Welche Rechte Verbraucher bei einem Umtausch oder einer Rückgabe gekaufter Waren haben, führt immer wieder zu Verwirrung und Diskussionen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Händler die Ware gar nicht zurücknehmen oder den Kaufpreis nicht in bar zurückerstatten möchte. Wir erklären die Rechtslage und zeigen auf, welche Rechte Verbraucher wirklich haben.
- Es besteht kein generelles Umtausch- oder Rückgaberecht mangelfreier Ware!
- Erhält der Händler auch einwandfreie Ware, so geschieht dies ausschließlich aus Kulanz.
- Der Händler kann aus Kulanz die Bedingungen für den Umtausch oder die Rückgabe festlegen.
- Sind die Produkte hingegen mangelhaft, helfen die gesetzlichen Ansprüche dem Verbraucher – aber auch hier besteht kein sofortiger Anspruch auf Rückerstattung.
Achtung, Rechtsfehler!
Wenn ihnen die gekauften Produkte kurz nach dem Kauf nicht mehr gefallen, gehen viele Verbraucher davon aus, dass in solchen Fällen ein generelles Umtauschrecht besteht. Der Frust ist noch größer, wenn der Händler das Produkt entweder gar nicht zurücknehmen oder den Kaufpreis nicht in bar zurückgeben möchte. Dabei wird jedoch außer Acht gelassen, dass für im Laden gekaufte Ware kein Umtauschrecht besteht und diese in einem hervorragenden Zustand ist!
Obwohl oft angenommen wird, dass der Markt nicht einfach umgekehrt werden kann, wenn es einem nicht gefällt – dies ist gesetzlich vorgesehen! Schließlich nach BGB: Grundsätzlich müssen Verträge gültig sein und lässt sich nicht so leicht wieder auflösen.
Beim Kauf von Waren ist der Händler zur Lieferung der Ware verpflichtet. Der Käufer hingegen muss den Kaufpreis zahlen. Ein weiteres Recht zur späteren Meinungsänderung, zum Rücktritt vom Vertrag und zum Rücktritt vom Kauf steht derzeit keiner Partei zu. Letztlich geht das Gesetz davon aus, dass vor dem Kauf entschieden wird, ob ihnen die angebotene Ware wirklich gefällt oder nicht.
Der Austausch von Kulanz
Obwohl oft angenommen, besteht kein Rechtsanspruch auf Umtausch oder Rückgabe einwandfreier Ware, weil sie nicht zufrieden ist. Dies gilt zumindest immer dann, wenn das betreffende Produkt vor Ort beim Händler gekauft wurde.
Bietet der Händler seinen Kunden jedoch an, innerhalb einer bestimmten Frist einwandfreie Ware zurückzuerhalten, geschieht dies ausschließlich aus Kulanz. Folglich kann der Händler wählen, zu welchen Bedingungen und unter welchen Bedingungen er einen Umtausch oder eine Rückgabe gewähren möchte.
- … zahlt den Kaufpreis nicht in bar zurück, sondern stellt einen Coupon aus.
- … manche Waren nicht umtauschbar sind (zB reduzierte Ware).
- … nimmt nur Produkte zurück, deren Originalverpackung oder Quittung noch vorhanden ist.
Kurz gesagt können wir sagen: Hat der Händler bei Vertragsschluss unter bestimmten Voraussetzungen die Rückgabe einwandfreier Ware zugesagt, ist er an diese Zusage gebunden. Er kann jedoch die Bedingungen dafür bestimmen.
übrigens: Obwohl viele Händler mit bestimmten Tauschrechten werben, können mit dem Verkäufer umfangreichere individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Solche Vereinbarungen müssen jedoch vor dem eigentlichen Vertragsschluss geschlossen und zu Beweiszwecken schriftlich festgehalten werden. Dies kann beispielsweise auch durch einen handschriftlichen Vermerk auf der Quittung erfolgen.
Austausch defekter Produkte
Etwas anderes gilt jedoch, wenn die Kaufsache wegen eines Mangels umgetauscht oder zurückgegeben werden soll. In diesem Fall sieht das Gesetz besondere Regeln vor, die den Verbraucher schützen und helfen.
Voraussetzung hierfür ist jedoch stets, dass die Kaufsache einen Mangel im Sinne des § 434 BGB aufweist. Dies ist der Fall, wenn die Ware bei Vertragsschluss die vereinbarten oder geforderten Kriterien nicht erfüllt oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für den üblichen Gebrauch geeignet ist.
Ein Beispiel: Sollte sich beim Kauf die Naht der Hose bereits aufgelöst haben, kann die Hose nicht getragen werden und ist somit nicht für den normalen Gebrauch geeignet.
Zeigt sich ein solcher Mangel innerhalb von zwei Jahren nach Kauf einer neuen Sache, ist der Verkäufer für die Nachbesserung verantwortlich. Der Verkäufer ist jedoch nur gesetzlich verpflichtet, die Ware umzutauschen oder zu reparieren. Es besteht auch kein Anspruch auf Rückgabe mangelhafter Produkte und Zahlung des Kaufpreises.
Anders sieht es nur aus, wenn die Produkte auch nach dem zweiten Reparaturversuch noch defekt sind oder der Verkäufer die Reparatur oder den Umtausch verweigert. In diesem Fall kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und Rückzahlung verlangen.
Online-Shopping für Unentschlossene?
Die Situation ist anders als beim Kauf in einem Geschäft mit online bestellten Produkten. Die Module 312g, 355 BGB geben dem Verbraucher grundsätzlich ein 14-tägiges WiderrufsrechtDie
Innerhalb dieser Frist können Sie die gekaufte Ware einschließlich der Widerrufserklärung an den Verkäufer zurücksenden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Produkte mangelhaft sind oder dem Käufer einfach nicht gefallen. In beiden Fällen muss der Kaufpreis an den Kunden zurückerstattet werden – der Kunde muss bei einer erneuten Bestellung keinen Coupon annehmen.
Aber sei vorsichtig: Der einzige Nachteil des bequemen Widerrufsrechts im Online-Markt besteht darin, dass bestimmte Warenarten davon ausgenommen sind. In § 312g Abs. 2 BGB sind z.B. zerbrechliche Produkte, Einzelprodukte, versiegelte CDs und Datenträger sowie Zeitschriften und nicht zur Rückgabe aus Hygienezwecken geeignete Artikel (z.B. Kosmetika) ) ausgenommen davon.
Video: Wissenswertes über Börsen
Im Video unten sind die hier besprochenen Themen noch einmal übersichtlich zusammengefasst.