Jeder, der einen Vertrag mit dem Fitnessstudio abgeschlossen hat, muss diesen erfüllen. Manchmal gibt es eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit, aber meistens müssen Sie auch dann weiterzahlen, wenn Sie keinen Sport mehr betreiben. Während der Coronavirus-Pandemie ist das jedoch anders: Sie möchten Sport treiben, dürfen aber nicht ins Fitnessstudio. Ist die Gym-Gebühr während der Corona noch zu zahlen? Wir klären auf!
Verpflichtung zur Ausführung
Im Falle eines Vertrages sind beide Parteien zur Erbringung der vereinbarten Leistung verpflichtet. Ist es dem Studiobetreiber während der Pandemie nicht möglich, seine Leistung – also Schulungen vor Ort oder Kursauswahl – zu erbringen, muss der Auftraggeber auch nicht zahlen.
Dies ist die Theorie. In der Praxis sieht es manchmal anders aus, auch aufgrund neuer Gesetze.
Erstattung von Beiträgen

Keine Rückgabe, kein Geld.
Wenn der Betreiber eines Fitnessstudios, aber auch eines Tanzstudios, Yogastudios etc. können aufgrund der angeordneten Schließung nicht erscheinen, Mitglieder müssen zahlen keine Beiträge für den Zeitraum, in dem keine sportliche Betätigung erlaubt istDie
Die Studios dürfen jedoch öffnen, das Mitglied akzeptiert jedoch aus persönlichen Gründen, z.B. B. Ansteckungsangst trotz Hygienemaßnahmen, Nichtteilnahme an sportlichen Aktivitäten, Beiträge müssen nicht erstattet werden. In diesem Fall bietet der Studiobetreiber seine Leistungen vertragsgemäß an.
Gutschein statt Rückerstattung?
Am 20. Mai 2020 gibt es ein Gesetz („Gesetz zur Abmilderung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie bei Rechtsverträgen„in Kraft getreten, Veranstalter von Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen Freizeitveranstaltungen sowie Betreiber von Freizeiteinrichtungen ist berechtigt, Gutscheine gegen Rückerstattung auszustellenDies gilt für Konzerte und Theaterbesuche, die aufgrund von COVID-19 abgesagt werden, wie zum Beispiel Tanzkurse oder die Teilnahme am Fitnessstudio oder Sportverein.
- Wenn eine Eintrittskarte gekauft wurde usw. vor dem 8. März 2020 kann ein Gutschein in Höhe des Eintrittspreises ausgestellt werden.
- Kann der Coupon bis zum 31. Dezember 2021 nicht eingelöst werden, kann der Inhaber eine Rückerstattung des Couponwertes verlangen.
- Die Annahme eines Coupons kann verweigert werden (dh die Rückerstattung ist sofort fällig), wenn die Annahme aus persönlichen Gründen nicht möglich ist. Das bedeutet, dass ohne Geld erhebliche Lebenshaltungskosten wie Miete nicht bezahlt werden können.
- Wurde der Ausbildungsvertrag nach dem 8. März 2020 abgeschlossen, entfällt die Zahlungspflicht bzw. das Geld kann zurückgefordert werden.
Wer einen Gutschein erhält, aus dem eindeutig hervorgeht, dass er aufgrund der COVID-19-Pandemie ausgestellt wurde und der Wert des Gutscheins nach dem 31. Dezember 2021 geltend gemacht werden kann, dieser Gutschein ist gültig und muss akzeptiert werdenDie
Für den Versand des Coupons können keine Kosten erhoben werden, dies gilt auch für den Bericht selbst.
Automatische Vertragsverlängerung?
Viele Fitnessstudio-Betreiber entschieden sich für eine vermeintlich einfache Lösung und verlängerten den Mitgliedervertrag automatisch so weit, dass ein Besuch im Fitnessstudio wegen Corona nicht möglich war.
Dieser Ansatz ist jedoch nicht für alle Mitglieder geeignet, da sie entweder praktizieren möchten oder den Mitgliedsbeitrag frei zahlen können.
Urteile: Unterschiedliche Ansichten
Einige Mitglieder der Fitnessstudios haben bereits die jeweiligen Betreiber verklagt, um eine sofortige Rückerstattung der Gebühren zu erhalten und sich der automatischen Vertragsverlängerung zu widersetzen.
In verschiedenen Prozessen gab es unterschiedliche Entscheidungen. Die neueste Entscheidung des Amtsgerichts Papenburg (Az 3 C 337/20), die klarstellt, dass bei Nichterbringung der Leistung durch das Fitnessstudio die Abonnementkosten zu erstatten und die einseitige Vertragsverlängerung durch den Fitnessstudiobetreiber fällig ist nach Corona nicht erlaubt, macht es den Mitgliedern des Fitnessstudios Spaß. Dies gilt sowohl für die dauerhafte als auch für die vorübergehende Unfähigkeit, die Leistung zu erbringen.
Der Fitnessstudio-Betreiber konnte keine zusätzliche finanzielle Unterstützung vom Staat hinzufügen „Hilfe“ Nachfrage durch Mitgliederbeiträge im Kontext der Verbraucherrisikoüberlastung.
Die Entscheidung gilt für Einzelfälle
Die geäußerte Krise kann allenfalls Signalwirkung haben, aber nicht automatisch auf alle Mitglieder des Fitnessstudios übertragen werden. Andere Gerichte können auch aufgrund bestimmter anderer Tatsachen anders entscheiden. Bei bestehender Prozesskostenhilfe-Versicherung empfehlen Verbraucherschützer und Rechtsanwälte, rechtliche Schritte einzuleiten, da das Papenburg-Urteil Aussicht auf Erfolg hat.
Beendigung des Vertrages
Der Vertrag im Fitnessstudio kann auch während der Corona ordentlich gekündigt werden. Wichtig ist – wie immer – das Einhaltung der vereinbarten KündigungsfristEin Einschreiben mit Rückschein, Fax oder E-Mail kann der richtige Nachweis für den fristgerechten Eingang sein.
Die Mitgliedschaft erlischt dann zum vorgesehenen Zeitpunkt und kann vom Studio nicht einseitig verlängert werden, beispielsweise während der Zeit, in der keine Ausbildung möglich war.
Eine fristlose Kündigung ist jedoch nicht möglich, da es sich um eine vorübergehende Schließung handelt.
Ruhezeit des Vertrages
Wenn Sie nach der Sperre weiter trainieren möchten, sollten Sie in Ihrem Vertrag prüfen, ob eine Ruhezeitklausel besteht. Hier kannst du Der Vertrag kann für einen bestimmten Zeitraum gekündigt werdenohne Beiträge zahlen zu müssen. Diese Ruhezeit sollte in der Regel vom Mitglied beantragt werden und ist in der Regel bei Krankheit oder Verletzung hilfreich. Aber auch während der Coronavirus-Pandemie müssen Mitglieder von Fitnessstudios diese Lösung in Betracht ziehen.
Online-Angebot statt Schulung vor Ort
Viele Fitnessstudios wurden im letzten Jahr gegründet und bieten Online-Trainings oder Video-Tutorials für ihre Mitglieder an. Diese ersetzen natürlich den Sport vor Ort nur bedingt – Ob ein Studio die vertraglich geschuldeten Leistungen so erbringen wird, ist meist fraglichFür viele Mitglieder ist es jedoch eine gute Gelegenheit, mit den gewohnten Trainern in Form zu bleiben. Ein solches Feature sichert definitiv die Loyalität zu den Mitgliedern.
Kosten für die Teilnahme an Sportvereinen
Die Regelung zur Beitragsrückerstattung gilt nicht für Sportvereine. Die Teilnahme an einem Sportverein betrifft andere Punkte, da die Teilnahme nicht unbedingt mit der Ausübung sportlicher Aktivitäten verbunden ist. Mit ihrem Beitritt wurde die Satzung angenommen, hier werden die Rechte und Pflichten der Mitglieder und des Vereins geregelt. Da die Clubs nicht gewinnorientiert arbeiten, gibt es keine Rückerstattung der Mitgliedsbeiträge.
Dieser Beitrag kurz
Wenn Sie sich also fragen, ob Sie das Fitnessstudio während der Corona-Pandemie bezahlen sollen, können Sie sagen: Nein, wenn keine Leistung erbracht wird (Trainingsmöglichkeiten anbieten), ist kein Umtausch (Mitgliedsbeitrag) erforderlich. Anstelle der Beitragsrückerstattung ist auch eine Coupon-Lösung möglich.
Mitglieder sollten immer bedenken, dass Fitnessstudios trotz staatlicher Beihilfen immer noch schwierige Zeiten durchmachen. Nach wie vor ist man auf treue Mitglieder und natürlich auf Beiträge angewiesen, schließlich müssen nicht nur die Mitarbeiter bezahlt, sondern auch die Räume gemietet und gereinigt werden. Hinzu kommt die Gerätewartung, ggf. die Bereitstellung von Online-Kursen und anderen Mitgliedschaftsleistungen. Wer es sich leisten kann, die Gebühren weiter zu zahlen oder mit dem Studiobetreiber eine zufriedenstellende Lösung findet, hilft seinem Studio auch in dieser Zeit.