Ein Freistellungsauftrag kann interessant sein, wenn auf einem Konto ein bestimmter Betrag vorhanden ist, für den Sie Kapitalertragsteuer sparen möchten. Ob ein Opt-Out-Befehl auch mit einem geteilten Account genutzt werden kann und was dabei zu beachten ist, erfährst du in unserem Artikel. Wir zeigen Ihnen auch, wie Sie einen Ausnahmebefehl setzen.
- Zinsen auf Bankguthaben und Sparguthaben sind grundsätzlich steuerpflichtig.
- Ein Freistellungsauftrag sieht einen bestimmten Freibetrag vor, auf den keine Kapitalertragsteuer zu zahlen ist.
- Unverheiratete können einen Freibetrag von 801 € in Anspruch nehmen, für Verheiratete gilt eine Freigrenze von 1.602 €.
- Auf Zinserträge, die diesen Freibetrag übersteigen, fällt die Quellensteuer von 25 % an.
- Neben der abgeltenden Quellensteuer kann auch eine Schenkungssteuer anfallen.
Was ist eine Entlassungsanordnung?

Bei einem Sparkonto oder einer Anlage erhalten Sie in der Regel Zinsen auf Ihr Guthaben. Diese Zinsen stellen Erträge aus Kapitalvermögen dar. In diesem Fall ist es:
- 25 % Quellensteuer (früher Kapitalertragsteuer genannt)
- 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die gesamte Quellensteuer
- Eventuell Kirchensteuer
Die Kapitalertragsteuern werden direkt von der Bank abgeführt. Mit einem Freistellungsauftrag sichern sich Kunden eine Freistellung, die nicht zur Berechnung der Abgeltungssteuer herangezogen wird.
- Für unverheiratete Menschen: 801 €
- Für Verheiratete: 1.602 €
Die Freistellungsverfügung kann nach Bedarf auf verschiedene Konten bei verschiedenen Banken aufgeteilt werden. Mögliche Änderungen, aber nur durch Ausfüllen eines neuen Befreiungsantrags. Grundsätzlich gilt ein Antrag auf Befreiung für ein Kalenderjahr, es kann aber auch eine dauerhafte Verlängerung des Antrags vereinbart werden. Das erspart Ihnen die jährliche Erneuerung, insbesondere wenn Ihre Zinserwartungen gleich bleiben.
Was ist mit einer Opt-out-Bestellung für ein gemeinsames Konto?
Ein Opt-Out-Befehl kann auch in einem gemeinsamen Konto erstellt werden. Dies ist jedoch nur für Ehepaare möglich. Allerdings nur, wenn beide Partner steuerlich gemeinsam bewertet werden. Unverheiratete Paare können keine Opt-out-Bestellung für ein gemeinsames Konto erstellen.
Wie kann ein Ausnahmebefehl erstellt werden?
Um unnötige Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden, sollte immer vorab ein Freistellungsauftrag erstellt werden, am besten direkt bei der Kontoeröffnung. Ein Freistellungsauftrag kann auch nach Kontoeröffnung erstellt werden, die meisten Banken bieten hierfür spezielle Formulare an.
Die Höhe der Freistellung kann frei gewählt werden, wie unser Beispiel zeigt:
- Ein Ehepaar hat einen Freibetrag von 1.602 €.
- Auf dem Gemeinschaftskonto werden Zinserträge von 102 € pro Jahr erwartet.
- Für das Gemeinschaftskonto 102 € bei der Bank wird ein Freistellungsauftrag erteilt.
- Die restlichen 1.500 € der gemeinsamen Freistellung können auf andere Konten oder Sparanlagen verteilt werden.
Wie sieht es mit mehreren Konten bei derselben Bank aus?
Für jedes Kreditinstitut genügt ein Freistellungsauftrag. Wenn Sie also mehrere Konten bei derselben Bank haben, addieren Sie einfach die erwarteten Zinserträge. Die Summe der zu erwartenden Zinserträge endet in Höhe Ihres Entlastungsauftrages. Den Rest der Befreiung können Sie bei anderen Banken in Anspruch nehmen.
Schenkungssteuer – ein Hindernis für Gemeinschaftskonten
Die Schenkungssteuer kann ein echtes Hindernis für ein gemeinsames Konto sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn einer der Kontoinhaber einen besonders hohen Betrag auf das Gemeinschaftskonto einzahlt. Das Finanzamt geht davon aus, dass die Hälfte dieser Zahlung an den anderen Partner ausgezahlt wird, da beide das Geld gleichermaßen dem gemeinsamen Konto zuordnen können. Die aktuellen Steuerbefreiungen gelten immer für einen Zeitraum von zehn Jahren und betragen:
- für unverheiratete Personen: 20.000 €
- für Verheiratete: 500.000 €
Beträge, die diese Freigrenzen überschreiten, sind nach der Schenkungssteuer zu versteuern.
Fazit
Mit einem Freistellungsauftrag kann ein bestimmter Betrag von Zinserträgen vor der Quellensteuer geschützt werden. Bei einem Gemeinschaftskonto können jedoch nur Ehepartner einen Freistellungsauftrag erteilen.
Lohnt sich eine Ausnahmebestellung?
Grundsätzlich kannst du diese Frage mit beantworten „Jawohl“ Antwort. Es muss jedoch immer der Einzelfall berücksichtigt werden. In den meisten Fällen werden Gemeinschaftskonten von Paaren verwendet, um gemeinsame Ausgaben zu verwalten. Daher gibt es selten ein Guthaben auf einem Gemeinschaftskonto, das nennenswerte Zinserträge generiert. In Zeiten, in denen manche Banken wegen niedriger Zinsen nicht einmal Zinsen auf Girokonten zahlen, wird der Freistellungsauftrag oft sinnvoller für andere Sparanlagen genutzt.
Auch höhere Zahlungen eines einzelnen Partners sollten vermieden werden, da dies das Finanzamt zum Handeln veranlassen könnte, das dann die Schenkungssteuer auf diesen Betrag festsetzt.