In Deutschland zahlt jeder Haushalt einen Urlaubsbeitrag (ehemals GEZ). Auch Studierende sind verpflichtet, diese Gebühr zu entrichten. Es gibt jedoch Möglichkeiten für Studierende, den Urlaubsbeitrag zu befreien. In unserem Artikel verraten wir dir, in welchen Fällen du als Studierender den Urlaubsbeitrag nicht zahlen musst und wie du eine Befreiung beantragen kannst.
Was sind die Unterschiede zwischen der Übermittlungsgebühr und der ehemaligen GEZ-Gebühr?
Die Lizenzgebühr wurde zum 1. Januar 2013 eingeführt und ersetzt die bis dahin gültige GEZ-Gebühr. Gleichzeitig wurde GEZ umbenannt „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsdienst“Bis 2013 war die Zahlung der GEZ-Gebühr geräteabhängig. Damals wurden Bürger aufgefordert, die Geräte, die sie in ihrem Haus oder Auto hatten, zu deklarieren und mussten dann die GEZ-Gebühr bezahlen. Dabei wurde zwischen Fernsehern, Radios und internetfähigen Computern bzw. Mobiltelefonen unterschieden.
Um die Wahrheit zu überprüfen und herauszufinden, ob es Wohnungen gibt, die noch keine Gebühr zahlen, aber Geräte nutzen, wurden GEZ-Mitarbeiter zu Mitarbeitern Stichproben für Schecks werden nach Hause geschickt.
Mit Einführung der Lizenzgebühr wird die Gebühr nicht mehr an Geräte, sondern an mit dem Haushalt verbundenEs spielt keine Rolle mehr, ob Fernseher, Radios oder Computer vorhanden sind und genutzt werden. Auch die Einwohnerzahl der jeweiligen Wohnung ist unerheblich, da pro Haushalt nur ein Beitrag gezahlt wird. Daher gibt es keine weiteren Kontrollen.
In welchen Fällen können Studierende vom Urlaubsgeld befreit werden?
Als Student müssen Sie keinen Urlaubsbeitrag zahlen. Abhängig von Ihrer persönlichen Situation können Sie die obligatorische Steuer abschaffen.
Rundfunkgebühren für Studierende in der Wohnung der Eltern
Wenn Sie als Student noch bei Ihren Eltern wohnen, spielt es keine Rolle, ob Sie BAFöG beziehen oder nicht. Da der Urlaubsbeitrag pro Haushalt gezahlt wird, wird der Beitrag wahrscheinlich bereits von deinen Eltern übernommen. Daher entstehen Ihnen keine Kosten.
Rundfunkgebühren für Studierende in der eigenen Wohnung: Mit BAFöG und ohne BAFöG
Wenn Sie als Studierender BAFöG beziehen, können Sie sich vom Beitragsservice befreien lassen. Beachten Sie jedoch, dass Sie nicht nur die Zahlung der Gebühren einstellen können, sondern eine Befreiung beantragenDies sollte so schnell wie möglich nach Erhalt des BAFöG-Bescheids erfolgen, ansonsten müssen Sie ihn in Rechnung stellen, damit er Ihnen nicht rückwirkend zurückerstattet wird.
Wenn Sie als Student in Ihrer Wohnung wohnen und kein BAFöG beziehen, müssen Sie die Überweisungsgebühr in Höhe von 17,50 € bezahlen. In diesem Fall ist die Ausnahme nicht möglich.
Achtung: die Ausnahme unterliegt BAFöG!
Die Befreiung von den Übermittlungsgebühren gilt nur, wenn das BAFöG genehmigt wurde. Wird ein neuer BAFöG-Antrag gestellt, muss auch die Übermittlungsentgeltbefreiung erneut geprüft werden.
Rundfunkgebühren für Studierende in einer Wohngemeinschaft
Wenn Sie als Student in einer Wohngemeinschaft wohnen, profitieren Sie vom Urlaubsgeld. Da diese pro Haushalt abgerechnet wird, muss sie aus einer Wohngemeinschaft stammen nur einmal zu zahlenSie können den monatlichen Betrag von 17,50 € durch die Einwohnerzahl teilen und so viel Geld sparen.
Wenn Sie als BAFöG-geprüfter Student von der Überweisungsgebühr befreit sind, müssen Sie in einer Wohngemeinschaft nichts bezahlen. In diesem Fall nutzt der Beitragsdienst jedoch einen anderen Bewohner der WG zum Einzug des Beitrags. Nur wenn alle Bewohner der Wohngemeinschaft befreit werden können, müssen sie Urlaubskosten zahlen.
Ende der Funklizenz für Studenten in Wohnheimen
Es gibt einen für Schlafsäle SonderregelungWenn Sie in einem Wohnheimzimmer wohnen, das wie eine Wohnung eingerichtet ist und Ihr Zimmer durch einen Flur betritt, zu dem nur Sie oder Ihre unmittelbaren Mitbewohner Zugang haben, sollten Sie zahlen keinen urlaubsbeitragWichtig ist jedoch, dass das Laufband nicht allgemein zugänglich ist.
Wenn Ihr Wohnheimzimmer jedoch über einen allgemein zugänglichen Flur hinausgeht, gilt es als separate Wohnung, egal wie groß das Zimmer ist. In diesem Fall werden Gebühren fällig. Eine Ausnahme gilt nur, wenn Sie BAFöG beziehen und eine Befreiung von der Übermittlungsgebühr erhalten haben.
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Befreiung von den Übermittlungsgebühren nach Erhalt des BAFöG
Studierende, die BAFöG beziehen, müssen keinen Urlaubsbeitrag zahlen und können ausgeschlossen werden.
Um von der Lizenzgebühr befreit zu werden, gehen Sie wie folgt vor:
Besuchen Sie www.rundfunkbeitrag.de.
Klicke auf „Antrag auf Befreiung/Ermäßigung“Die
Wählen Sie im nächsten Schritt „BAFIG“ Ende.
Füllen Sie die erforderlichen Informationen aus und senden Sie den Antrag.
Vergessen Sie nicht, den BAFöG-Hinweis beizufügen.
Stellen Sie rechtzeitig einen neuen Antrag!
Ihre Befreiung gilt nur, wenn der BAFöG-Bescheid gültig ist. Notieren Sie sich daher das Datum, an dem Sie einen neuen Lizenzverzicht beantragen müssen.
Wie hoch sind GEZ-Gebühren bzw. Rundfunkgebühren für Studierende?
Studierende zahlen den Regelbetrag, es sei denn, sie haben auf die Gebühr verzichtet.
Gebühren
Abrechnungszeitraum
17,50 €
Monatlich
52,50 €
3-monatlich
105,00 €
Semester
€ 210,00
Jährlich
Verwendung der Einnahmen aus der Lizenzgebühr
Die Einnahmen aus den Lizenzgebühren werden in verschiedene Arten unterteilt.