändler oder eine Einzelperson frei entscheiden kann, welche Zahlungsmethode in einem Geschäft akzeptiert wird.
- Supermärkte, Discounter, Apotheken und andere Einzelhandelsgeschäfte
- Transportdienstleister wie Busse, Bahnen, Taxis
- Kioske
- Bäckereien
- Tankstellen
- Übertragungsbeitrag (ehemals GEZ)
Der Anspruch auf Barauszahlung kann nur gegenüber öffentlichen Stellen bestehen
Wie wir bereits gesehen haben, aufgrund des Grundsatzes der Privatautonomie in privatrechtlichen Verträgen kein Anspruch auf Barauszahlung Es gibt. Schließlich können Gewerbetreibende, Dienstleister, Transportunternehmen und alle anderen nicht-öffentlichen Stellen die Bedingungen festlegen, zu denen sie mit ihrem Gegenüber ein Vertragsverhältnis eingehen möchten.
Etwas anderes kann nur für öffentliche Stellen gelten. Dabei kann durchaus ein Anspruch auf Barzahlung bestehen. Es ist jedoch immer zu beachten, dass eine Verpflichtung zur Bargeldannahme nur bei Zahlungen einer privatrechtlichen Person (zB Bürger) an eine Behörde bestehen kann. Infolgedessen haben Sie möglicherweise das Recht, bar zu bezahlen, wenn Sie beispielsweise Steuern zahlen, nicht jedoch, wenn Sie im Supermarkt bezahlen. Das letzte Vertragsverhältnis ist ein privatrechtliches Verhältnis.
Wer sollte Bargeld annehmen?
Daher sind nur öffentliche Stellen zur Annahme von Bargeld verpflichtet. Behörden können die Annahmepflicht nicht selbstständig aufheben. Vielmehr ist ein solcher Verzicht auf die Verpflichtung zur Bargeldannahme nur durch Bundesgesetz möglich.
Fazit
Wenn ein Händler kein Bargeld akzeptiert, ist das sein Recht. Es kann trotzdem nervig sein – zum Beispiel für Kinder und Jugendliche, die keine Girocard zum Einkaufen haben oder für Leute, die nicht gerne mit Karte bezahlen. Achten Sie daher auf mögliche Schilder, bevor Sie ein Geschäft betreten. Und generell führt freundliches Recherchieren häufiger zum Erfolg als Vorwürfe und Behauptungen.